
Webinar-Rückblick: Geänderte Regeln für F-Gase (HFKW) und ozonabbauende Stoffe (ODS)
Unterlagen und Video-Mitschnitt vom 22.4.2024
Lesedauer: 1 Minute
Thema waren die wesentlichen Inhalte der neuen EU-Verordnungen zu HFKW-Quoten, Verwendungsverboten, Exportbeschränkungen sowie die Maßnahmen zur Verringerung von ozonabbauenden Stoffen (ODS).
Von den Änderungen der F-Gase Verordnung (EU) 2024/573 sind Unternehmen betroffen, die F-Gase herstellen, verwenden, rückgewinnen oder zerstören, Erzeugnisse mit F-Gase in Verkehr bringen, mit F-Gasen betriebene Einrichtungen installieren, warten und betreiben sowie mit F-Gasen verwandte Stoffe einführen, ausführen, in Verkehr bringen oder zerstören.
Die Verwendung von ozonabbauenden Stoffen (ODS) in neuen Geräten ist in der EU bereits verboten. Die neuen Regelungen zielen nun auf Bestandsanlagen ab. Betroffen von der Verordnung (EU) 2024/590 sind Unternehmen, die ozonabbauende Stoffe produzieren, einführen, ausführen, Inverkehrbringen, lagern, liefern, recyclen, aufarbeiten, und zerstören.
Referent: DI Dr. Marko Susnik | WKÖ | Umwelt- und Energiepolitik
Moderation: DI Jürgen Neuhold | WKO Oberösterreich | Umweltservice
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