Aktueller Stand der Sanktionen gegen Guinea (Republik)

Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU

Lesedauer: 1 Minute

Es bestehen Finanzsanktionen gegen die im Anhang II der VO 1284/2009 idgF ausdrücklich gelisteten Personen; diesen darf weder direkt noch indirekt Geld oder Waren zur Verfügung gestellt werden; ihre Gelder in der Gemeinschaft werden eingefroren.

Für diese Personen gilt ein Einreiseverbot in die EU.


Rechtsquelle


Sonstige Informationen

Antragstellung

BMAW, Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at


Hinweis

Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben die personenbezogenen Embargos (Menschenrechtsverstöße, Terrorismus, Verbreitung/Einsatz von Chemiewaffen, Cyber-Angriffe gegen die EU und ihre Mitgliedsstaaten) sowie die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen zusätzlich anwendbar (z.B. EU-Dual Use-Verordnung).

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand: 01.02.2024

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