Eine Person kontrolliert den Lieferetikett an einem Stapel von Holzbrettern
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Holzhandel

Recht im Holzhandel

Gesetze, Verordnungen und Informationen für den Einzelhandel und Großhandel mit Holz und Holzprodukten

Lesedauer: 2 Minuten



EUTR-Workshop am 23. und 25.2.2021

Nachbericht zum EUTR-Workshop von GD Holz am 23. und 25.2.2021:

Seit dem 3. März 2013 gilt die EU-Holzhandelsverordnung (EU Timber Regulation, kurz EUTR). Diese verpflichtet alle EU-Unternehmen, die Holz- und Holzprodukte aus Drittländern beziehen, den Import illegal geschlagenen Holzes auszuschließen. Zu diesem Zweck muss vor dem Import eine Sorgfaltspflichtregelung angewendet werden.

Der Online-Workshop wurde von EUTR-Experten durchgeführt und umfasste zwei Vormittagssitzungen. Inhalt des Workshops war die praktische Umsetzung der EUTR: z. B. ein Leitfaden für Due-Diligence-Verfahren, die Verwendung eines risikobasierten Ansatzes zur Analyse der Lieferkette und die Einführung in neuentwickelte Online-Tools zur Einhaltung der EUTR. Neben der GD Holz Service GmbH begleitete auch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Workshop.

Unterlagen:

Zielgruppe des Workshops waren Unternehmen, die in der europäischen Wertschöpfungskette für Holz und Holzprodukte tätig sind und die EUTR einhalten müssen. Mit dem folgenden Test konnte bereits im Vorfeld herausgefunden werden, ob ein Unternehmen die EUTR umsetzen muss.


EU-Holzhandelsverordnung: "White Paper“ Ukraine

In den letzten Jahren sind Holzimporte aus der Ukraine vermehrt vom zuständigen Bundesamt für Wald (BFW) kontrolliert worden. Die Mehrzahl der kontrollierten Betriebe konnten gegenüber dem BFW keine vollständig durchgeführte Sorgfaltspflichtregelung mit Risikominderung vorweisen.

Aufgrund der vermehrten Kontrollen haben Verbände und Unternehmen der Holz-, Papier- und Zellstoffindustrie, sowie des Holzhandels gemeinsam ein White Paper für die Ukraine erarbeitet. Das Dokument soll der gesamten Branche als Leitfaden für die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung dienen.

Das White Paper deckt die ersten zwei Teile der Sorgfaltspflichtregelung - Beschaffung von Informationen und Risikobewertung - nahezu vollständig ab. In weiterer Folge enthält es auch Vorschläge zur Risikominimierung, da ohne risikomindernde Maßnahmen keine Holzprodukte, die der EUTR unterliegen, aus der Ukraine importiert werden dürfen. Die Struktur des White Papers spiegelt den Aufbau der Sorgfaltspflichtregelung wider und kann als Basis für die Anwendung der EU-Holzhandelsverordnung für weitere Importländer verwendet werden.

Das White Paper Ukraine entbindet Unternehmen nicht, ein eigenes, auf die eigenen Bedürfnisse angepasstes Sorgfaltspflichtsystem zu implementieren und zu warten. Nur ein DDS, welches auf die eigenen Bedürfnisse angepasst ist, gelebt und regelmäßig überprüft und angepasst wird, kann eine legale Holzbeschaffung im Sinne der EUTR sicherstellen.

Als Anwendungsbeispiel kann das White Paper Ukraine keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben. Dennoch wurde es mit bestem Wissen und Gewissen von mehreren Unternehmen und Verbänden der oben genannten Industrien erstellt.

Whitepaper Ukraine (Stand 28.11.2019)


EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) informieren. Die EU-Holzhandelsverordnung ist bereits seit 2013 in Kraft und konfrontiert die betroffenen Unternehmen mit einer Reihe von komplexen Regelungen und Anforderungen.

Die EU-Verordnung ist Teil eines EU-Maßnahmen-Pakets des Europäischen Parlaments und des Rates gegen den Import von Holz aus illegalem Holzeinschlag. Sie betrifft alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen (EU-Holzverordnung/EU Timber Regulation (EUTR).

Die österreichische Umsetzung ist im Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) enthalten. Zuständig für die Umsetzung der Kontrollen und die Erteilung der Genehmigungen in Österreich ist das Bundesamt für Wald (BFW).

Weitere Informationen:

Unterlagen zum EUTR-Workshop, Stand Nov. 2019:


Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG)

Das Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) dient der Durchführung bzw. Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft.

Stand: 07.04.2022

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