Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachverband

Prekäre Arbeitsverhältnisse und Forderung nach national verpflichtender Herkunftskennzeichnung sind zwei Paar Schuhe

Covid-19-Ausbruch inkl. Lohndumping in einigen deutschen Schlachtbetrieben kann nicht politische Begründung für Schwächung der österreichischen Lebensmittelindustrie sein.

Lesedauer: 3 Minuten

(Wien, 28.6.2020) „Es kann keine Junktimierung zwischen einem Covid-19-Ausbruch in einigen deutschen Schlachtbetrieben und einer zwingenden, rein nationalen Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln in Österreich geben. Die Forderung, arbeitsrechtliche Defizite in Deutschland mit lebensmittelrechtlichen Vorgaben in Österreich zu lösen, ist populistisch, sachlich nicht begründbar und strikt abzulehnen", hält Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie, fest.

Weil in Deutschland in einigen Schlacht- und Zerlegebetrieben ausländische Arbeiter meist nur über Werkverträge arbeiten und in unzureichenden Unterkünften untergebracht sind, haben manche deutsche Unternehmen einen Lohnvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern in Europa. Diese arbeitsrechtlichen Probleme in Deutschland (Lohn, Unterkunft) können durch die Forderung nach einer national verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in Österreich nicht gelöst werden.

Auch international entsteht eine schiefe Optik, denn in Österreich sind Fälle von ausländischen Erntehelfern bekannt, die für die Spargel- und Erdbeerernte benötigt werden und über prekäre Arbeitsverhältnisse klagen. Bei diesen Menschen traten ebenfalls Covid-19-Fälle auf. Die Ernte und der Verkauf von österreichischem Spargel liefen trotzdem gut. Hier gab es keinen Aufschrei oder vergleichbare Forderungen der heimischen Agrarpolitik.

Österreichs Landwirtschaft kann nicht alle Rohstoffe liefern
Das Argument, regional zu kaufen sei die richtige Lösung, greift zu kurz. Dass Österreichs Landwirtschaft genug eigene Lebensmittel produzieren würde, ist nur für sehr wenige Produktgruppen richtig, nämlich bei Zucker, Milch und Rindfleisch. Ohne Importe wären also immer wieder einzelne Regale in den Supermärkten leer und die Versorgung des Landes nicht sichergestellt.

Bei Schweinefleisch zeigt ein Blick in die Versorgungsbilanz der Statistik Austria, dass im Jahr 2018 insgesamt 175.727 Tonnen (Schlachtgewicht) importiert werden mussten, weil 218.984 Tonnen, die erfolgreich aus Österreich in viele Länder exportiert wurden, am Inlandsmarkt – auch für die Weiterverarbeiter – fehlten.

Die Angabe der Herkunft von Lebensmitteln ist EU-weit bereits geregelt und wird laufend erweitert - zuletzt 1. April 2020 bei Primärzutaten und erneut ab 2022 gemäß EU-„Farm to Fork"-Strategie
Bereits heute muss die Herkunft von bestimmten Lebensmitteln EU-weit angegeben werden. Diese Vorschriften wurden erst jüngst erweitert: Seit 1. April 2020 müssen Lebensmittelunternehmen, die mit der Herkunft eines verpackten Lebensmittels werben möchten, die Herkunft der Primärzutat des Produktes deklarieren, wenn diese eine andere Herkunft hat. In der „Farm-to-Fork"-Strategie des europäischen „Green Deal" ist bereits die nächste Erweiterung der Herkunftsangabe bei Lebensmitteln EU-weit verpflichtend vorgesehen und zwar bereits ab 2022.

Über gesetzliche EU-Vorgaben hinaus steht die heimische Lebensmittelindustrie seit vielen Jahren für eine freiwillige Herkunftskennzeichnung, etwa über das seit über 20 Jahren bekannte AMA-Gütesiegel oder andere freiwillige EU-Modelle wie „geschützte geographische Angaben" und „geschützte Ursprungsbezeichnungen", die in vielen Produktsegmenten bereits fast den gesamten Markt abdecken. Solche etablierten freiwilligen Systeme werden freilich durch nationale Kennzeichnungsvorschriften ausgehöhlt.

„Jetzt eine nationale Herkunftskennzeichnung für bestimmte Primärzutaten für 2021 zu beschließen, wo einerseits gerade erst seit April 2020 die EU-Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung bei Primärzutaten umzusetzen sind und andererseits bereits ab 2022 wiederum neue und zusätzliche EU-Vorgaben für Herkunftsangaben bei Lebensmitteln erlassen werden, grenzt an bürokratische Schikane für die heimische Lebensmittelindustrie", so Koßdorff.

Gerade nach der Coronakrise gilt: Entlasten statt belasten
Eines hat sich in der Coronakrise klar gezeigt: Es braucht eine leistungsstarke Lebensmittelindustrie im Land. Koßdorff abschließend: „Heuer feiern wir 25 Jahre Binnenmarkt, was uns Wohlstand und eine große Produktvielfalt gebracht hat. Die Basis dafür sind gleiche Spielregeln für alle Marktteilnehmer und keine Schlechterstellung der heimischen Lebensmittelhersteller. Dafür werden wir uns weiter einsetzen."

Informationen zur Herkunftskennzeichnung als Faktencheck finden Sie unter www.oesterreich-isst-informiert.at/herstellung/herkunftskennzeichnung-was-heisst-das-in-der-praxis/

Stellenwert der Lebensmittelindustrie in Österreich

Die Lebensmittelindustrie ist eine der größten Branchen Österreichs. Sie sichert im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten tagtäglich die Versorgung mit sicheren, qualitativen und leistbaren Lebensmitteln. Die rund 200 Unternehmen mit ihren 27.000 direkt Beschäftigten erwirtschaften jährlich ein Produktionsvolumen von rund 9 Mrd. Euro. 7,6 Mrd. Euro davon werden in Form von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie im Export in über 180 Länder abgesetzt. Der Fachverband unterstützt seine Mitglieder durch Information, Beratung und internationale Vernetzung.

 

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Stand: 29.06.2020

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