Finanzdienstleister, Fachgruppe

RIS  - Rechtsinformationssystem

Relevante Rechtsvorschriften für Finanzdienstleister

Lesedauer: 1 Minute

Alle österreichischen Rechtsvorschriften können im Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundeskanzleramtes abgefragt werden. Im oberen Bildschirmrand befinden sich verschiedene Gruppen wie "Bundesrecht“, "Landesrecht“ oder "Judikatur“. Darunter findet man eine Liste von Anwendungen, die zu dieser Gruppe gehören.


Die aktuelle österreichische Rechtslage ist kostenlos abrufbar auf www.ris.bka.gv.at

  • Zu Gesetzen gelangt man über Bundesrecht/Bundesrecht/Bundesrecht konsolidiert
  • Zu Verordnungen, Erlässen oder Urteilen gelangt man über die Gesamtabfrage

Aktuelle Gesetze können wie folgt abgerufen werden:

  1. Auf den Reiter "Bundesrecht“ (links oben, und dann noch einen Klick auf die Anwendung "Bundesrecht“ und dann noch mal auf Bundesrecht konsolidiert) klicken.
  2. Suchmaske:
    Hier unter "Suchworte“ den gewünschten Begriff eingetragen. Kennt man das gewünschte Gesetz oder sogar den Paragrafen, ist es sinnvoller, diese in das entsprechende Suchfeld einzutragen. Im nächsten Schritt gelangt man nämlich zu einer Auswahlliste, die uU entsprechend lange sein kann. Gibt man nun zB unter Titel, Abkürzung "KSchG“ und unter Paragraf "6“ ein, scheint in der Folge nur eine einzelne Zeile auf.
  3. Suche starten
  4. Auswahl anwählen:
    Durch Klick auf den Paragrafen gelangt man zum Inhalt.
  5. Fassung auswählen:
    Im oberen Bereich ist es zudem möglich, die gesamte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag anzuzeigen. Interessiert man sich für eine nicht mehr geltende Rechtslage, dann kann man dies auch schon zu Beginn der Suche unter "Fassung vom“ berücksichtigen. 

Aktuelle Verordnungen oder Urteile können am schnellsten über die Gesamtabfrage gefunden werden (im Reiter ganz rechts).

Auszug relevanter Rechtsvorschriften für Finanzdienstleister in alphabetischer Reihenfolge

Stand: 21.11.2022