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Drei Naturseifen aufeinandergestapelt und mit Gran zusammengebunden, ringsum Blüten, Löffel mit Salz und Tinktur platziert
© makistock | stock.adobe.com
Chemische Gewerbe OÖ

Musterrezepturen für Kosmetikhersteller:innen

Infos über die Anforderungen des Gewerbes sowie der EU-Kosmetikverordnung

Lesedauer: 3 Minuten

16.07.2025

1. Einleitung

Sehr geehrtes Mitglied!

Die Zahl der Unternehmer:innen, die kosmetische Produkte herstellen möchten, steigt von Jahr zu Jahr. Die mit dem Gewerbe verbundenen rechtlichen und technischen Anforderungen sind hoch und verlangen einen nicht zu unterschätzenden Ausbildungsgrad. Mit der Errichtung eines Lehrgangs für „Kosmetikhersteller:innen mit geprüftem Knowhow“ am WIFI sollte diesem Sachverhalt Rechnung getragen werden: Der Lehrgang vermittelt in 200 Lehreinheiten die wichtigsten Aspekte der Kosmetikproduktion und soll hiermit allen angehenden Kosmetikproduzent:innen dringend zur Absolvierung empfohlen werden!

Die Bundesinnung möchte mit den vorliegenden Unterlagen einen weiteren Schritt gehen, ihre Mitglieder bestmöglich über die Anforderungen des Gewerbes zu informieren und Einblicke in die Anforderungen resultierend vor allem aus der EU-Kosmetikverordnung geben. Für einen vollständigen Überblick sei auf den oben genannten Lehrgang verwiesen und andere Quellen im angeschlossenen Literatur- und Link-Verzeichnis.

Mit diesem Dokument erhalten Sie jedenfalls Einblick in einige der wichtigsten Dokumente, die Kosmetikhersteller:innen bereithalten müssen, bevor sie Kosmetik in Verkehr bringen. 

Drei Beispielrezepturen

Es wurden drei Beispielrezepturen ausgearbeitet:

  1. Seifenstück
  2. All-in-One-Waschgel
  3. Gesichtscreme

Dazu finden Sie die entsprechenden Dokumente:

  1. Rezepturen und Herstellvorschriften
  2. Die Produktinformationsdateien samt Sicherheitsbericht
  3. Alle für die Sicherheitsbericht notwendigen Dokumente:
    1. Spezifikationen der Rohstoffe
    2. Analysenzertifikate der Rohstoffe
    3. Sicherheitsdatenblätter der Rohstoffe
    4. Informationen zum Verpackungsmaterial
  4. Das entsprechende Etikett der drei kosmetischen Mittel 

Wir hoffen, dass mit dieser Sammlung an Dokumenten die oftmals abstrakten Forderungen, die für die Erfüllung der Gesetze und Normen notwendig sind, anschaulicher vermittelt werden können.

Alle Rezepturen wurden zudem folgenden Tests unterzogen und haben diese bestanden:

  • Stabilitätstestung bei 4°C, Raumtemperatur und 40°C für zwei Monate
  • Konservierungsbelastungstest
  • Hautverträglichkeitstest* 

Anwendung der Dokumente

Sie können die Dokumente auf zwei verschiedene Arten verwenden:

  1. als Anschauungsmaterial zu Schulungs- und Studienzwecken oder 
  2. als tatsächliche Rezepturen, die bei Ihnen in Produktion gehen.
  1. Wenn Sie unsere Dokumente als Anschauungsmaterial zu Schulungs- und Studienzwecken nutzen, sehen Sie, wie die von Gesetzen und Normen geforderten Unterlagen aussehen können und können ihre eigenen Rezepte und Dokumente damit erstellen. Ihre eigenen Rezepte werden dann wahrscheinlich in einigen Rohstoffen, deren Gewichtungen, im Duft oder in der Verpackung abweichen. Dennoch dient Ihnen diese Materialsammlung hoffentlich als hilfreiche Richtschnur.
    Sollten Rezepturen verändert werden, ist dies wie eine neue Produktentwicklung zu betrachten. Daher sind Testungen wie Stabilitätstest, Konservierungsbelastungstest etc. erneut mit der veränderten Rezeptur durchzuführen, Produktinformationsdatei samt Sicherheitsbewertung neu zu erstellen.

  2. Darüber hinaus ist auch denkbar, dass Sie die Rezepte und Dokumente übernehmen und damit Ihre ersten Produkte für den Markt produzieren. 

Für die Variante b) ist es dringend notwendig folgendes zu berücksichtigen:

  • Ihr Rezept darf an KEINER Stelle (weder nach Art noch an Menge der Rohstoffe) vom bereitgestellten Rezept abweichen
  • Alle Rohstoffe müssen von den genannten Lieferanten IDENT bezogen werden
  • Es müssen EXAKT die genannten Verpackungsmaterialien der genannten Firmen verwendet werden
  • Die Herstellvorschriften müssen exakt eingehalten werden
  • Stabilitätstests und Konservierungsbelastungstest müssen durchgeführt werden
  • Zudem müssen Sie mit der genannten Sicherheitsbewerterin in Kontakt treten, um die Dokumente für Sie als verantwortliche Person individuell ausstellen zu lassen. Dies bringt im Vergleich zu individuellen Rezepturen und Dokumenten einen erheblichen Kostenvorteil, dennoch werden Kosten anfallen, über die die Sicherheitsbewerterin Auskunft gibt (Kontakt)
  • Haftungsausschluss: Die Wirtschaftskammer Wien kann keinerlei Haftung für die genannten Beispielrezepturen und Beispieldokumente übernehmen und verweist hiermit ausdrücklich auf Ihre Eigenverantwortlichkeit. Alle Rechtsauskünfte werden von der WKO nach bestem Wissen und Gewissen erteilt und basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gesicherten Informationen. Die WKO übernimmt für die Richtigkeit der Auskünfte keine Haftung.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Dokumentation einen etwas leichteren Einstieg ins Gewerbe der Kosmetikherstellung gegeben zu haben bzw. einen konkreteren Einblick in die Anforderungen dieses so spannenden und schönen Gewerbes.


* Hautverträglichkeitstest geltend für Rezeptur „B“ und „C“. Im Falle, dass Sie die Auslobung „dermatologisch getestet“ für Ihre Produkte übernehmen möchten, die unverändert laut Variante b) und nach Rezeptur B und C hergestellt und verpackt wurden, setzen Sie sich vorab mit der Bundesinnung zur Genehmigung in Verbindung: Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien; office@wkonet.at

Glossar: Musterrezepturen für Kosmetikhersteller


2. Begleitende Anweisungen zur Fertigrezeptur (PID)

Zu den begleitende Anweisungen zur Fertigrezeptur (PID)

3. Produktinformationsdateien

Zu den Produktinformationsdateien

4. Datenblätter

5. Etikettenentwürfe

Etikettenentwürfe für Seifenstück, All-in-One-Waschgel und Gesichtscreme


6. Rezepturen

Download: Rezepturen und Herstellvorschriften


7. Kontakt Sicherheitsbewerterin

Dr.in Doris Plank
T + 43 (0) 650 311 3833
doris@cosmetic-consulting.at
www.cosmetic-consulting.at

8. Lehrgang: Kosmetikhersteller:innen mit geprüftem Knowhow

Der Lehrgang für "Kosmetikhersteller:innen mit geprüftem Knowhow" am WIFI vermittelt die wichtigsten Aspekte der Kosmetikproduktion: