Bauhilfsgewerbe, Landesinnung

Selbständigkeit

Informationen für das Bauhilfsgewerbe

Lesedauer: 2 Minuten

Selbständige Tätigkeit als Bodenleger/in

Der Bodenleger ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks des Bodenlegers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Bodenleger-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Brunnenmeister/in

Der Brunnenmeister ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Brunnenmeisters zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Brunnenmeister-Befähigungsprüfungsordnung

  • Konsolidierte Fassung: 
    Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Brunnenmeister-Befähigungsprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen.
  • Stammfassung:
    Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004
  • Änderungen:
    Kundmachung vom 30.12.2014, in Kraft mit 01.01.2015 

Selbständige Tätigkeit als Pflasterer/in

Der Pflasterer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks des Pflasterers zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Pflasterer-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Sprengungsunternehmen

Sprengungsunternehmen sind ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Sprengungsunternehmen zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Sprengungsunternehmen-Befähigungsprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher

Der Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher-Befähigungsprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Stuckateur/in und Trockenausbauer/in

Der Stuckateur und Trockenausbauer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks der Stuckateure und Trockenausbauer zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Stuckateure und Trockenausbauer-Meisterprüfungsordnung

Selbständige Tätigkeit als Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer/in

Der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer zu finden.

Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:

Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer-Meisterprüfungsordnung

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.


Selbständige Tätigkeit als Bauwerksabdichter:in

Der Bauwerksabdichter ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Handwerks des Bauwerksabdichters zu finden.


6338 Bauwerksabdichter:in Lehrgang – WIFI Oberösterreich 

Lehrgang für das Ausbildungsprofil Bauwerksabdichter:in
Vorbereitungskurs als Nachweis der fachlichen Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer – eingeschränkt auf Bauwerksabdichter.


Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Mehr Infos zum Gütesiegel

Der Eintragungsfähige Meistertitel

Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.

Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel

Stand: 10.02.2023