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Eine Person steht neben einem Holzregal. Im Regal stehen verschiedene Lebensmittel. Die Person hält in beiden Händen jeweils eine Verpackung
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Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Gewerbeumfang der einzelnen Handwerke im Lebensmittelgewerbe

Übersicht zum Umfang und zu den Nebenrechten der einzelnen Handwerke im Lebensmittelgewerbe

Lesedauer: 1 Minute

09.02.2026

Rechtsvorschriften für das Handwerk der Bäcker, Handwerk der Fleischer, Handwerk der Konditoren (Zuckerbäcker), Handwerk der Getreidemüller und das Handwerk der Milchtechnologen

Bäcker

Letzte Änderung: 4.7.2019, BGBl II 188/2019

Fleischer

Letzte Änderung: 15.6.2005, BGBl II 177/2005

Konditoren (Zuckerbäcker)

Letzte Änderung: 23.7.2021, BGBl I 336/2021

Getreidemüller

Letzte Änderung: 7.5.2008, BGBl I 68/2008

Milchtechnologie

Letzte Änderung: 30.5.2016, BGBl II 129/2016



Hinweis:
Diese Informationen entsprechen dem derzeitigen Rechts- und Informationsstand. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist. Mit freundlicher Unterstützung von der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich. Verwendete sprachliche Formulierungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

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