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Person bezahlt mit Smartphone bargeldlos und hält Device über Kartenterminal
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Sparte Bank und Versicherung

EU Instant Payment-Verordnung

Was ändert sich ab dem 9. Oktober 2025 für Retail- und Kommerz-Kund:innen?

Lesedauer: 5 Minuten

04.07.2025

Zur Ausgangslage

Die EU Instant Payment-Verordnung ist bekanntlich am 8. April 2024 in Kraft getreten und gelangt schrittweise zur Anwendung. Seit dem 9. Jänner 2025 müssen alle Kreditinstitute das Empfangen von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums ermöglichen, ab dem 9. Oktober 2025 muss das Senden von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums ohne zusätzliches Entgelt angeboten werden. 

Darüber hinaus werden die Kreditinstitute im EWR-Raum ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung (Verification of payee) für jede SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in Euro noch vor der Autorisierung der Zahlung durchzuführen. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem:der tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos überprüft, um die Anzahl von Fehlüberweisungen zu reduzieren.

Die österreichische Kreditwirtschaft möchte ihre Retail- und Kommerz-Kund:innen mit einer gemeinsamen Kommunikation (siehe unten) frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen im täglichen Zahlungsverkehr informieren, um etwaige Missverständnisse und diesbezüglichen Fragen bereits im Vorfeld gezielt zu adressieren.

I. Was ändert sich?

1. SEPA-Echtzeitüberweisungen

  • SEPA-Echtzeitüberweisungen werden überall dort möglich, wo die Bank bereits SEPA-Überweisungen anbietet (z.B. in Electronic/Internetbanking, am Schalter, am SB-Gerät)
  • Das Überweisungslimit von 100.000 € für Echtzeitüberweisungen fällt

2. Transparente Status-Informationen
Für Echtzeitüberweisungen wird in Echtzeit eine Information über den Status der Zahlung ausgegeben. Der Zahler / die Zahlerin erfährt sofort, ob die Überweisung erfolgreich gewesen ist oder nicht.

3. Limits für Echtzeitüberweisungen
Um sich zusätzlich vor Betrug oder eigenen Eingabefehlern schützen zu können, gibt es die Möglichkeit ein individuelles Limit für Echtzeitüberweisungen festzulegen. Eine Echtzeitüberweisung, welche das festgelegte Limit überschreitet, wird sofort abgelehnt!

4. Empfängerüberprüfung
Banken innerhalb des EWR-Raums sind verpflichtet eine Empfängerüberprüfung für SEPAÜberweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen durchzuführen, um Fehlüberweisungen und Betrug zu minimieren.

  • Für EWR-Länder mit Währung EUR: ab 9.10.2025 verpflichtend
  • Für EWR-Länder mit anderer Landeswährung: ab 9.7.2027 verpflichtend

II. Empfängerüberprüfung

Die Empfängerüberprüfung wird bei jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung noch vor der Autorisierung der Zahlung durchgeführt. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem:der tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos überprüft, um Fehlüberweisungen zu minimieren.

Der Zahler / die Zahlerin erhält von der Bank eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis, die mit folgenden oder sinngemäß ähnlichen Wortlauten erfolgen kann:

  • "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos überein"
  • "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos nahezu überein"
    • In diesem Fall wird zusätzlich die korrekte Bezeichnung des am Empfängerkonto hinterlegten Namens zurückgeliefert
  • "Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos NICHT überein."
  • "Es konnte keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden"
    • Das Empfängerkonto ist kein Zahlungskonto (z.B.: bei Sparkonten)
    • Das Empfängerkonto ist geschlossen
    • Es besteht ein technisches Problem
    • Das Empfängerkonto wird bei einer Bank geführt, welche das Service der Empfängerüberprüfung (noch) nicht unterstützt

Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben die Kund:innen in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen wird die Bank vor der Freigabe der Überweisung aufklären.

III. Ausnahmen der Empfängerüberprüfung

  • Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
  • Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisungen auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind, z.B.: Sparkonten, Kreditkonten,…
  • Überweisungen, bei denen die Bank die Empfängerdaten bei der Anlage vorausfüllt (z.B. Eigenüberträge, Finanzamtszahlungen)
  • Unternehmen können bei Sammelüberweisungen auf die Empfängerüberprüfung verzichten.

In diesen Fällen ist eine Empfängerüberprüfung durch die Banken gemäß IP-Verordnung nicht verpflichtend.

IV. Konkrete Empfehlungen in Bezug auf die Empfängerüberprüfung

  •  Bereits vor Beginn der Überweisung korrekten Empfängernamen von vorhandener Rechnung übernehmen.
  • Falls vorhanden auf der Rechnung: Überweisung per QR-Code durchführen (dort sind bereits die korrekten Empfängerdaten hinterlegt). Die Empfängerdaten sind jedenfalls auf Plausibilität zu überprüfen.
  • Im Falle einer nahezu Übereinstimmung:
    • Der hinterlegte Name am Empfängerkonto wird zurückgemeldet und kann für die Überweisung übernommen werden bzw. in den Stammdaten für künftige Überweisungen geändert werden.
    • Wenn Namensvorschlag nicht korrekt ist:
      • Empfänger:in vor der Freigabe der Überweisung kontaktieren, um Daten abzugleichen
      • Mit der Rechnung den korrekten Namen des/der Zahlungsempfänger:in überprüfen
      • Tippfehler checken
    • Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben die Kund:innen in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen wird die Bank vor der Freigabe der Überweisung aufklären.
  • Bei einem negativen Ergebnis:
    • Mit der Rechnung den korrekten Namen des/der Zahlungsempfänger:in überprüfen
    • Tippfehler checken
    • Empfänger:in vor der Freigabe der Überweisung kontaktieren, um Daten abzugleichen
    • Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben die Kund:innen in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen wird die Bank vor der Freigabe der Überweisung aufklären.
  • Wenn die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden kann:
    • Empfänger:in vor der Freigabe der Überweisung kontaktieren, um Daten abzugleichen
    • Wenn Empfänger:in bekannt, die Empfängerbank aber z.B. noch nicht an Empfängerüberprüfung teilnimmt, kann Überweisung trotzdem durchgeführt werden
    • Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben die Kund:innen in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen wird die Bank vor der Freigabe der Überweisung aufklären.

Zusätzliche Empfehlungen für Kommerz-Kund:innen:

Empfehlungen für Kommerz-Kund:innen, um das Risiko möglicher Nicht-Bezahlungen von Rechnungen aufgrund einer negativen Empfängerüberprüfung beim Zahler zu vermeiden:

  • Prüfen Sie Ihre Bezahlprozesse und Systeme, ob Anpassungsbedarf hinsichtlich der neuen Vorgaben bestehen und aktivieren Sie die neueste Electronic/Internetbanking Version Ihrer Bank
  • Bringen Sie als Zahlungsempfänger den korrekten Kontoinhaber auf Ihren Rechnungen an
    • Bei Bedarf wenden Sie sich an Ihre Bankenbetreuer:innen zu allfälligen Lösungsmöglichkeiten
  • Prüfen Sie, ob für regelmäßige Zahlungen auch SEPA-Lastschrift genutzt werden kann
  • Verwenden Sie auf Rechnungen den QR-Code für die korrekte Hinterlegung von Zahlungsempfängerdaten
  • Vermeiden Sie die Ausgabe von SEPA-Zahlungsanweisungen (mögliche Fehlinterpretationen beim Scannen) und jedenfalls die Beilage von nicht bedruckten SEPA-Zahlungsanweisungen
Hinweis
Die Empfängerüberprüfung ist eine zusätzliche Maßnahme, um den SEPA-Zahlungsverkehr noch sicherer zu machen.

Die Anzahl de Fehlüberweisungen wird dadurch reduziert. Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung informiert allerdings nur über die Übereinstimmung von Empfängername und Bezeichnung de Kontoinhabers.

Unabhängig vom rückgemeldeten Ergebnis der Empfängerüberprüfung sollten die Maßnahmen zum Schutz vor betrügerischen Zahlungen beachtet werden.

Es gilt weiterhin:

  • Niemals Links zu Login-Seiten via SMS oder WhatsApp folgen!
  • Bei Links in E-Mails prüfen Sie bitte den Absender und den angeführten Link, bevor Sie diesem folgen!
  • Zahlungsdaten genau prüfen (Betrag, Empfänger-IBAN, …) und nur selbst erfasste Überweisungen/Kartentransaktionen mit pushTAN/smsTAN bestätigen!
  • Niemals pushTAN Aktivierungscodes (QR) an Dritte weitergeben (per Foto, Screenshot etc.)!
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Bank niemals vertrauliche Daten von Ihnen erfragen würde - wie z.B. Passwörter, oder ähnliches.

Details und Informationen zu konkreten Auslegungen in den Systemen werden von den Banken veröffentlicht!

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