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Zwei Personen in Bürokleidung sitzen nebeneinander an einem Tisch. Hinter ihnen steht eine weitere Person. Die links sitzende Person hält einen Zettel. Alle drei blicken auf den Zettel
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Erdrutsch führt zu Streit um Gebäudestabilisierung

Rechtsmeinung der Schlichtungskommission.

Lesedauer: 1 Minute

13.01.2026

Nach längeren Niederschlagsperioden treten an einem versicherten Wohnhaus erstmals Risse und Setzungen auf. Gutachten bestätigen hangbedingte Rutschungsbewegungen, die bereits Schäden am Gebäude verursacht haben. Für die notwendigen Sicherungs- und Stabilisierungsmaßnahmen werden Kosten von rund 210.000 Euro veranschlagt.

Die Versicherung erkennt nur die unmittelbaren Gebäudeschäden an und lehnt die Kosten für Stabilisierungsmaßnahmen ab. Der betreuende Versicherungsmakler wendet sich an die RSS.
>>Rechtsmeinung der Schlichtungskommission.