Duschwanne

Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt 

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Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um eine Duschwanne bestehend aus einer Mischung aus Mineralien und Kunststoff mit einer weißen Kunststoffbeschichtung. Die Ware setzt sich gewichtsmäßig folgendermaßen zusammen:

  • 65 % Calciumcarbonat       
  • 28 % Polyesterharz   
  • 5 % Siliciumdioxid
  • 2 % Polyester-„Gelcoat“ (Außenfläche)

Die mineralischen Bestandteile (Calciumcarbonat und Siliciumdioxid) bestehen aus Marmorsplitt, Quarz oder fein zerkleinertem Granit.

Bei der Herstellung wird zunächst der mineralische Bestandteil mit Kunststoff (Polyesterharz) gemischt. Diese Mischung wird dann in eine Form gegossen, die mit dem Polyester-„Gelcoat“ ausgekleidet ist. Das Polyesterharz wird schließlich ausgehärtet.

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3922 und 3922 10 00 .

Da die Kunststoffbeschichtung die nutzbare Oberfläche der Ware bedeckt, handelt es sich nicht um eine Nachahmung von Naturstein. Sie kann daher nicht als Ware aus Kunststein der Position 6810 angesehen werden.

Der Kunststoff stellt den wichtigsten Bestandteil in Bezug auf die Verwendung der Ware dar. Durch ihn wird die Duschwanne bruchfest, chemikalienbeständig und wasserundurchlässig und erhält ihren wesentlichen Charakter. Die enthaltenen Mineralien dienen als Füllstoff.

Die Einreihung der Ware erfolgt daher als Duschwanne in den KN-Code 3922 10 00  (Durchführungsverordnung EU 2022/788 , Amtsblatt L 141 vom 16. Mai 2022). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6,5 %.

Stand: 09.06.2022