Segelboot mit aufgespanntem Segel in Dämmerlicht auf Gewässer fahrend, das von Bergen eingefasst ist
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Begutachtung Europaschutzgebiet Moorwiesen am Irrsee

Schutz von 8 Lebensraumtypen und dem Firnisglänzendem Sichelmoos

Lesedauer: 1 Minute

22.02.2024

Das Land OÖ hat einen Begutachtungsentwurf zur Ausweisung des Europaschutzgebietes „Moorwiesen am Irrsee“ (AT 3141000) veröffentlicht. Einen wesentlichen Anteil an diesem Europaschutzgebiet hat die derzeit ebenfalls in Begutachtung stehende Neuveröffentlichung des Naturschutzgebietes „Irrsee-Moore“. Betroffen sind die Gemeinden Oberhofen, Tiefgraben und Zell am Moos.  

Das geplante Europaschutzgebiet hat eine Fläche von etwa 31,8 ha aufgeteilt in mehrere Teilgebiete, wovon etwa 28,2 ha (Zone A) Teil des bestehenden Naturschutzgebietes Irrsee-Moore einnehmen. Geschützt werden dadurch acht Lebensraumtypen (§ 2 Tabelle 1) und als Pflanzenart das Firnisglänzende Sichelmoos (§ 2 Tabelle 2). Für die Schutzgüter gilt ein Verschlechterungsverbot. 

Die rechtlichen Bestimmungen für Naturschutzgebiete gelten ausschließlich für das ausgewiesene Gebiet. Bei Europaschutzgebieten werden Einflüsse auch von außen mitberücksichtigt. Bei Genehmigungsverfahren von Betrieben in oder nahe von Europaschutzgebieten (gemäß FFH-Richtlinie) werden zusätzlich die Auswirkungen der Betriebe auf das ausgewiesen Gebiet berücksichtigt. Vor Verhandlung des Projekts wird durch die Behörde ein Screening bzw. eine Naturverträglichkeitsprüfung zur Eruierung der Gesamtheit der Einwirkungen durchgeführt. Dies kann unter Umständen Auswirkungen auf Inhalte des Genehmigungsbescheides (Auflagen) bis zum Genehmigungsversagen haben.  

Die Unterlagen zur Begutachtung sind auch auf der Homepage des Landes OÖ unter diesem Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm im Bereich „Verordnungsentwürfe der Direktion Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung“ veröffentlicht. 

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Vom Verordnungsentwurf betroffene Betriebe werden gebeten, ihre allfällige Stellungnahme bis 20. März 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at) zu senden, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann. 

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