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Person in Rückenansicht steht hinter Rednerpult mit aufgeklapptem Laptop und Mikrofon, im Hintergrund verschwommen Hörsaal mit Menschen, Sitzreihen auf verschiedenen Höhen
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Veranstaltungstipps

Jänner 2026

Lesedauer: 5 Minuten

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21.01.2026

Webinar der WKOÖ „Aktuelle Entwicklungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie“ am 27.1.2026

Regulatorische Anforderungen an die Unternehmen verändern sich stetig – besonders im Bereich der Nachhaltigkeit. Ende 2025 sind weitere Schritte auf den Weg gebracht worden. CSRD und CSDDD wurden im EU-Parlament abgestimmt, das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) wurde als Regierungsvorlage präsentiert und die ESRS wurden von der EFRAG erstellt und der Kommission übergeben. Weniger Berichtspflichten, eine klarere Struktur und mehr Flexibilität in der Umsetzung stehen dabei im Mittelpunkt.

Gerade durch die überarbeiteten ESRS steht den Unternehmen wieder ein Werkzeug zur Verfügung die nächsten Schritte umzusetzen. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen?

DI Georg Rogl, Director im Bereich Climate Change und Sustainability Services bei EY, wird diese und weitere Fragen beantworten und darauf aufbauend Tipps geben, wie Sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie in Ihrem Betrieb umsetzen können. 

Zur Anmeldung: HIER.


Webinar der WKÖ: „Cybersicherheit – NISG und NIS-2 kompakt“ am 30.1.2026

Cybersicherheitsgesetz NISG 2026 kommt: Rechtssicherheit stärkt digitale Resilienz der Wirtschaft

Mit 1. Oktober 2026 tritt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) in Kraft. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gibt es betroffenen Unternehmen damit einen Zeitplan mit klaren Vorgaben und Planungssicherheit für die notwendigen Vorbereitungen.

Das NISG 2026 setzt die EU-NIS-2-Richtlinie in Österreich um. Betroffen sind rund 4.000 Unternehmen und Einrichtungen aus gesellschaftlich relevanten Sektoren (Gesundheit, digitale Infrastruktur, verarbeitendes Gewerbe, etc.) und über die Lieferkettenvorgaben zusätzlich deren Dienstleister und Lieferanten. Bei der Ermittlung der Betroffenheit hilft der wko.at Online-Ratgeber - Cybersicherheitsrichtlinie - NIS2.

Am 30. Jänner informiert die WKÖ in einem Webinar über das neue NISG 2026: 

Anmeldung unter Cybersicherheit - NISG 2026 und NIS-2 kompakt - WKO 

 

Fristen für wesentliche und wichtige Einrichtungen: 

  • 1.10.2026: Inkrafttreten NISG 2026; NISG 2018 tritt zeitgleich außer Kraft; Bestimmungen zu den Risikomanagementmaßnahmen inklusive Sicherheit der Lieferkette und Meldepflichten gelten; Aufsicht- und Durchsetzungsmaßnahmen der Behörde sind möglich.
  • 1.01.2027: Registrierung muss erfolgt sein
  • 1.10.2027: Selbstdeklaration muss erfolgt sein
  • 1.10.2028: Cybersicherheitsbehörde kann Einrichtungen zur Prüfung auffordern
  • 30.11.2028: Frühester Zeitpunkt, zu dem wesentliche Einrichtung nach Aufforderung operative und organisatorische Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen nachzuweisen hat
  • 30.09.2030: Frühester Zeitpunkt, zu dem wesentliche oder wichtige Einrichtung Prüfbericht durch unabhängige Stelle nachzuweisen hat; jeweils nur nach Aufforderung; wichtige Einrichtungen nur bei begründeten Hinweisen


Wer ist betroffen?

Betroffen sind große und mittlere Unternehmen aus folgenden Sektoren: 

Sektoren mit hoher Kritikalität: Sonstige kritische Sektoren:
  • Energie
  • Verkehr
  • Bankwesen*)
  • Finanzmarktinfrastrukturen*)
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Verwaltung von IKT-Diensten B2B
  • öffentliche Verwaltung
  • Weltraum
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Chemie
  • Lebensmittel
  • verarbeitendes/herstellendes Gewerbe**)
  • Anbieter digitaler Dienste
  • Forschung (fakultativ)


Ab wann gilt ein Unternehmen als groß oder mittel?

Die Einstufung einer Einrichtung als „mittleres Unternehmen“ oder als „großes Unternehmen“ richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, dem Jahresumsatz und der Jahresbilanzsumme.

Großes Unternehmen: Eine Einrichtung gilt als „großes Unternehmen“, wenn sie zumindest 250 Mitarbeiter beschäftigt oder wenn sie einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro erzielt UND sich die Jahresbilanzsumme auf über 43 Millionen Euro beläuft.

Mittleres Unternehmen: Eine Einrichtung gilt als „mittleres Unternehmen“, wenn sie zumindest 50 Mitarbeiter beschäftigt ODER wenn sie einen Jahresumsatz von über zehn Millionen Euro erzielt UND sich die Jahresbilanzsumme auf über zehn Millionen Euro beläuft, sofern sie nicht bereits als großes Unternehmen gilt. 


Mehr Informationen zum Thema unter: https://wko.at/nis (PWK564/ES)


Taxonomie-Verordnung: Was bringt es den KMU´s?“ am 24.2.2026

Am Dienstag, den 24.2.2026, findet um 19:00 Uhr der Roundtable der Experts Group Corporate Social Responsibility (CSR) zum Thema „Taxonomie-Verordnung: Was bringt es den KMU´s?“ im Plenarsaal der WKS statt. 

Die EU-Taxonomie-Verordnung schafft ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und prägt Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Roundtable zeigt auf, welche Bedeutung diese Verordnung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) hat.

Der Roundtable bietet Orientierung, praxisnahe Einblicke und Raum für Austausch, um diese Entwicklungen frühzeitig zu verstehen und strategisch zu nutzen. 

Zur Anmeldung.