Fachgruppenobmann Zierhut: „Spritpreisregulation ist dreister Eingriff in die freie Marktwirtschaft“
Maximal dreimal in der Woche dürfenTankstellenbetreiber die Spritpreise erhöhen, dies sieht ein brandaktueller Ministerratsbeschluss vor. Bernd Zierhut, Obmann der Fachgruppe des Energiehandels in der WKOÖ sieht diese Änderung der Spritpreisverordnung als regulatorischen Eingriff in die freie Marktwirtschaft.
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„Wie die Koalition bekannt gegeben hat, soll aufgrund des Kriegs im Nahen Osten eine Senkung der Spritpreise für Österreich umgesetzt werden. Die erste Maßnahme, um Preissenkungen zu erreichen, wird auf dem Rücken der Tankstellenbetreiber ausgetragen. Mittels dreimaliger Preisänderung pro Woche an den Zapfsäulen sollen die Preise fallen. Die Profiteure der derzeitigen Spritpreisesteigerung sind einerseits die erdölproduzierenden Länder und andererseits der Finanzminister, der durch höhere Mehrwertsteuereinnahmen ein sogenanntes ,Körberlgeld‘ am hohen Spritpreis mitverdient. Diese Profiteure sollen derzeit keinen Beitrag an einem erhöhten Spritpreis bezahlen, sondern ausschließlich der Tankstellenbetreiber“, so Zierhut.
„Die Regierung hat dieses Vorgehen ohne Einbindung der Interessensvertreter oder weiterer Branchenvertretungen beschlossen und dabei übersehen, dass diese Maßnahme das Potenzial hat, Tankstellenbetreiber in die Zahlungsunfähigkeit zu treiben. Sie sind täglich mit neuen Raffinerieabgabepreisen konfrontiert und müssen auf Basis dieser Preise ihre Einkaufspreise täglich neu kalkulieren. Sollten sie, im Rahmen der Neuregelung den Abgabepreis nur mehr alle drei Tage ändern können, ist jedes Mal eine Neukalkulation erforderlich. Kraftfahrer müssen daher an den Zapfsäulen mehr bezahlen. Die zu einem großen Teil der Rebublik gehörende OMV mit ihrer Rohölförderung und der einzigen Raffinerie in Österreich sowie erhöhte Einnahmen durch gestiegene Mineralölsteuern füllen die Kassen der österreichischen Regierung. Der kleine Unternehmer erbt dabei nur den Unmut der Autofahrer“, sagt Zierhut und ergänzt: „Preisdämpfende Maßnahmen können nur sichergestellt werden, durch eine wesentliche Reduzierung der Mehrwertsteuer und dem Aussetzen einer mineralölbezogenen Steuer (Mineralölsteuer, CO2-Bepreisung usw.).
Weiters hält Zierhut fest, dass eine Öffnung der Pflichtnotstandsreserven, wie vom Ministerrat angekündigt, eine völlig falsche Maßnahme darstellt, da kein Fall eines Notstands vorliegt. Die Freigabe der Pflichtnotstandsreserve zur Reduktion der Mineralölpreise ist kein Fall, um Produkte freizugeben, sondern wird im Notfall (Versorgungsengpass) benötigt. Die Beschlüsse der Regierung sind daher für Interessensvertreter nicht nachvollziehbar, noch entsprechen sie dem Leitgedanken einer freien Marktwirtschaft, noch dem verantwortungsbewussten Umgang mit Reserven in Notzeiten.
„Die Maßnahmen werden daher abgelehnt und eine Wiederaufnahme der Gespräche am Verhandlungstisch werden gefordert. Denn sollte eine Erhöhung der Spritpreise nur dreimal wöchentlich erfolgen dürfen, könnten auch die Tankstellen nur mehr dreimal in der Woche geöffnet haben“, fordert Zierhut.