Carnet ATA für Brasilien nicht mehr gültig!

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15.10.2023

Die ICC informierte, dass laut einer Mitteilung der Confederação Nacional da Indústria/Brasilianischer Nationaler Industrieverband (CNI – Zollbürge) das von der brasilianischen Regierung erteilte Mandat als Nationaler Bürgschaftsverband in Brasilien am 31. Dezember 2021 endet und nicht mehr erneuert wird. 

Nach dem 31. Dezember 2021 ist es nicht mehr möglich, vorübergehende Einfuhren mit einem in Brasilien ausgestellten Carnet ATA in andere Länder der Haftungskette zu bewilligen. Folglich haftet der nationale bürgende Verband nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr für Einfuhrabgaben und Steuern oder sonstige Beträge, die im Falle der Nichteinhaltung der Bedingungen für die vorübergehende Verwendung in Brasilien oder einer anderen Vertragspartei des Übereinkommens von Istanbul fällig werden, selbst wenn die vorübergehende Ausfuhr vor diesem Stichtag gewährt wurde. In der Praxis bedeutet dies, dass nach dem 31. Dezember 2021 brasilianische Carnets, die bereits ausgestellt und in Umlauf sind, in anderen Ländern/Gebieten NICHT für neue Anträge auf vorübergehende Verwendung akzeptiert werden können, da sonst die Entrichtung allfälliger Zölle und Steuern nicht gewährleistet ist. 

Wichtig ist auch die Tatsache, dass der brasilianische Zoll nach dem 31. Dezember 2021 keine ausländischen Carnets ATA mehr für die vorübergehende Verwendung akzeptiert; diese Regel gilt für alle Carnets ATA, auch für bereits vor dem 31. Dezember 2021 ausgestellte Dokumente. Die Haftung des brasilianischen bürgenden Verbandes für Carnets ATA, die bereits vor dem 31. Dezember 2021 in Brasilien zugelassen wurden, bleibt unverändert.