Einladung zur Innungstagung der OÖ Bauhilfsgewerbe

Donnerstag, 28. September 2023

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Einladung zur Innungstagung der Landesinnung OÖ Bauhilfsgewerbe am Donnerstag, 28. September 2023 um 16:45 Uhr in der BAUAkademie BZW OÖ, Lachstatt 41, 4221 Steyregg.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkei
  2. Bestellung eines Protokollprüfers
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Erhöhung der Grundumlagen ab 01.01.2024
  5. Allfälliges

Mitgliederinformation zur geplanten Grundumlagenerhöhung

Mit einer starken Interessenvertretung im Rücken können Sie sich darauf verlassen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für ihre unternehmerische Tätigkeit vorzufinden. Die finanzielle Basis der Landesinnung stellt die Grundumlage dar. Diese ist in den Berufszweigen Bauhilfsgewerbe, Baustofferzeugern, Steinbruchunternehmen und Sand-, Kies- und Schottererzeugern seit 2001 im Prinzip nie erhöht, sondern – in mehreren Schritten – sogar gesenkt worden. Zudem gab es seitdem eine spürbare Entwicklung bei der Inflationsrate, die bis dato in diesen Berufsgruppen nicht berücksichtigt wurde.

Aktuell (2023) stellt sich der Grundumlagenbeschluss folgendermaßen dar: 

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© WKOÖ

Ab 01.01.2024 ist folgende Grundumlagen-Struktur geplant:

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© WKOÖ

 Der Mindestbeitrag wird auf € 85,00 angepasst, ebenso der Ruhendbetrag auf 50 % der geringsten Grundumlage. Der variable Anteil der Grundumlage – also die Sozialversicherungsbeitragssumme an die ÖGK – wird nicht erhöht. Damit erfolgt keine Erhöhung des Faktors Arbeit. Mit diesen Beiträgen können wir die Interessenvertretung unserer Branche aufrechterhalten und für Rahmenbedingungen sorgen, die die wirtschaftlichen Existenzgrundlagen unserer Mitgliedsbetriebe und der gesamten Branche sichern.

Jedes Mitglied kann seine Meinung zur neuen Grundumlage, insbesondere schriftlich per Post an WKO Oberösterreich, Landesinnung OÖ Bauhilfsgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz oder per E-Mail an bauhilfsgewerbe@wkooe.at bis 14. September 2023 äußern.

Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Innungsmitglieder. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gem. § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht zulässig.

ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung bis spätestens 20. September 2023 per E-Mail an bauhilfsgewerbe@wkooe.at oder telefonisch unter 05-90909-4117.

Die Tagung findet unter den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Corona-Schutzmaßnahmen statt.