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Eine Person mit Handschuhen steht unter einem über ihr fixierten Auto. Die Person hält in der rechten Hand eine Taschenlampe und blickt auf den Unterboden des Autos. Im Hintergrund stehen weitere Autos im Raum
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Öffentliche Interessen als Basis zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Wann Sie laut DSGVO Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse verarbeiten dürfen

Lesedauer: 1 Minute

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20.02.2026

Allgemeine Informationen zur rechtlichen Erlaubnis „Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse“

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn sie für eine Aufgabe erforderlich ist, die

  • im öffentlichen Interesse liegt oder
  • in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Häufig gestellte Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im öffentlichen Interesse

Eignet sich die rechtliche Erlaubnis „Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse“ für Ihre Zwecke?

In den meisten Fällen betrifft diese Form der rechtlichen Erlaubnis Verantwortliche des öffentlichen Bereichs. Denn Behörden vollziehen gesetzliche Aufgaben und verarbeiten dabei personenbezogene Daten. Aber auch Unternehmen können eine Aufgabe im öffentlichen Interesse übernehmen („Beliehene“). 


Beispiele

  • Überprüfung nach § 57a KFG durch eine Kfz-Werkstätte („Pickerlüberprüfung“)
  • Zulassung von KFZ durch Versicherungsunternehmen nach § 40a KFG

Sie sollten prüfen, ob Ihr Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, um eine Aufgabe im öffentlichen Interesse zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie prüfen, ob Sie sich auf eine andere Form der rechtlichen Erlaubnis stützen können.

Kann die betroffene Person gegen eine Verarbeitung auf Grundlage der Erlaubnis „Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse“ Widerspruch erheben?

Ja, das ist prinzipiell möglich, wenn die betroffene Person Gründe gegen die Verarbeitung hat, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. 

Weitere Infos zum Widerspruch erhalten (CTA mit $LINK Widerspruch)

Zum Nachschlagen: Gesetzliche Bestimmungen zur rechtlichen Erlaubnis „Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse“

Kontakt für Rückfragen

Wenn Sie weitere Fragen zu „Öffentliche Interessen als Basis zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ haben, wenden Sie sich bitte an dsgvo4kmu@wko.at. Wir sind gerne für Sie da.

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