CFR (Cost and Freight)

Kosten und Fracht benannter Bestimmungshafen

Lesedauer: 1 Minute

Bei Nutzung der Klausel „Kosten und Fracht“ liefert der Verkäufer die Ware an den Käufer

  • an Bord des Schiffs
  • oder er beschafft die bereits so gelieferte Ware.

Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht über, sobald sich die Ware an Bord des Schiffs befindet, womit der Verkäufer seine Verpflichtung zur Lieferung der Ware erfüllt hat, unabhängig davon, ob die betreffende Ware in einwandfreiem Zustand, in der angegebenen Qualität oder überhaupt an ihrem Bestimmungsort eintrifft. Bei Wahl der Klausel CFR hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer keinerlei Verpflichtung, entsprechenden Versicherungsschutz zu erwerben.

Quelle: Publikation „Incoterms® 2020 by the International Chamber of Commerce (ICC)“, Auszug aus den deutschsprachigen, erläuternden Kommentaren zur Klausel CFR. Den Originaltext mit einer umfassenden Beschreibung der mit der jeweiligen Klausel verbundenen Rechte und Pflichten erhalten Sie bei der ICC Austria

Stand: 08.06.2020