Verkehrsschild mit schwarzer Aufschrift Wärmepumpe und nach oben gerichteter Pfeil auf weißem Hintergrund, darunter schwarze Aufschrift Ölheizung/Gasheizung auf gelbem Hintergrund mit roter Linie durchgestrichen, im Hintergrund blauer Himmel mit Wolken
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Begutachtung: Änderung des OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetztes 2002

Anpassungen an Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)

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Das Land OÖ hat eine Änderung des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-2002 zur Begutachtung ausgesandt.

Der Nationalrat hat am 15. Dezember 2023 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) beschlossen. Mit diesem Bundesgesetz soll das bereits auf Grund des Ölkesseleinbau­verbots­gesetzes (ÖKEVG 2019) bestehende Verbot für Wärmebereitstellungsanlagen auf Basis von fossilem Öl und Kohle auf sämtliche Anlagen ausgeweitet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können.

Die dazu notwendige landesrechtliche Begleitregelung soll mit der Neufassung des § 18 Abs. 2a Oö. LuftREnTG geschaffen werden. Diese Bestimmung hat bisher in eigenständiger Weise bereits vor der Erlassung des ÖKEVG 2019 die Errichtung von Feuerstätten für flüssige fossile und/oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten verboten. Mit dem nunmehrigen generellen Verweis auf die inhaltlichen Vorgaben des EWG soll unmissverständlich angeordnet werden, dass die Verbote dieses Bundesgesetzes in allen in Betracht kommenden Verfahren auf Grund des Oö. LuftREnTG zu vollziehen sind, also gegebenenfalls von der Behörde etwa Bewilligungen gemäß § 19 leg. cit. zu versagen und angezeigte Vorhaben gemäß § 21 leg. cit. zu untersagen sind. Auch Abnahmebefunde müssten von den dazu berechtigten Überprüfungsorganen verweigert werden (vgl. § 22 Abs. 2 Oö. LuftREnTG).

Allfällige Stellungnahmen müssen bis spätestens 6.3.2024 im Umweltservice der WKO Oberösterreich
(E umweltservice@wkooe.at) einlangen, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden können.

Stand: 15.02.2024

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