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Geldwäschebestimmungen

Aktualisierung Hochrisikoländer

Lesedauer: 1 Minute

05.02.2026

Die Liste der Drittländer mit hohem Risiko nach der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 wurde von der Europäischen Kommission aktualisiert und somit an den aktuellen Stand der FATF Listen angepasst.  

Eine Veröffentlichung der neuen Liste im Amtsblatt der EU erfolgte am 09.01.2026. Die Verordnung tritt am 20 Tag nach der Veröffentlichung - also folglich am 29.01.2026 - in Kraft.

Eine Konsolidierte Fassung ist am heutigen Tag noch nicht aufrufbar, wird aber nach Inkrafttreten unter folgendem Link aufrufbar sein 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:  
Aufnahme der Russischen Föderation als neuer Punkt IV im Anhang
Aufnahme von Bolivien und Britische Jungferninseln
Streichung von Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania 

Mit Stand 29. Jänner 2026 gelten daher folgende Staaten als „Drittländer mit hohem Risiko“: 

I. Drittländer mit Aktionsplan 
(Neuzugänge ggü. vorheriger Fassung in kursiv geschrieben)
Afghanistan
Algerien
Angola
Bolovien
Britische Jungferninseln
Kamerun
Elfenbeinküste
Demokratische Republik Kongo
Haiti
Kenia
Laos
Libanon
Monaco
Myanmar/Birma
Namibia
Nepal
Südsudan
Syrien
Trinidad und Tobago
Venezuela
Vanuatu
Vietnam
Jemen 

II. Drittländer, die einen Aktionsplan erstellen möchten
Iran 

III. Drittländer ohne Bemühung, festgestellte Mängel zu beseitigen
Demokratische Volksrepublik Korea (DVK) 

IV. Drittländer mit hohem Risiko, die nicht Gegenstand eines Aufrufs zum Handeln oder einer verstärkten Überwachung durch die FATF sind, deren Mitgliedschaft bei dieser internationalen Einrichtung für die Festlegung von Standards jedoch ausgesetzt ist.
Russische Föderation 

DELEGIERTE VERORDNUNG(EU) 2026/46


DELEGIERTE VERORDNUNG(EU) 2026/83
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