Patent, Marke, Muster
Schutzrechte auf das geistige Eigentum
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Wird ein entsprechendes Schutzrecht angemeldet und in ein Register eingetragen, kann damit die Nachahmung sowie Nutzung und Verwendung des geistigen Eigentums durch Mitbewerber beschränkt werden. Eine Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten ist daher ein Schritt, den Unternehmer in Betracht ziehen sollten. Unterschiede auf nationaler und internationaler Ebene sind dabei zu beachten.
Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte ermöglichen es, geistiges Eigentum auf bestimmte Zeit in bestimmten Ländern zu schützen. Andere Marktteilnehmer sind damit grundsätzlich von der Nachahmung, Nutzung und Verwertung ausgeschlossen. Schützbare Aspekte sind etwa der Markenname, das optische Erscheinungsbild (Design), die Aufmachung, der technische Aufbau oder das Herstellungsverfahren.
Schutzrechte ermöglichen es, geistiges Eigentum zu definieren und damit zu handeln. Man kann diese Rechte komplett verkaufen, Lizenzen daran vergeben oder sie eintauschen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass man dabei keine existierenden Schutzrechte verletzt. Derartige Verletzungen können schwerwiegende (finanzielle) Folgen haben.
Gewerbliche Schutzrechte sind im Allgemeinen anzumelden und werden in Folge in eine offizielle Liste (Register) eingetragen. Demgegenüber gibt es nicht eingetragene Schutzrechte, wie das Urheberrecht oder das nicht eingetragene EU-Design.
Marke
Eine Marke ist ein Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen in Form von Logos, Namen oder Schriftzügen. Dabei gibt es etwa Wort-, Bild- oder Wortbildmarken uvm.
Anhand einer Marke erkennt der Kunde, von wem die Ware oder Dienstleistung stammt. Sie lässt Rückschlüsse auf die Vertrauenswürdigkeit, Qualität usw. zu. Dadurch verschafft sie dem Markeninhaber eine gewisse Bekanntheit, einen Schutz vor Nachahmern und einen Wettbewerbsvorteil.
Design (Geschmacksmuster)
Ein Design bzw. Geschmacksmuster schützt die Erscheinungsform eines industriellen oder handwerklichen Gegenstandes (Erzeugnis) oder eines Teils davon.
Geschützt sind die Merkmale der Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur, Werkstoffe oder Verzierungen des Erzeugnisses (Designschutz). Umfasst sind sowohl zweidimensionale Designs (z.B. Grafiken), als auch dreidimensionale Modelle (z.B. die Form eines Flacons).
Patent und Gebrauchsmuster
Eine Erfindung auf technischem Gebiet kann durch ein Patent oder durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden.
Neben nationalen österreichischen Patenten kann ein Europäisches Patent angemeldet oder der Schutzbereich eines nationalen Patents mittels einer PCT-Anmeldung auf andere Staaten ausgedehnt werden.
Mittels Patenten werden Erfindungen geschützt, die neu und gewerblich anwendbar sind und die eine erforderliche Erfindungshöhe aufweisen. Die Erfindung muss eine Lösung eines bestimmten technischen Problems darstellen.
Gebrauchsmuster können zum Schutz von neuen und gewerblich anwendbaren Erfindungen herangezogen werden, die nicht eine nach Patentrecht erforderliche Erfindungshöhe aufweisen. Es genügt ein erfinderischer Schritt.