Versicherungsmakler und Datenschutz
Was hat sich für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten geändert?
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Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist, hat vielzählige grundlegende Veränderungen des Datenschutzrechts mit sich gebracht, von denen auch Versicherungsmakler intensiv betroffen sind.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat diverse Informations- und Servicedokumente zu dieser Thematik bereitgestellt. Mehr dazu finden Sie auf der allgemeinen Seite EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Checkliste.
Dieses Serviceangebot hat der Fachverband der Versicherungsmakler mittels speziell auf die Bedürfnisse der österreichischen Versicherungsmakler zugeschnittenen Informationen zum neuen Datenschutzrecht erweitert.
Hilfestellungen zu DSGVO-Anleitungen & Ähnliches
Sie haben Ihre Zugangsdaten zu Ihrem WKO Benutzerkonto vergessen? Die WKO Serviceline unterstützt Sie gerne unter der Nummer 0800 221 221 (Mo.-Fr. 8:00-20:00 Uhr, Sa. 8:00-12:00 Uhr) oder per E-Mail an benutzerkonto@wko.at.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Anleitungen und Hilfestellungen des Fachverbandes der Versicherungsmakler und der Wirtschaftskammer Österreich zur Datenschutzgrundverordnung:
- Einwilligungserklärung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten *) **)
- Einwilligungserklärung für die Zusendung von Marketing-Material inkl. Newsletter *) **)
- Codes of Conduct für Versicherungsmakler:innen: Der Fachverband hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der Branche sowie der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ Verhaltensregeln (Codes of Conduct) gemäß Artikel 40 (DSGVO) erstellt.
- Informationserteilung gemäß Art. 13 DSGVO
- Online-Ratgeber Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Auftragsverarbeitung
- Betroffenenrechte:
- Meldung von Datenschutzverletzungen (Data Breach Notification): Welche Pflichten sind bei Datenschutzverletzungen zu beachten?
- Vertragsgrundlagen
- Unterstützung zur Umsetzung der DSGVO: Alle Serviceangebote der Wirtschaftskammern im Überblick
*) Der Inhalte stellen unverbindliche Muster dar, die vom Fachverband der Versicherungsmakler zur Verfügung gestellt werden. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung und sind auf den konkreten Anwendungsfall anzupassen. Die Erstellung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen, zum Teil unter Mitwirkung spezialisierter Rechtsanwälte. Der Fachverband übernimmt keinerlei Haftung.
**) Es wird empfohlen, die Einwilligung des Betroffenen losgelöst vom Maklervertrag/Vollmacht einzuholen. Ansonsten kann sie auch in die Vollmacht aufgenommen werden. Sie finden diese als Musterbaustein im Formular Vollmacht.