Aktueller Stand der Sanktionen gegen Guinea (Republik)
Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU
Es bestehen Finanzsanktionen gegen die im Anhang II der VO 1284/2009 idgF ausdrücklich gelisteten Personen; diesen darf weder direkt noch indirekt Geld oder Waren zur Verfügung gestellt werden; ihre Gelder in der Gemeinschaft werden eingefroren.
Für diese Personen gilt ein Einreiseverbot in die EU.
Rechtsquelle:
Verordnung 1284/2009 (kons. Fassung)
Beschluss 2010/638/GASP (kons. Fassung)
HINWEIS:
Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen zusätzlich anwendbar (zB EU-Dual Use-Verordnung).
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.