
Neuer EORI-Registrierungsprozess ab 6. Juni 2024
Änderungen bei der einheitlichen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten bei Zollbehörden
Lesedauer: 1 Minute
Ab 6. Juni 2024 erfolgt die EORI-Registrierung als Selbstregistrierung über das "Portal Zoll/Customs Decisions Austria" der österreichischen Zollverwaltung.
- Für juristische Personen erfolgt der Zugang zum 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' über das Unternehmensserviceportal (USP)
- Als natürliche Person (inklusive Einzelunternehmen) erhalten Sie Zugriff auf das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' via FinanzOnline (FON).
- Wir empfehlen den Einstieg in das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' für Einzelunternehmer:innen über FinanzOnline (FON).
- Bitte beachten Sie, dass die Registrierung für FinanzOnline einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, die notwendigen Zugänge frühzeitig zu beantragen, um Wartezeiten bei der EORI-Registrierung zu vermeiden.
Für bestehende EORI-Registrierungen gibt es keinen Handlungsbedarf - sie sind weiterhin gültig!
Hier finden Sie den BMF-Leitfaden zur neuen EORI Registrierung:
↓ Download "Leitfaden zur neuen EORI Registrierung" (.pdf)Mit dem neuen Verfahren werden Wirtschaftsbeteiligte in den allermeisten Fällen ihre EORI direkt nach Abschluss der Registrierung erhalten, da durch die Digitalisierung des Prozesses die Bearbeitungszeit seitens der Zollbehörde entfällt. Lediglich die Ansässigkeitsprüfung für Wirtschaftsbeteiligte mit Sitz außerhalb der EU wird weiterhin manuell durch die Zollverwaltung durchgeführt.
Stand: 04.07.2025