Zum Inhalt springen
Detailansicht eines Aktenstapels mit schwarzen Klammern
© smolaw11 | stock.adobe.com
Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachverband

Gesamtverträge Neue Medien

Übersicht für Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen

Lesedauer: 1 Minute

04.12.2025

1. Subskription-Video-On-Demand (SVOD)

2. Non-lineare Rechte

Das Anbieten von zeitversetzten Services (nPVR, Replay, Catch-up, Restart uä), im Folgenden „Non-lineare Rechte“ genannt,  stellt eine eigene Verwertungshandlung dar, welche von den Verwertungsgesellschaften erworben werden muss. Diese Rechte sind vom Gesamtvertrag für die integrale (d.h. gleichzeitige, vollständige und unveränderte) Kabelweitersendung von Rundfunksendungen nicht umfasst.

Der Fachverband Telekom/Rundfunk hat daher mit der AKM und Literar Mechana je einen Gesamtvertrag über die Einräumung von non-linearen Rechten vereinbart. Diese Gesamtverträge gelten ausschließlich in Verbindung mit den Gesamtverträgen für die integrale Kabelweitersendung der Verwertungsgesellschaften.

Diese neuen Gesamtverträge verpflichten Kabelnetzbetreiber und IPTV bzw. OTT-TV Anbieter, die ihren Teilnehmer/inne/n ermöglichen, Programminhalte zeitversetzt zu konsumieren, die dafür erforderlichen Rechte mittels Gesamtvertrag zu erwerben.

Die Gesamtverträge mit AKM und Literar Mechana sind bereits unterzeichnet und abrufbar:

Die Tarife für non-lineare Rechte betragen in etwa 12% des Kabelweiterleitungstarifs.

Wenn Sie diese Services dem Kunden anbieten, wenden Sie sich bezüglich eines Vertragsabschlusses an die AKM und Literar Mechana. Im Falle der Nutzung der Rechte ohne Zustimmung hat die Verwertungsgesellschaft Anspruch auf das doppelte Entgelt.

Der Fachverband ist aktuell noch in Verhandlungen mit der VAM und VdFS über den Erwerb dieser Rechte.

Weitere interessante Artikel