FOB (Free On Board)

Frei an Bord benannter Verschiffungshafen

Lesedauer: 1 Minute

Bei Nutzung der Klausel „Frei an Bord“ liefert der Verkäufer die Ware an den Käufer

  • an Bord des Schiffs,
  • wie vom Käufer benannt,
  • im benannten Verschiffungshafen
  • oder der Verkäufer beschafft die bereits so gelieferte Ware.

Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten.

Quelle: Publikation „Incoterms® 2020 by the International Chamber of Commerce (ICC)“, Auszug aus den deutschsprachigen, erläuternden Kommentaren zur Klausel FOB. Den Originaltext mit einer umfassenden Beschreibung der mit der jeweiligen Klausel verbundenen Rechte und Pflichten erhalten Sie bei der ICC Austria

Stand: 08.06.2020