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Neues Bundesvergabegesetz stärkt die regionale Auftragsvergabe

WKOÖ-Präsidentin Hummer: Erhöhte Schwellenwerte stärken die regionale Wirtschaft und unterstützen die öffentlichen Auftraggeber

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Aktualisiert am 02.03.2026

Eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer wurde mit 1. März umgesetzt: die erhöhten Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind nun unmittelbar im Gesetz verankert. Die bisherige Befristung mittels Verordnungen fällt weg. „Wir begrüßen auch die längst überfällige Valorisierung von Schwellenwerten für die Vergabe von Bauaufträgen. Damit wird auch in diesem Bereich der dynamischen Preisentwicklung der vergangenen Jahre Rechnung getragen“, erklärt WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer.

Neue Grenzwerte für Bau- und Dienstleistungsaufträge

Künftig dürfen Bauaufträge bis zu einem Auftragswert von unter 2 Millionen Euro mittels des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung sowie mittels der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung vergeben werden. Bauaufträge bis zu einem Auftragswert von unter 200.000 Euro können zukünftig in Form einer Direktvergabe – also ohne komplizierte Ausschreibung - vergeben werden. Für die Direktvergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gilt aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben derzeit ein Schwellenwert von 140.000 Euro.  

„Damit haben die öffentlichen Auftraggeber nunmehr eine direkt im Gesetz verankerte Möglichkeit, schnell und unbürokratisch Aufträge an die örtliche und regionale Wirtschaft zu vergeben. Dies gleicht einem regionalen Konjunkturprogramm, welches Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen sichert“ hebt Hummer den wesentlichen Nutzen hervor.