Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit durch proaktive Arbeits- und Fachkräftesicherung gewährleisten
Antrag des Wirtschaftsbunds OÖ an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 15. November
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Ein wesentlicher Standort- und Wettbewerbsfaktor ist die Verfügbarkeit von ausreichenden Arbeits- und Fachkräften. In Oberösterreich herrscht nach wie vor fast flächendeckende Vollbeschäftigung und der bestehende Arbeits- und Fachkräftebedarf kann durch das verfügbare Potential bei weitem nicht gedeckt werden. Durch den demografischen Wandel werden bis 2040 in Österreich rund 360.000 weitere Arbeits- und Fachkräfte fehlen und die diesbezüglichen Herausforderungen wesentlich verschärfen.
Daher gilt es alle verfügbaren Potentiale zu heben und an sämtlichen verfügbaren Stellschrauben zu drehen. Die „bedarfsorientierte qualifizierte Zuwanderung“ ist eine wichtige Stellschraube, an der wir neuerlich drehen müssen. Nicht zuletzt, weil Deutschland mit einem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits neue Maßstäbe im Kampf um die benötigen internationalen Fachkräfte gesetzt hat.
Durch die von der WKO Oberösterreich initiierte Verbesserung der RWR-Karte (75 Prozent mehr Verfahren als im Vorjahr) sind schon gute Schritte in die richtige Richtung gelungen. Dennoch muss hier dringend nachgeschärft werden, um eine bedarfsorientierte und kriteriengeleitete Zuwanderungsstrategie sicherzustellen.
Gerold Royda
Wirtschaftsbund OÖ
Antrag
Die Wirtschaftskammer Österreich möge sich bei der Bundesregierung für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer bedarfsorientierten qualifizierten Zuwanderungsstrategie einsetzen - insbesondere in folgenden Punkten:
- Schaffung eines (befristeten) Aufenthaltstitels zur Jobsuche in Österreich für qualifizierte Drittstaatsangehörige nach dem Vorbild der deutschen Chancenkarte.
- Bedarfsorientierte Öffnung des Arbeitsmarktes auf Kontingentbasis (5.000 Plätze/Jahr) für Personen ohne Mindestqualifikation aus definierten Zielländern nach dem Vorbild der deutschen „Westbalkan-Regelung“.
- Schaffung einer rechtlichen Grundlage für volljährige Lehrlinge aus Drittländern, in Österreich eine Lehre absolvieren zu können. Hier bietet sich kurzfristig das Schaffen von Kontingenten auf Verordnungsbasis (500 Plätze/Jahr) an.
- In einem weiteren Schritt: Die Schaffung eines Aufenthaltstitels für „Lehrlinge“ im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und eine praxistaugliche Anschlussregelung zum erleichterten Erwerb einer Rot-Weiß-Rot-Karte für ausgebildete Lehrlinge sollte in diesem Zusammenhang mitbedacht werden.