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Pflanzenkeimling der aus Erde ragt umgeben von weißen Symbolen in Kreisen wie Windrad, im Kreis verlaufende Pfeile, Stromstecker, Haus, Pflanze und Tropfen
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Energie und Umwelt

Mai 2026

Lesedauer: 5 Minuten

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22.05.2026

Bevorstehende Kontrollen der Abwassereinleitung

Die Reinhalteverbände im Bundesland Salzburg kritisieren, dass ihnen die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen aufgrund der oftmals fehlenden Mitwirkung der abwassereinleitenden Unternehmen und deren Missachtung der Meldepflichten deutlich erschwert wird.  

Das Amt der Salzburger Landesregierung als Aufsichtsbehörde über diese Wasserverbände weist deshalb nachdrücklich auf die in § 32b Wasserrechtsgesetz und § 5 Indirekteinleiterverordnung festgelegten Pflichten für Indirekteinleiter hin. Dabei handelt es sich vereinfacht dargestellt um folgende Vorgaben, die Unternehmen bei der Abwassereinleitung zwingend erfüllen müssen: 

  • Die Einleitung darf nicht ohne die Zustimmung des zuständigen Reinhalteverbands erfolgen (schriftliche Zustimmungserklärung oder Vertrag erforderlich).
  • Bereits vor der erstmaligen Einleitung muss dem Reinhalteverband die geplante Einleitung unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden.
  • Dem Reinhalteverband sind alle maßgeblichen Daten bekanntzugeben.
  • Zumindest alle zwei Jahre besteht eine Berichtspflicht (es kann vom Reinhalteverband ein kürzerer Zeitabstand festgelegt werden).
  • Es sind regelmäßig Befunde über die Fremdüberwachung (externe Überprüfung durch Befugte) vorzulegen.  

Nach Informationen, die die WKS erhalten hat, wird die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen in Zukunft von den Reinhalteverbänden konsequent bei den Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt werden. Die Verwaltungsübertretungen können mit einer Geldstrafe bis zu 3.630 €, bei Schädigung der Funktionsfähigkeit der Abwasserreinigungsanlage oder eines Gewässers mit Strafen bis zu 36.340 € bestraft werden. Zudem kann die Wasserrechtsbehörde dem Unternehmen die Einleitung der Abwässer in die Kanalisationsanlage durch einen wasserpolizeilichen Auftrag auch untersagen. 

Wir empfehlen deshalb allen Unternehmen dringend, sich bei Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder bei Übernahme eines bestehenden Betriebes frühzeitig mit dem zuständigen Reinhalteverband (Kontaktdaten sind beim Gemeindeamt erhältlich) in Verbindung zu setzen. 

Dieser ist auch dann für die Zustimmung zuständig, wenn die Abwässer in die Ortskanalisation einleitet werden. Vom Reinhalteverband erhalten die Unternehmen sowohl die erforderlichen Auskünfte als auch sämtliche Unterlagen für die gesetzlich notwendige Zustimmung zur Einleitung. Formulare und Hinweise finden sich außerdem auf der Homepage der Reinhalteverbände. 

Quelle: Abteilung Umweltrecht, WKS


Fördercall "Transformation der Industrie"

Am 8.5. startete der diesjährige Fördercall „Transformation der Industrie“, mit den Maßnahmen zur größtmöglichen Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen unterstützt werden.  

Ziel ist es, Investitionen in moderne Technologien zu beschleunigen und industrielle Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze in Österreich zu halten. 

Der Fördercall umfasst zwei Schienen:

  • 140 Millionen Euro Investitionszuschüsse (CAPEX) für nachhaltige Technologien
  • 130 Millionen Euro Transformationszuschüsse (OPEX) zur Abfederung von Mehrkosten beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger 

Die Fördercalls richten sich an Unternehmen (Personen), welche Tätigkeiten nachgehen, die unter den Anwendungsbereich des Anhang I des UFG fallen und deren Projekte die Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens nach CO2-Einsparung, Wirtschaftlichkeit und Projektreife.

Die Details sind unter den folgenden Links zu finden:

Transformation der Industrie – Investitionszuschuss (CAPEX)

Transformation der Industrie – Transformationszuschuss (OPEX) 

Eine Antragstellung ist bis zum 17.9.2026, 14:00 Uhr abzuschließen. Die Termine für eine Online-Informationsveranstaltung werden von der KPC noch bekanntgegeben und werden auf der Website des jeweiligen Fördercalls zu finden sein. 

Seit dem Start des Programms im Jahr 2023 wurden in drei CAPEX-Fördercalls und einem OPEX-Fördercall bereits 16 Projekte unterstützt. Dadurch konnten laut BMWET Gesamtinvestitionen von rund 1,4 Mrd EUR ausgelöst und rund 32 Mio Tonnen CO2 eingespart werden.  

Quelle: Bundessparte Industrie, WKO 


Industrial Accelerator Act: Impulse für Europas Industrie

Die Europäische Kommission hat den Industrial Accelerator Act vorgelegt und konkretisiert damit zentrale industriepolitische Maßnahmen der EU. 

Hier geht’s zum Artikel. 

Quelle: Bundessparte Industrie, WKO 


WKÖ-Streitner zur EUDR: Mehr Klarheit, aber Bürokratieproblem bleibt ungelöst

EU-Informationspaket wichtiger Schritt – praktikable Umsetzung weiter offen. 

Hier geht’s zum Artikel.  

Quelle: Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik, WKO