Mehrere Personen stehen freudig rund um einen Besprechungstisch, halten und zeigen auf Farbkarten und weitere Unterlagen
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Die Exklusivität des Geschmacksmusters

Lesedauer: 1 Minute

07.09.2023

Durch ein Geschmacksmuster erhält der Inhaber ein Monopolrecht für zunächst 5 Jahre in den Ländern, wo das Schutzrecht aufrecht ist. Konkret kann der Geschmacksmusterinhaber Dritte davon ausschließen, dass diese das geschützte Design betriebsmäßig herstellen, verkaufen oder für sich selbst nutzen. Diese Exklusivität hat ihren Preis. Zum einen werden an das Geschmacksmuster besondere Anforderungen (Neuheit und Eigenart) gestellt und zum anderen sind mit einem Geschmacksmuster Kosten verbunden. So kostet die Anmeldung eines Geschmacksmusters in Österreich für eine Schutzklasse (Locarnoklasse) rund 100 Euro. Nach fünf Jahren kann mit der Einzahlung der Erneuerungsgebühr von derzeit 130 Euro der Musterschutz um weiter weitere fünf Jahre (bis maximal 25 Jahre) verlängert werden.  

Derzeit wird die Anmeldung des Gebrauchsmusters (Designschutz) in Österreich oder der EU mit 75 Prozent gefördert (EUIPO Marken- Design Förderung)

Laut dem letzten Jahresbericht des österreichischen Patentamts sind knapp 105.000 Geschmacksmuster in Österreich geschützt. 

Weiterführende Informationen findet man im Merkblatt des Österreichischen Patentamts oder auf WKO.at.

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