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Aktueller Stand der Sanktionen gegen Guinea (Republik)

Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU

Es bestehen Finanzsanktionen gegen die im Anhang II der VO 1284/2009 idgF ausdrücklich gelisteten Personen; diesen darf weder direkt noch indirekt Geld oder Waren zur Verfügung gestellt werden; ihre Gelder in der Gemeinschaft werden eingefroren.

Für diese Personen gilt ein Einreiseverbot in die EU.

 

Rechtsquelle:
Verordnung 1284/2009 (kons. Fassung)

Beschluss 2010/638/GASP (kons. Fassung)

 

HINWEIS:

Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen zusätzlich anwendbar (zB EU-Dual Use-Verordnung).

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand: