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Pflanzenkeimling der aus Erde ragt umgeben von weißen Symbolen in Kreisen wie Windrad, im Kreis verlaufende Pfeile, Stromstecker, Haus, Pflanze und Tropfen
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Energie und Umwelt

April 2026

Lesedauer: 6 Minuten

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28.04.2026

EU-Nachhaltigkeitsmonitoring 

Das aktualisiertes EU-Nachhaltigkeitsmonitoring gibt einen kompakten Überblick über die regulatorischen Arbeiten auf EU-Ebene.  

Im Fokus stehen derzeit weiterhin die Omnibus-Gesetzespakete (Übersichtsseite zu allen zehn Entwürfen) und der Anfang März veröffentlichte Entwurf des Industrial Accelerator Act.  

Einen vertieften Einblick zu allen Dossiers finden Sie im Umwelt-Stenogramm: 

Brüssel im Blick: EU-Nachhaltigkeitsmonitoring - WKO

EU-UMWELT-STENOGRAMM 

Quelle: Bundessparte Industrie, WKÖ 


WKÖ-Danninger: Endlich kommt die dringend benötigte Strompreiskompensation

Wichtiger Schritt für Betriebe – für die Zukunft braucht es höhere Mittel und eine breitere Ausgestaltung 

„Die Strompreiskompensation ist längst überfällig! Umso wichtiger ist es, dass sie jetzt endlich kommt und umgesetzt wird“, betont Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Positiv ist, dass Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nun Tempo macht und die Umsetzung vorantreibt. „Die Strompreiskompensation bringt eine wichtige Entlastung für besonders energieintensive produzierende Betriebe in einer wirtschaftlich extrem angespannten Situation“, so Danninger. 

Hinweis: Die Antragstellung für die Strompreiskompensation ist über die Website des austria wirtschaftsservice (AWS) möglich.*   Auf der Homepage der aws ist neben der Förderrichtlinie und der Leitlinie (Downloads) auch der Anmeldelink zu einem Informations-Webinar am 12. Mai veröffentlicht.

Angesichts der anhaltend hohen Energiepreise bleibt der Handlungsbedarf jedoch groß. „Für die nächsten Jahre braucht es ein deutlich höheres Budget und eine Ausweitung auf weitere Sektoren, damit die Maßnahme ihre volle Wirkung für den Standort entfaltet“, betont Danninger. „Die Industrie steht unter massivem Kostendruck. Wenn wir Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Arbeitsplätze sichern wollen, müssen Entlastungsmaßnahmen ausreichend dotiert und langfristig abgesichert sein“, so Danninger abschließend. 

*Diese Maßnahmen ist für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen und mit jährlich jeweils 75 Mio EUR dotiert. Anträge für das Jahr 2025 können bis zum 13. Oktober 2026 für Anlagen > 1 GWh/Jahr gestellt werden, die in den Sektoren und Teilsektoren gemäß Anhang 1 SAG 2025 aufgelistet sind.


Start des 1. Fördercalls für Photovoltaikanlagen 

Am 23.4.2026 startete der 1. Fördercall für Investitionszuschüsse für Photovoltaik.  

Insgesamt sind für 2026 drei PV-Fördercalls vorgesehen. Förderwerbende haben daher über das Jahr hinweg mehrere Gelegenheiten, Fördermittel zu beantragen. Besonders attraktiv bleibt der Investitionszuschuss durch den weiterhin verfügbaren „Made-in-Europe“-Bonus, der den Einsatz europäischer Komponenten zusätzlich fördert.  

In dieser Ausgabe des Newsletters der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) wird Ihnen einen kompakten Überblick über alle wichtigen Themen und Termine sowie aktuelle Neuerungen im EAG-Portal gegeben: Newsletter 02/2026


Welche Herausforderungen bringt die neue EU-Verpackungsverordnung? 

Bereits am 11.2.2025 wurde die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) veröffentlicht und soll mit ersten Vorgaben beginnend ab 12.8.2026 Verpackungsabfälle reduzieren, Kreislaufwirtschaft fördern und einheitliche EU-Standards für Recycling und Wiederverwendung schaffen. 

Die PPWR zielt darauf ab, dass Verpackungen nachhaltiger gestaltet, Verpackungsgewichte minimiert und Verbote für bestimmte Einwegverpackungen eingeführt werden. Die neuen Regelungen der PPWR bringen große Herausforderungen insbesondere für Unternehmen aus Industrie, Handel, Gastronomie und Hotellerie, die strategisch und organisatorisch nicht zu unterschätzen sind.  

Am 30.3.2026 hat die EU-Kommission Leitlinien und FAQs zur PPWR veröffentlicht. Diese Dokumente sind aktuell nur in englischer Sprache verfügbar und lassen viele Fragen offen. Nationale Begleitgesetze zur Umsetzung in Österreich fehlen noch.  

Mit 12.8.2026 treten jedenfalls erste Verpflichtungen für Erzeuger in Kraft. Sie müssen eine Konformitätsbewertung vornehmen und eine Konformitätserklärung ausstellen, dass die verwendeten Verpackungen jene Anforderungen der PPWR erfüllen, die auf Verbote diverser Schwermetalle und PFAS-Chemikalien abzielen. Diese Konformitätsbestimmungen gelten jedoch nur für Verpackungen, die ab 12.8.2026 erstmals in der EU auf den Markt gebracht werden. Außerdem ist der Erzeugerbegriff noch nicht ausreichend genau definiert. In der Regel wird jedoch bei Verkaufsverpackungen derjenige Erzeuger sein, der die letzten Verarbeitungsschritte wie die Abfüllung an der Verpackung vornimmt. Bei Transportverpackungen ist meist Erzeuger, wer die Verpackung herstellt. Aktuell gibt es keine endgültigen Informationen wie die Konformitätserklärung in Österreich auszusehen hat. Viele weitere Vorgaben durch die PPWR folgen in den nächsten Jahren:  

Bis 01.1.2028 wird die EU-Kommission Design for Recycling Guidelines veröffentlichen. In diesen Leitlinien wird festgelegt, wie Verpackungen künftig recyclingfähig gestaltet werden müssen. Für die konkrete Umsetzung haben die Mitgliedstaaten 1,5 Jahre Zeit. Ab 2030 dürfen Verpackungen, deren Recyclingfähigkeit unter 70 % liegt, nicht mehr verkauft werden. Weitere Verschärfungen dieser Maßstäbe kommen schrittweise 2035 und 2038. Damit sind Verbote bestimmter Einwegverpackungen wie z.B. für frisches Obst und Gemüse und in der Hotel- bzw. Gastronomiebranche verbunden. Außerdem müssen Kunststoffverpackungen ab 2030 Mindestprozentsätze an Rezyklat enthalten. Die genauen Kriterien dafür werden bis 31.12.2026 definiert. 

Um sich frühzeitig und richtig auf die PPWR vorzubereiten, kann dieses geförderte Beratungsangebot von umwelt service salzburg in Anspruch genommen werden. Hier finden Sie mehr Informationen darüber.  

Quelle: Umweltrecht, WKS