Finanzdienstleister, Fachgruppe

Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Information des Fachverbands Finanzdienstleister

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Der Artikel „Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)“ behandelt folgende Fragen:

  1. Was ist das Ziel der PEPP-Verordnung?
  2. Was regelt die PEPP-Verordnung?
  3. Wann tritt die PEPP-Verordnung in Kraft?
  4. Was ist ein PEPP?
  5. Was ist der PEPP-Vertrag?
  6. Wo kann ein Antrag auf Registrierung eines PEPP gestellt werden?
  7. Was sind die notwendigen Inhalte des Antrags?
  8. Wie ist der Ablauf bis zur Registrierung?
  9. Wer darf PEPP anbieten?
  10. Was ist das PEPP-KID?
  11. Welche Inhalte hat das PEPP-KID?
  12. Welche Vorschriften sind bei der Erstellung des PEPP-KID zu beachten?
  13. Was regeln die delegierten Rechtsakte zur PEPP-Verordnung?
  14. Was ist das PEPP-Konto bzw. was sind Unterkonten?
  15. Was ist das Mitnahmeservice?
  16. Was ist die PEPP-Leistungsinformation?
  17. Welche Anlageoptionen für Kunden gibt es?
  18. Was ist das Basis-PEPP?
  19. Was ist der Wechselservice?
  20. Wann und wie häufig kann der Sparer das PEPP wechseln?
  21. Welche Auszahlungsarten gibt es bei PEPP?
  22. Wer darf PEPP vertreiben?
  23. Welche Regeln sind im Vertrieb von PEPP zu beachten?
  24. Inwiefern ist der Kunde betreffend PEPP zu beraten?
  25. Welche Befugnisse haben zuständige nationale Aufsichtsbehörden?