Lehre: neue Arbeitszeitregeln nötig
Strikte Vorgaben für die Arbeitszeit von Lehrlingen stellen Betriebe vor Probleme. Die WKOÖ will eine Gesetzesänderung erreichen.
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Eine Situation, wie sie jeden Tag hundertfach auf den heimischen Baustellen vorkommt: Ein Montageteam, zu dem auch ein Lehrling unter 18 Jahren gehört, rückt gemeinsam an. Am Ende des Arbeitstags wird es aber kompliziert. Der Lehrling muss seine Arbeit nach 8 Stunden beenden.
Nach 8 Stunden ist Schluss
Geschuldet ist das der aktuellen Rechtslage. Denn nach § 11 des Kinder -und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes (KJBG) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren täglich maximal 8 Stunden arbeiten. Im Beispiel geht es noch weiter. Denn während die Kollegen am Freitag frei haben, muss der Lehrling seine restliche Wochenarbeitszeit erfüllen und der Betrieb an diesem Tag eine eigene Betreuung organisieren.
Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit wird nicht angetastet, ebenso wie die weiteren Schutzbestimmungen.

Doris Hummer
WKOÖ-Präsidentin
4-Tage-Woche ermöglichen
Für viele Unternehmen geht sich das nicht aus, mit der Konsequenz, dass sie letztlich überhaupt keine Lehrlinge mehr ausbilden können. „Hauptbetroffen sind das Gewerbe und Handwerk, aber auch der Tourismus“, weiß WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. Sie plädiert daher für eine Gesetzesänderung, die es erlaubt, die tägliche Arbeitszeit von Lehrlingen auf bis zu 10 Stunden an bis zu vier Tagen pro Woche zu erhöhen. „Die gesamte wöchentliche Arbeitszeit wird nicht angetastet, ebenso die weiteren Schutzbestimmung wie Pausen, Gesundheitsschutz und Betreuung.“
Statistik zeigt Konsequenzen
Die Spartenobmänner von Gewerbe und Handwerk sowie Tourismus und Freizeitwirtschaft, Markus Redl und Gerold Royda, schildern im Interview (siehe Kasten), wie sich die Situation in ihren Branchen darstellt. Auch dabei zeigt sich: Die aktuellen Regelungen gehen an der Realität von immer mehr Betrieben vorbei. Die Konsequenzen sind in der Entwicklung von Lehrlingszahlen und Ausbildungsbetrieben bereits sichtbar. Beispiel Gewerbe und Handwerk: Dort werden mit 9108 mehr als 40 Prozent allerLehrlinge ausgebildet und mit 2830 kommen fast 60 Prozent aller Ausbildungsbetriebe aus diesen Branchen.
560 Lehrbetriebe weg
Im Jahresvergleich 2025 zu 2024 gab es um 85 Lehrbetriebe und 117 Lehranfänger. Noch deutlicher ist der langfristige Trend. Im Vergleich zu 2015 gibt es heute im Gewerbe und Handwerk 15 Prozent weniger Lehrbetriebe, in absoluten Zahlen ist das ein Minus von 560 Ausbildungsbetrieben. Auch die Zahl der Lehrlinge ist in diesem Zeitraum um 10 Prozent gesunken.
Redl und Royda im Gespräch: an der betrieblichen Realität vorbei
Die beiden Spartenobmänner in der Wirtschaftskammer OÖ, Markus Redl (Gewerbe und Handwerk) und Gerold Royda (Tourismus und Freizeitwirtschaft), schildern im Interview mit der OÖWirtschaft die Herausforderungen für die Lehrlingsausbildung in ihren Branchen.
OÖW: Die Zahl der Ausbildungsbetriebe und damit auch der Lehrlinge geht zurück. Welche Rolle spielen dabei die geltenden Arbeitszeitregeln?
Markus Redl: Eine immer größere. In den vergangenen fünf, zehn Jahren hat sich in vielen Branchen eine Vier-Tage-Woche etabliert. Wenn der Monteur zehn und der Lehrling nur acht Stunden am Tag arbeiten darf, geht das an der betrieblichen Realität vorbei. Als Konsequenz sagen dann die Betriebe, ich kann keine Lehrlinge mehr ausbilden.
Wenn der Monteur zehn und der Lehrling nur acht Stunden am Tag arbeiten darf, geht das an der betrieblichen Realität vorbei.

Markus Redl
Spartenobmann Gewerbe und Handwerk
OÖW: „Geöffnet von Donnerstag bis Sonntag“– das liest man immer häufiger auch bei Gastronomiebetrieben. Warum ist das ein Problem für die Lehrlingsausbildung?
Gerold Royda: Vor allem in der gehobeneren Gastronomie – und das sind oft genau jene Betriebe, die Lehrlinge ausbilden dürften – ist das ein Trend, der sich immer mehr durchsetzt. Die Schwierigkeit in Bezug auf die Lehre liegt für diese Betriebe nicht nur an den vier Öffnungstagen an sich. Zusätzlich ist es auch der Sonntag.
In einem Betrieb, der von Donnerstag bis Sonntag geöffnet hat, würde das für Lehrlinge bedeuten, dass sie an zwei Tagen pro Monat nicht arbeiten können. Damit kann die Ausbildungsverpflichtung nicht erfüllt werden.

Gerold Royda
Spartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft
OÖW: Welche speziellen Vorschriften gelten für diesen Tag?
Royda: Minderjährige Lehrlinge dürfen nach derzeitiger Rechtslage nur an jedem zweiten Sonntagen arbeiten. In einem Betrieb, der von Donnerstag bis Sonntag geöffnet hat, würde das für die Lehrlinge bedeuten, dass sie an zwei Tagen pro Monat nicht arbeiten werden können. Damit kann die Ausbildungsverpflichtung dann jedoch nicht erfüllt werden.
OÖW: Wenn man ins Bau- und Baunebengewerbe blickt, gerade dort wären flexiblere Arbeitszeiten eine Win-win-win-Situation.
Redl: Genau. Unternehmen könnten (wieder) leichter Lehrlinge und damit ihren eigenen Fachkräftenachwuchs ausbilden. Die Lehrlinge haben längere Erholungszeiträume und für die Kunden können Baustellen effizienter abgewickelt werden.