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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Versicherungsmakler und Datenschutz

Was hat sich für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten geändert?

Lesedauer: 1 Minute

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04.05.2026

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist, hat vielzählige grundlegende Veränderungen des Datenschutzrechts mit sich gebracht, von denen auch Versicherungsmakler intensiv betroffen sind.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat diverse Informations- und Servicedokumente zu dieser Thematik bereitgestellt. Mehr dazu finden Sie auf der allgemeinen Seite EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Checkliste.

Dieses Serviceangebot hat der Fachverband der Versicherungsmakler mittels speziell auf die Bedürfnisse der österreichischen Versicherungsmakler zugeschnittenen Informationen zum neuen Datenschutzrecht erweitert.

Hilfestellungen zu DSGVO-Anleitungen & Ähnliches

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Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Anleitungen und Hilfestellungen des Fachverbandes der Versicherungsmakler und der Wirtschaftskammer Österreich zur Datenschutzgrundverordnung:

*) Der Inhalte stellen unverbindliche Muster dar, die vom Fachverband der Versicherungsmakler zur Verfügung gestellt werden. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung und sind auf den konkreten Anwendungsfall anzupassen. Die Erstellung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen, zum Teil unter Mitwirkung spezialisierter Rechtsanwälte. Der Fachverband übernimmt keinerlei Haftung.

**) Es wird empfohlen, die Einwilligung des Betroffenen losgelöst vom Maklervertrag/Vollmacht einzuholen. Ansonsten kann sie auch in die Vollmacht aufgenommen werden. Sie finden diese als Musterbaustein im Formular Vollmacht.