Zum Inhalt springen
gasflasche
© adobestock-dizfoto1973-405782435

Webinar-Rückblick: Geänderte Regeln für F-Gase (HFKW) und ozonabbauende Stoffe (ODS) 

Unterlagen und Video-Mitschnitt vom 22.4.2024

Lesedauer: 1 Minute

15.05.2025

Thema waren die wesentlichen Inhalte der neuen EU-Verordnungen zu HFKW-Quoten, Verwendungsverboten, Exportbeschränkungen sowie die Maßnahmen zur Verringerung von ozonabbauenden Stoffen (ODS).

Von den Änderungen der F-Gase Verordnung (EU) 2024/573 sind Unternehmen betroffen, die F-Gase herstellen, verwenden, rückgewinnen oder zerstören, Erzeugnisse mit F-Gase in Verkehr bringen, mit F-Gasen betriebene Einrichtungen installieren, warten und betreiben sowie mit F-Gasen verwandte Stoffe einführen, ausführen, in Verkehr bringen oder zerstören.

Die Verwendung von ozonabbauenden Stoffen (ODS) in neuen Geräten ist in der EU bereits verboten. Die neuen Regelungen zielen nun auf Bestandsanlagen ab. Betroffen von der Verordnung (EU) 2024/590 sind Unternehmen, die ozonabbauende Stoffe produzieren, einführen, ausführen, Inverkehrbringen, lagern, liefern, recyclen, aufarbeiten, und zerstören. 

Referent: DI Dr. Marko Susnik | WKÖ | Umwelt- und Energiepolitik

Moderation: DI Jürgen Neuhold | WKO Oberösterreich | Umweltservice

Unterlagen

Weitere interessante Artikel
  • Nahaufnahme von Aktenstapeln
    Einreichunterlagen für das gewerbliche Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren
    Weiterlesen
  • Auf dem Bildschirm eines aufgeklappten Bildschirms steht in weißer Schrift CE-Kennzeichnung auf blauem Hintergrund. Auf dem Laptop sind vorne rechts zwei Paragrafenzeichen. Im Hintergrund ist eine Waage
    Kostenloses Webinar 14.05.2025 v. 10:00 – 11:00 Uhr | Bauprodukte – Der Weg zur CE-Kennzeichnung
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Aktuelles zur CE-Kennzeichnung und zu harmonisierten Normen
    Weiterlesen