DB-Bahnsanierung macht Kostenersatz nötig
Oö. Transportwirtschaft fordert aufgrund der Mehrkosten für Nutzer durch die Sanierung des deutschen Bahnnetzes einen Kostenersatz
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„Langjährige Versäumnisse bei der Sanierung der deutschen Bahninfrastruktur dürfen nicht auf Kosten oberösterreichischer Nutzer ausgeglichen werden. Hier muss es zu einem sachgerechten Kostenausgleich kommen“, bringt Wolfgang Schneckenreither, Obmann der oö. Sparte Transport Verkehr, die Forderung seiner Branche auf den Punkt. Das deutsche Schienennetz muss ab diesem Jahr saniert werden. Am stärksten betroffen ist die heimische Wirtschaft dabei auf der Strecke Passau–Nürnberg mit zwei jeweils fünfmonatigen Totalsperren, geplant ab Februar. Über diese Route rollen bisher täglich 140 Güter-Ganzzüge aus bzw. nach Oberösterreich kommend. 70 Prozent des schienengebundenen Warenvolumens unseres Bundeslands nach und von Deutschland laufen über diese Strecke, was über den Gesamtzeitraum der Streckensperren rund 1,4 Millionen Lkw-Fahrten entspricht. Die Deutsche Bahn (DB) hat ein Ersatzroutenkonzept erstellt, mit dem für etwa 80 Prozent der Züge Ersatzangebote erfolgen sollen – vorwiegend über München/Salzburg, aber auch großräumig über Wörgl/Selzthal sowie Cheb (Tschechien).
Langjährige Versäumnisse bei der Sanierung der deutschen Bahninfrastruktur dürfen nicht auf Kosten oberösterreichischer Nutzer ausgeglichen werden. Hier muss es zu einem sachgerechten Kostenausgleich kommen.

Wolfgang Schneckenreither
Obmann der Sparte Transport und Verkehr
Hohe Mehrkosten für oö. Nutzer
Durch die sanierungsbedingten Streckenausfälle und -umleitungen über diese teils umwegintensiven Ersatzrouten werden heimischen Logistikern bei Schienengütertransporten auf dieser zentralen Transportrelation hohe Mehrkosten im Ausmaß von rund 20 Prozent entstehen. Für Österreich bestätigt die ÖBB, dass derartige Sanierungsarbeiten deshalb regelmäßig unter Aufrechterhaltung des laufenden Bahnbetriebs ohne Totalsperren erfolgen. Der deutsche Schieneninfrastrukturbetreiber DB InfraGO argumentiert hingegen, dass eine Korridorsanierung mit Totalsperren wirtschaftlicher sei. „Sollte dies aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht so sein, ist die Maßnahme damit allerdings nicht zu rechtfertigen, denn die Sanierung erfolgt mit und aus Mitteln der öffentlichen Hand als Bedarfsträger dieser Infrastruktur. Somit ist eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtung aus der Perspektive des Infrastrukturbetreibers nicht zulässig“, erklärt Schneckenreither. Vielmehr muss eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Berechnung erfolgen, bei der die nachteiligen Kostenauswirkungen, die den Nutzern durch die Totalsperren entstehen, berücksichtigt werden.
Sollte eine Sanierung mit Totalsperren tatsächlich kostengünstiger als im laufenden Betrieb sein, müssen die leidtragenden Nutzer an diesem Vorteil beteiligt werden und einen Ausgleich für die ihnen entstandenen Mehrkosten erhalten. „Es ist die Aufgabe des österreichischen Infrastrukturministers, dringend eine Initiative zur Realisierung eines derartigen Kostenausgleichsmodells für heimische Nutzer in Gang zu setzen“, appelliert Schneckenreither an die Verkehrspolitik auf Bundesebene.