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Paketflut aus Asien
© Alexander Limbach | stock.adobe.com

Paketabgabe zielt auf Konzerne, trifft regionale Händler und Kunden

Heimischer Handel sieht in geplanter nationaler Paketabgabe schweren Schaden für die regionale Wirtschaft und fordert Stopp des Gesetzesentwurfs

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Aktualisiert am 24.04.2026

Die vom Finanzminister geplante Paketabgabe von rund 2 Euro pro Paket wird aus Sicht des Landesgremiums Versand- Internet- und allgemeiner Handel der WKO Oberösterreich den österreichischen Online-Handel schwer beschädigen. Zugleich werden genau jene Konsumentinnen und Konsumenten am stärksten belastet, die am meisten auf Versandhandel angewiesen sind.
 

Die Abgabe klingt auf den ersten Blick nach einer Maßnahme gegen Konzerne. Eswerden aber tausende heimische Kleinunternehmen getroffen, die über Marktplätze wie Amazon oder eBay verkaufen


„Die Abgabe klingt auf den ersten Blick nach einer Maßnahme gegen Konzerne – schließlich gilt sie nur für Versandhändler mit über 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Durch die sogenannte Plattformfiktion in § 2 Abs. 4 des Entwurfs werden aber tausende heimische Kleinunternehmen getroffen, die über Marktplätze wie Amazon oder eBay verkaufen. Die Abgabe müssten daher der österreichische Online-Handel und jene Menschen, die am stärksten auf den Versandhandel angewiesen sind, tragen“, so Gerald G. Walter, Obmann des Landesgremiums Versand-, Internet- und allgemeiner Handel der WKO Oberösterreich.
 
Plattformfiktion trifft heimische KMU, nicht Temu und Shein
Die Plattformfiktion bewirkt, dass Umsätze über Marktplätze wie Amazon oder eBay dem Plattformbetreiber als dessen Versandhandelsumsätze zugerechnet werden. Damit überschreiten diese Plattformen die 100-Millionen-Schwelle automatisch – und werden die Abgabe betriebswirtschaftlich an die darauf verkaufenden Händler weitergeben. Allein auf Amazon verkaufen rund 2500 heimische Händler.
 
„Die Rechnung ‚USt-Senkung auf Grundnahrungsmittel versus Paketabgabe‘ geht vor allem für Vielbesteller, ländliche Haushalte, Mobilitätseingeschränkte und Pflegebedürftige nicht auf: 100 Euro Entlastung durch eine geringere Umsatzsteuer stehen eine Mehrbelastung von rund 70 Euro und mehr durch die Paketabgabe entgegen“, rechnet Walter vor.
 
Doppelbelastung neben bereits beschlossenen EU-Maßnahmen
Die ursprünglich adressierten Drittstaaten-Plattformen Temu und Shein werden durch EU-Recht ohnehin schon belastet: ab 1. Juli 2026 mit einem Pauschalzoll von 3 Euro pro Paket unter 150 Euro Warenwert, ab 1. November 2026 zusätzlich durch eine EU-Bearbeitungs­gebühr. Die nationale Paketabgabe schafft damit keine Fairness gegenüber den Billig-Plattformen, sondern ein zusätzliches Handelshemmnis für heimische Anbieter.
 
Klare Forderung: Stopp des Gesetzesentwurfs
„Wir fordern den Stopp des Gesetzesentwurfs in seiner jetzigen Form“, so Gerald G. Walter. „Eine Reparatur einzelner Paragrafen greift zu kurz: Solange die Grundkonstruktion zu Wettbewerbsverzerrung, Doppelbelastung und einer Schwächung der österreichischen KMU führt, ist sie nicht reparierbar. Die Gegenfinanzierung der Lebensmittel-USt-Senkung muss anders gelöst werden – nicht auf Kosten einer Branche, die Wertschöpfung, Arbeitsplätze und digitale Kompetenz nach Österreich bringt.“