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Nahaufnahme von einem Mikrofon vor einem gelb, rosa Bokeh
© C.Castilla | stock.adobe.com
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Public Viewing Eurovision Song Contest 2026TM

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05.03.2026

Der Veranstalterverband Österreich (VVAT) hat für Public Viewings im Rahmen der Berichterstattung des EUROVISION SONG CONTEST 2026TM (ESC 2026TM) mit der AKM und dem ORF erfolgreich folgende Vereinbarungen getroffen:

Öffentliche Aufführung des ESC 2026TM - Veranstalterverband Österreich 

Kein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren bei "Public Viewing"
Keine Genehmigung ist in den Fällen des § 81 Abs. 2 Z. 11 GewO 1994 erforderlich wie zB bei: Änderungen von vorübergehender, vier Wochen nicht überschreitender Dauer, die keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen bewirken und aus Anlass von Ereignissen oder Veranstaltungen, die in kulturellem oder sportlichem Interesse überregional breiter Kreise der Bevölkerung stattfinden, vorgenommen werden (betrifft "Public Viewing" in Zusammenhang mit entsprechenden Großereignissen, wie Fußball-EM oder -WM, Olympische Spiele, Ski-WM, Erhebung einer österreichischen Stadt zur Kulturhauptstadt, etc.).

Das heißt für temporäre Änderungen in einem ansonsten genehmigten Gastronomiebetrieb - wie beim Public Viewing - ist gemäß Gewerbeordnung keine weitere Genehmigung bzw. Anzeige gemäß Gewerbeordnung erforderlich! Um aus der Verpflichtung „keine Gefährdung des Lebens oder Gesundheit von Personen" ein allfälliges Risiko einer Bestrafung (zB nach einem Brand, Raufhandel) zu minimieren, empfehlen wir eigene geeignete Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Beispielsweise freiwillige Übernahme von Vorgaben aus der Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung (wie fixe Bestuhlung mit Abstand, Fluchtwege, kein offenes Feuer, zusätzliche Feuerlöscher,…) mit allfällig nachweislicher Abstimmung mit zB Feuerwehr, Polizei. Verpflichtungen aus anderen Rechtsbereichen (zB Baurecht) bleiben durch die Genehmigungsbefreiung unberührt.

Bitte beachten: Gemäß OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz müssen Kleinveranstaltungen bis zu 300 Besuchern (auch Public Viewing) der zuständigen Behörde gemeldet werden

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