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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Webinar: Zulassung als CBAM-Anmelder

Alles, was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie am 4. März 2025 um 15 Uhr.

Lesedauer: 1 Minute

20.02.2025

Im Rahmen des CBAM ist es bislang ausreichend, den seit 1. Oktober 2023 bestehenden Berichtspflichten nachzukommen. Mit 1. Jänner 2026 müssen die einschlägigen CBAM-Zertifikate erworben werden. Um ab 1. Jänner 2026 CBAM-Waren in die EU einführen zu können, ist es zwingend notwendig über einen Status als zugelassener CBAM-Anmelder zu verfügen.

Der Antrag, um als CBAM-Anmelder zugelassen werden zu können, hätte grundsätzlich ab dem 1. Jänner 2025 gestellt werden können. Dieser Zeitpunkt hat sich jedoch aufgrund nicht vorliegender Rechtsakte nach hinten verschoben, weshalb bisher keine Antragstellung möglich war. Das BMF arbeitet aktuell an der Umsetzung, damit die Antragstellung ehestmöglich vorgenommen werden kann. 

Um eine reibungslose Antragstellung sicherzustellen, holen Sie sich alle Infos im Webinar.

Was: Zulassung als CBAM-Anmelder 
Wann:  4. März 2025 um 15 Uhr
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Besprechungs-ID: 321 649 965 509
Kennung: o33rz2C2

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