FAS (Free Alongside Ship)

Frei Längsseite Schiff benannter Verschiffungshafen

Lesedauer: 1 Minute

Bei Nutzung der Klausel „Frei Längsseite Schiff“ erfolgt die Lieferung der Ware vom Verkäufer an den Käufer,

  • indem die Ware längsseits eines Schiffs bereitgestellt wird (z.B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff),
  • wie vom Käufer benannt,
  • im benannten Verschiffungshafen
  • oder indem der Verkäufer bereits so gelieferte Ware beschafft.

Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten.

Quelle: Publikation „Incoterms® 2020 by the International Chamber of Commerce (ICC)“, Auszug aus den deutschsprachigen, erläuternden Kommentaren zur Klausel FAS. Den Originaltext mit einer umfassenden Beschreibung der mit der jeweiligen Klausel verbundenen Rechte und Pflichten erhalten Sie bei der ICC Austria.

Stand: 08.06.2020