Geldwäschebestimmungen
Aktualisierung Hochrisikoländer
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Die Liste der Drittländer mit hohem Risiko nach der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 wurde von der Europäischen Kommission aktualisiert und somit an den aktuellen Stand der FATF Listen angepasst. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Aufnahme von Algerien, Angola, Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire), Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal, Venezuela
Streichung von Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, den Philippinen, Senegal, Uganda und den VAE.
Mit Stand 07. Februar 2024 gelten folgende Staaten als „Drittländer mit hohem Risiko“:
I. Drittländer mit Aktionsplan
Algerien
Angola
Afghanistan
Burkina Faso
Kamerun
Demokratische Republik Kongo
Elfenbeinküste
Haiti
Kenia
Laos
Libanon
Mali
Monaco
Mosambik
Myanmar/Birma
Namibia
Nepal
Nigeria
Südafrika
Südsudan
Syrien
Tansania
Trinidad und Tobago
Venezuela
Vanuatu
Vietnam
II. Drittländer, die einen Aktionsplan erstellen möchten
Iran
III. Drittländer ohne Bemühung, festgestellte Mängel zu beseitigen
Demokratische Volksrepublik Korea (DVK)
Die Verordnung ist seit 05.08.2025 in Kraft. Hier geht es zum Verordnungstext.
Eine konsolidierte Fassung der Delegierten VO 2016/1675 mit einer Auflistung der nachträglich erfolgten Aktualisierungen / Änderungen finden Sie auch in der Rechtssatzdatenbank der Europäischen Union (EUR-Lex).