Fahnenmasten mit Flaggen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel
© Udo Pohlmann | pixabay
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

EU-Kleinanlegerstrategie / Retail Investment Strategy

Überblick zum Vorschlag der Europäischen Kommission zum Schutz von Kleinanlegern

Lesedauer: 1 Minute

Am 24. Mai 2023 hat die Europäische Kommission die sogenannte Retail Investment Strategy (im Folgenden kurz: RIS) veröffentlicht, ein Legislativpaket zum Kleinanlegerschutz.

Von besonderer Bedeutung ist insbesondere der Vorschlag für eine Omnibus-Richtlinie zur Änderung diverser bestehender Richtlinien, wie IDD oder MiFID II.

Die EU-Kleinanlegerstrategie wird als wichtiger Baustein zur Verwirklichung einer europäischen Kapitalmarktunion gesehen und soll dazu dienen, die EU zu einem noch sichereren Platz fürs Sparen und für langfristige Investitionen zu machen. Die EU weist zwar einer der höchsten Sparquoten weltweit auf, die Teilnahme von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten wird jedoch als gering bewertet. Dadurch fehlt der Wirtschaft dringend benötigtes langfristiges Investitionskapital und für Kleinanleger erscheint Investieren aufgrund geringer Renditen als nicht besonders attraktiv.

Durch die RIS sollen die rechtlichen Grundlagen weiter entwickelt werden, um das Vertrauen von Kleinanlegern in die Kapitalmärkte zu stärken und die Teilnahme an den Kapitalmärkten zu fördern.

Dafür soll eine Evaluierung des Rechtsrahmens für Anreize vorgenommen, faire Beratung und klare Produktinformationen sichergestellt und die Qualifikation von Finanzberatern verbessert werden.

Ob (Anlage-)Produkte unter die IDD oder unter die Richtlinie für Wertpapiervermittlung, MiFID II fallen, ist für die Kommission nun nicht mehr von Bedeutung. Im Sinne einer sog. horizontalen Angleichung sollen möglichst idente Schutzniveaus für die Anleger und damit möglichst idente Regelungen geschaffen werden.

Zu beachten ist, dass der veröffentlichte Kommissionsvorschlag (noch) nicht die Gesamtrevision der IDD auf Basis des Art. 41 IDD darstellt; er enthält dennoch wesentliche Änderungen und Ergänzungen ganz allgemein anwendbarer IDD-Bestimmungen, wie etwa zu den beruflichen und organisatorischen Anforderungen, zum Beschwerdemanagement, für Marketing-Mitteilungen, zum Thema best-interest, etc.

Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Regelungen liegt jedoch auf der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für den Vertrieb von Lebensversicherungen und dabei v.a. von Versicherungsanlageprodukten.

Mehr zur Retail Investment Strategy entnehmen Sie bitte unserer Mitgliederinformation sowie den zugehörigen Standpunkten und Stellnahmen des Fachverbands.

Stand: 05.09.2023