Überarbeitung des Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts (PEPP)
Ziele, Inhalte und Ausblick
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Die EU-Kommission möchte die freiwillige private Altersvorsorge ("Dritte Säule") in der EU stärken. Mit dem von der Kommission vorgestellten "Supplementary Pension Package" soll das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (Pan-European Personal Pension Produc, PEPP) vereinfacht werden.
1. Ziel des Vorhabens
Mit der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) wurde ein Rahmen über das paneuropäische private Altersvorsorgeprodukt geschaffen. Die Europäische Kommission hat am 20.11.2025 ein Maßnahmenpaket zur Förderung ergänzender Altersvorsorge ("Supplementary Pension Package") vorgelegt, das neben einem IORP-Review auch ein PEPP-Review enthält, um PEPP-Produkte attraktiver und marktfähiger zu machen. Gemäß der Mitteilung der Europäischen Kommission ist es als Teil der Savings and Investmentunion das Ziel, das Ruhestandseinkommen zu verbessern und gleichzeitig langfristiges Kapital für die EU-Wirtschaft zu mobilisieren.
2. Inhalt
Die ursprüngliche PEPP-Verordnung enthielt einige bürokratische Hürden, weshalb wenige PEPP in der EU angeboten wurden. Anbieter mussten das Produkt in mindestens zwei Mitgliedstaaten anbieten und einen starren Kostendeckel von 1 % der jährlichen Beiträge einhalten.
Der Kommissionsvorschlag vom 20.11.2025 zur Überarbeitung der PEPP-Verordnung sieht folgende wesentliche Änderungen vor:
- Entfall des Kostendeckels von 1 %;
- Entfall der Vorgabe zum Angebot des PEPP in mindestens zwei Mitgliedstaaten (d.h. rein nationale PEPP sollen zulässig sein);
- die Verpflichtung zur Wahl einer Basisvariante entfällt;
- steuerliche Gleichstellung mit nationalen Produkten
- Beim Basis-PEPP besteht keine Beratungspflicht mehr. Sofern der Kunde dennoch eine Beratung möchte, muss diese „unabhängig“ und somit provisionsfrei erfolgen.
3. Stand und Ausblick des Gesetzgebungsverfahren
Das Dossier wird derzeit in der technisch zuständigen Ratsarbeitsgruppe und auch im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments behandelt. Am 8.4.2026 findet eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament statt.
Sobald beide europäischen Mitgesetzgeber (Parlament und Rat) jeweils ihre Position beschlossen haben, werden direkte Verhandlungen (sog. Trilogverhandlungen) zwischen den Institutionen zur Erzielung eines Kompromisses stattfinden.
(Stand 9.3.2026)