Handelsabkommen der EU und mit Mexiko
Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit und Interimsabkommen über den Handel
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Die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko basieren auf dem in Dezember 1997 unterzeichneten . Auf Basis dieses Abkommens trat mit 1. Juli 2000 eine Freihandelszone für den Warenverkehr und mit 1. März 2011 eine Freihandelszone für den Dienstleistungsverkehr in Kraft.
Die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko basieren auf dem in Dezember 1997 unterzeichneten Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement"). Auf Basis dieses Abkommens trat mit 1. Juli 2000 eine Freihandelszone für den Warenverkehr und mit 1. März 2011 eine Freihandelszone für den Dienstleistungsverkehr in Kraft.
Nach der politischen Einigung am 21. April 2018 wurden die 2016 begonnen Verhandlungen zur Modernisierung des Global Agreements im Jänner 2025 final abgeschlossen. Am 22. Mai 2026 haben die EU und Mexiko ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit (Modernised Global Agreement, MGA) und ein Interimsabkommen über den Handel (Interim Trade Agreement, ITA) unterzeichnet.
Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit und Interimsabkommen über den Handel EU-Mexiko (Modernised Global Agreement, MGA and Interim Trade Agreement, ITA)
Nachdem der Rat am 11. Mai 2026 seine Zustimmung zur Unterzeichnung des Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit (MGA) und des Interimsabkommens über den Handel (ITA) gegeben hat, wurden beide Abkommen am 22. Mai 2026 unterzeichneten.
WKÖ-Schultz: Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens ist ein weiterer wichtiger Baustein für das EU-HandelsnetzDie EU und Mexiko werden nun ihre jeweiligen Verfahren zur Ratifizierung beider Abkommen fortsetzen.
EU-Mexiko Interimsabkommen über den Handel (Interim Trade Agreements, ITA)
- Gegenstand: Beinhaltet den Handelsteil des Gesamtabkommens, der in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt.
- Ratifikation: Erfordert für das Inkrafttreten lediglich die Zustimmung des Rates der EU und des Europäischen Parlaments (beides noch ausständig)
- Besonderheit: Das ITA tritt außer Kraft, sobald das MGA in Kraft tritt.
EU-Mexiko Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit (Modernised Global Agreement (MGA)
- Gegenstand: Umfasst die politischen und kooperativen Aspekte der Partnerschaft.
- Ratifikation: Neben der EU-Ebene ist die Zustimmung aller nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten für das Inkrafttreten erforderlich.
- Zielsetzung: Vertiefung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit.
Nächste Schritte:
- Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) und danach nochmal formal des Rates zum Abschluss der Abkommen
- Veröffentlichung des Wortlauts des ITA zusammen mit dem Beschluss über seinen Abschluss im Amtsblatt der EU.
- Inkrafttreten des ITA und
- Ratifizierung des MGA durch alle nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und anschließendes Inkrafttreten
Nachfolgend finden Sie
- Was wurde verhandelt
- Text des Handelsabkommens EU-Mexiko (MGA und ITA)
- Hintergrundinformation zu den Verhandlungen
- Informationen zum Global Agreement
Was wurde verhandelt - Details zum modernisierten Abkommen
Die wichtigsten Elemente des neuen Abkommens:
- Die bestehenden hohen Zölle Mexikos für landwirtschaftliche Produkte werden abgebaut. D.h. im Rahmen des modernisierten EU-Mexiko-Abkommens wird in Zukunft praktisch der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko zollfrei erfolgen. Dadurch entstehen neue Exportchancen für hochwertigen Lebensmittel und Getränke, wovon vor allem EU-Exporte von Geflügel, Käse, Schokolade und Schweinefleisch profitieren.
- Für viele Käsesorten, die derzeit mit einem Zoll vor mehr als 20 % belastet werden, wird seitens Mexiko ein präferenzieller Zugang gewährt. Für Milchpulver wurden Quoten vereinbart, die jährlich erhöht werden: ab dem Inkrafttreten des Abkommens 30.000 t, nach 5 Jahren 50.000 t. Praktisch alle Schweinefleischerzeugnisse können zollfrei gehandelt werden. Die hohen Zölle für Schokoladeprodukte (derzeit bis zu 30 %) und für Pasta (derzeit bis zu 20 %) werden abgeschafft.
- Die neue Vereinbarung wird auch neue Regeln im Bezug auf die Zollabwicklung einführen, um den "Papierkram" und die Warenkontrollen bei mexikanischen Zoll zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Durch das modernisierte Abkommen werden 340 geografische Angaben (GIs) von regionaltypischen europäischen Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen auf dem mexikanischen Markt geschützt.
- Darüber hinaus bietet das Abkommen neue Möglichkeiten für den Dienstleistungsexport in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Transport, E-Commerce und Telekommunikation.
- Das modernisierte Abkommen legt fortschrittliche Regeln zur nachhaltigen Entwicklung fest (höchsten Standards für den Arbeits-, Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, ausdrückliche Bezugnahme auf das Vorsorgeprinzip sowie die Verpflichtung zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommen).
- Das Abkommen der EU mit Mexiko ist zudem das erste EU-Abkommen, in dem mit einem lateinamerikanischen Land Vereinbarungen über den Investitionsschutz (reformierten Investitionsgerichtshofsystems und Wahrung der Rechte der EU und der Mitgliedstaaten im öffentlichen Interesse regulierend tätig zu sein) getroffen sowie Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung und Maßnahmen gegen Bestechung und Geldwäsche vereinbart wurden.
Durch das Modernisierte Global Agreement (MAG) wird der strategische Rahmen für politische, wirtschaftliche und kooperative Beziehungen neu gestaltet. Das modernisierte Abkommen schafft neue wirtschaftliche Möglichkeiten, insbesondere im Handel und stärkt die strategische Zusammenarbeit in geopolitischen Fragen, z. B. Klimaschutz, Rohstoffversorgung und Lieferkettensicherheit. Es enthält ambitionierte Regeln zur Korruptionsbekämpfung sowie zur Förderung des grünen und digitalen Wandels. Die handelspolitische Säule des Abkommens wird die bereits florierenden Handelsbeziehungen erheblich stärken: Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko erreichte im Jahr 2023 ein Volumen von 82 Mrd. EUR, während der gegenseitige Handel mit Dienstleistungen im Jahr 2022 ein Volumen von 22 Mrd. EUR erreichte, was Mexiko zum zweitgrößten Handelspartner der EU in Lateinamerika macht.
Das neue Abkommen wird neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und den grünen und digitalen Wandel in der EU unterstützen, durch
- Unterstützung bei der Steigerung der EU-Dienstleistungsausfuhren in Schlüsselbereichen wie Finanzdienstleistungen, Verkehr, elektronischer Handel und Telekommunikation;
- Stärkung der Lieferkette für lokale kritische Rohstoffe bei gleichzeitiger Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie;
- Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, z. B. in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum;
- Gewährung eines gleichberechtigten Zugangs für EU-Unternehmen zu mexikanischen Regierungsaufträgen wie für lokalen Unternehmen;
- Förderung und Schutz europäischer Investitionen in Mexiko;
- Förderung des digitalen Wandels auf beiden Seiten, mit einem eigenen Kapitel über den digitalen Handel
- Verbesserung der Vorschriften zur Förderung der Wiederverwendung und Reparatur von Produkten, die für die Nachhaltigkeit wichtig sind.
Das Abkommen wird auch den Landwirten und Agrarexporteuren in der EU eine Fülle von Möglichkeiten eröffnen, da Mexiko ein Nettoimporteur von EU-Agrarerzeugnissen ist.
- Abschaffung der Zölle von bis zu 100 % auf wichtige EU-Exportprodukte wie Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren und Marmeladen sowie Schokolade und Wein;
- Ausweitung des Schutzes von geographischen Herkunftsangaben (auf insgesamt 568 geschützten Angaben);
- Schnellere und billigere Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsprodukten durch einfachere Verfahren.
Das Abkommen enthält darüber hinaus ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung sowie ein starkes Bekenntnis zu Menschenrechten, Sicherheit und Multilateralismus:
- Das Abkommen legt rechtsverbindliche Verpflichtungen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, Klimawandel und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln fest;
- Das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wird einem besonderen Streitbeilegungsverfahren unterzogen werden, das die wirksame Umsetzung dieser Bestimmungen gewährleistet;
- Das Abkommen räumt zivilgesellschaftlichen Organisationen eine wesentliche Rolle bei der Überwachung und Beratung der Umsetzung des gesamten Abkommens ein.
- Das Abkommen wird den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko in folgenden Bereichen fördern: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; Drogen, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und Migration; Förderung und Schutz des Multilateralismus mit verstärktem Engagement in den Vereinten Nationen, der WTO und der G20
Mehr Details
- The EU's Global Agreement with Mexico - In brief
- Questions and answers on the EU's Global Agreement with Mexico
- Factsheets:
- Economic Analysis of the Negotiated Outcome (May 2026)
Text des Handelsabkommens EU-Mexiko (MGA und ITA)
Der Rat hat mit den Beschlüssen zur Unterzeichnung und zum Abschuss des Modernisierten Global Agreements (MGA) und des Interims-Handelsabkommens (ITA) auch den noch nicht rechtskräftigen Text beider Abkommen veröffentlicht.
Im Amtsblatt der EU wurde bisher lediglich der Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Interims-Handelsabkommen (ITA) veröffentlicht. Gemäß diesem Beschluss wird der Wortlaut des ITA zusammen mit dem Beschluss über seinen Abschluss im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dies wird erst nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament und formal nochmals durch den Rat der Fall sein.
Abkommen
Interimsabkommen über den Handel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten:
- Ratsdokument ST 12422/2025 ITA Gesamt
- Beschluss (EU) 2026/1163 des Rates vom 11. Mai 2026 über die Unterzeichnung des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (ABl. L, 2026/1163, 27.5.2026)
- Beschluss des Rates über den Abschluss des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Ratsdokument ST 12421/25 vom 28.4.2026)
Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (MGA)
- Ratsdokument ST 12464/2025 MGA Gesamt
- Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits
- Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (Ratsdokument ST 12463/25)
Relevante Rechtsakte
Hintergrundinformation zu den Verhandlungen EU-Mexiko
Bereits im November 2012 hat sich der EU-Handelskommissar Karel De Gucht in seiner Rede im Zusammenhang mit seinem Besuch in Mexiko für eine aktualisieren des bestehenden Handelsabkommens ausgesprochen.
2013 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein gemeinsames Verständnis über den Umfang und das angestrebte Ziel des modernisierten Abkommens erarbeiten soll.
Am 11. Mai 2015 kündigte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der mexikanische "Secretary of Economy" Ildefonso Guajardo Villarreal offiziell die Modernisierung des Abkommens an. (Rede EU-Handelskommissarin Malmström)
Beim EU-Mexiko-Gipfel am 12. Juni 2015 wurden die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe (Joint Vision Report) vorgestellt. Anschließend wurde in einem gemeinsamen Statement der EU und Mexiko die Bereitschaft beider Parteien bekräftigt, den Prozess für die Aufnahme von Verhandlungen zur Modernisierung des "Global Agreements" nach dem rechtlichen Rahmen jeder Seite zu beginnen.
Als ersten Schritt startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation vom 1. Juli bis 31. August 2015 zum EU-Mexiko Handelsabkommen, um die Ansichten aller Stakeholder über die zukünftigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko zu sammeln.
Am 23. Mai 2016 stimmten die EU-Mitgliedstaaten einem Mandat (Richtlinien) für die Verhandlungen über ein modernisiertes Globalabkommen mit Mexiko zu.
Da die mexikanische Wirtschaft tief mit ihren Partnern im Norden integriert ist, soll das modernisierte Abkommen mit Mexiko vergleichbar mit dem abgeschlossenen Abkommen der EU mit Kanada (CETA) und den zu erwarteten Ergebnissen der Verhandlungen der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) sein.
Was genau soll modernisiert werden?
- In Bezug auf den Warenhandel soll über das WTO-Abkommen hinausgegangen werden und insbesondere Zölle und Handelserleichterungen im Fokus stehen.
- Eines der Ziel soll die Vereinfachung des Handels durch umfassende Kapitel zu nicht-tarifären Handelshemmnisse für Industriegüter, Nahrungsmittel und Landwirtschaft ohne Schwächung des Regelungsschutzes sein.
- Auch der Handel mit Dienstleistungen soll weiter verbessert werden, indem man auf die Arbeiten im Zusammenhang mit den Verhandlungen von 24 WTO-Mitgliedern zu einem multilateralen Dienstleistungsabkommen (TiSA) aufbaut.
- Für Investitionen soll es einen verbesserten Marktzugang in Sektoren wie Telekommunikation und Energie geben und im modernisierten Abkommen soll auch ein Kapitel zum Investitionsschutz auf Basis der derzeitigen Reformen enthalten sein.
- Der Schutz des geistigen Eigentums soll ebenfalls Teil der Modernisierung sein und insbesondere den Schutz für geographische Angaben erweitern.
- Das derzeitige Abkommen (Global Agreement) sieht bei öffentlichen Aufträgen nur die Zentralregierungsebene vor. Das modernisierte Abkommen soll jedoch so wie das Abkommen der EU mit Kanada alle Regierungsebenen inkludieren.
- Darüber hinaus soll das modernisierte Abkommen auch klare Verpflichten zur nachhaltigen Entwicklung beinhalten.
Die erste Verhandlungsrunde fand vom 23. bis 24. Juni 2016 statt.
Um den weiteren Verhandlungsprozess vorzubereiten, ersuchte die Europäische Kommission in einer weiteren öffentlichen Konsultation vom 4. November 2016 bis 25. Jänner 2017 interessierte Kreise, ihre Ansichten über die wichtigsten Aspekte für die Verhandlungen über die Modernisierung des Abkommens mitzuteilen. Diese Konsultation richtete sich im Wesentlichen an europäische Wirtschaftsbeteiligte mit Erfahrungen im Handel mit Mexiko, stand aber für alle interessierten Kreise offen.
Nach weiteren sechs Verhandlungsrunden zwischen 2016 und Dezember 2017 konnte im April 2018 eine politische Einigung zwischen der EU und Mexiko erzielt werden.
Am 28. April 2020 wurden die Verhandlungen in einem ersten Schritt abgeschlossen. Nachdem noch einige Punkte seitens Mexikos einer Klärung bedurften, wurden die technischen Gespräche fortgesetzt. Im Jänner 2025 konnten die Verhandlungen final abgeschlossen und die Ratifizierungsverfahren der EU und Mexiko begonnen werden.
Nachdem der Rat am 11. Mai 2026 seine Zustimmung zur Unterzeichnung des Modernisierten Global Agreements (MGA) und des Interims-Handelsabkommens (ITA) gegeben hat, wurden beide Abkommen am 22. Mai 2026 von der EU und Mexiko unterzeichnet.
Beider Länder setzten nun ihre Ratifikationsverfahren für das Inkrafttreten beider Abkommen fort.
Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit ("Global Agreement") EU-Mexiko
Dieses Abkommen umfasst drei Bereiche:
- die Institutionalisierung des Politischen Dialog:
- die bilaterale präferenzielle, gegenseitige und schrittweise Liberalisierung des Handels, insbesondere
- des Waren- und Dienstleistungsverkehrs,
- des Kapital- und Zahlungsverkehrs und
- des öffentlichen Auftragswesens,
sowie
- die Einleitung eines regelmäßigen Dialogs über die Zusammenarbeit.
Die Zusammenarbeit umfasst unter anderem folgende Aspekte:- Industriellen Zusammenarbeit: Intensivierung der Kontakte, Erweiterung des Dialoges und Förderung von Pilotprojekten
- Bergbau, Energie, Verkehr und Tourismus: Informationsaustausch und Ausbildungsmaßnahmen
- Finanzdienstleistungen: höhere Produktivität, verstärkte Diversifizierung und mehr Wettbewerbsfähigkeit
- Informationsgesellschaft: Informationsaustausch, Verbreiterung der neuen Technologien, beiderseitiger Zugang zu Datenbanken, Verbund und Interoperabilität der Telematiknetze und –dienste sowie Förderung gemeinsamer Forschungs- und Pilotprojekte.
- Land- und Ernährungswirtschaft
- Angleichung von Normen, Gesundheits- und Umweltstandards
- Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und der Geldwäsche sowie die Kontrolle der chemischen Ausgangsstoffe.
Mit diesem Abkommen wurde auch ein Gemischter Rat, bestehend aus Mitgliedern des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission sowie aus Mitgliedern der Regierung Mexikos, eingesetzt, der die Durchführung des Abkommens überwacht. Der Gemischte Rat beschließt die Modalitäten und den Zeitplan des Abbaus der tariflichen und nichttariflichen Handelshemmnisse sowie die Modalitäten der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs. Seine Beschlüsse treten unmittelbar nach ihrer Annahme in Kraft.
Um die Bestimmungen des Abkommens über Handel und handelsbezogene Fragen bis zum Zeitpunkt der Ratifizierung anwenden zu können, wurde mit Beschluss des Rats der Europäischen Union vom 29. Juni 1998 ein Interimsabkommen zwischen der EU und Mexiko genehmigt und mit 1. Juli 1998 in Kraft gesetzt.
Mit 1. Juli 2000 wurde eine Freihandelszone für den Warenverkehr mit Mexiko errichtet und mit 1. März 2011 trat eine Freihandelszone für den Dienstleistungsverkehr mit Mexiko in Kraft trat.
Das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko sieht sowohl die Möglichkeit des Abschlusses von sektoralen Abkommen als auch einen Review zur weiteren Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investition vor.
Rechtsakte Global Agreement
Abkommen
- Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten mexikanischen Staaten andererseits (ABl L 276 vom 28. Oktober 2000)
Weitere relevante Rechtsakte
- Interimsabkommen über Handel und handelsbezogene Fragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (ABl. L 226 vom 13. August 1998)
- Information über das Inkrafttreten des Interimsabkommens über Handel und handelsbezogene Fragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (ABl. L 226 vom 13. August 1998)
- Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten — Anwendung der Ursprungsregeln im Rahmen des Abkommens EG-Mexiko (ABl. C 187 vom 6. Juli 2000)
- Hinweis betreffend den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (ABl L 276 vom 28. Oktober 2000)
- Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (ABl L 66 vom 12. März 2005)
- Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union (ABl L 66 vom 12. März 2005)
- Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (ABl L 141 vom 2. Juni 2007)
- Drittes Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 325 vom 20. Dezember 2018)
- Mitteilung über das Inkrafttreten — zwischen der Europäischen Union und Mexiko — des Dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 51 vom 25.2.2020)
politische Koordinierung und Zusammenarbeit der EU mit Mexiko finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.