Handelsabkommen EU-EFTA

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum mit Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR), bilaterale Abkommen der EU mit der Schweiz sowie Assoziierungsabkommen der EU mit den europäischen Ländern mit kleinem Territorium, insbesondere Andorra, Monaco und San Marino

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Schweiz

  • Freihandelsabkommen
    • In Kraft seit 1972
  • Bilaterale Abkommen I
    • Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
    • Freizügigkeit
    • Luftverkehr
    • Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße
    • Öffentliches Beschaffungswesen
    • Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen
    • Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit
      • In Kraft seit 1. Juni 2002
  • Bilaterale Abkommen II
    • Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse
      • In Kraft seit 30. März 2005
    • Schengen-Besitzstand
      • In Kraft seit 1. März 2008
    • Dubliner Konventin
      • In Kraft seit 1. Juli 2005
    • Betrugsbekämpfung
      • Vorläufige Anwendung seit 8. April 2009
    • Statistik
      • In Kraft seit 1. Januar 2007
    • Umweltagentu und Umweltinformations- und beobachtungsnetz
      • In Kraft seit 1. April 2006
    • Media-Programm
      • In Kraft seit 1. April 2006
    • Vermeidung von Doppelbesteuerung von Ruhegehälter
      • In Kraft seit 31. Mai 2005

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Island, Liechtenstein und Norwegen

  • Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
    • In Kraft seit 1. Jänner 1994

» Zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-EFTA - EWR Island, Liechtenstein und Norwegen


Andorra, Monaco und San Marino

  • Assoziierungsabkommen
    • Verhandlungen seit März 2015

» Zur Info-Seite: Handelsabkommen EU-EFTA - Andorra, Monaco und San Marino


Hintergrundinformation

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) ist eine zwischenstaatliche Organisation zur Förderung des freien Handels und der wirtschaftlichen Integration zum Nutzen seiner Mitgliedstaaten. Seit 1995 umfasst die EFTA nur noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. 

Island, Liechtenstein und Norwegen sind durch das Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1994 in den Binnenmarkt integriert.

Basis für die Beziehung der EU mit der Schweiz sind derzeit auf technischer Ebene circa 100 bilateralen Abkommen, u.a. Frieihandelsabkommen, Bilaterale Abkommen I und II, die durch eine Struktur von mehr als 15 gemeinsamen Ausschüssen verwaltet werden.

In den Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen zwischen der EU und den EFTA-Ländern vom 14. Dezember 2010 wurde auch auf die Beziehungen zwischen der EU und den europäischen Ländern mit kleinem Territorium, insbesondere Andorra, Monaco und San Marino, bezug genommen. Die derzeitigen Beziehungen dieser drei Länder zur EU sind zwar ausgedehnt, aber fragmentiert, da große Teile des binnenmarktbezogenen Besitzstands nicht in das Recht dieser Staaten aufgenommen wurde und daher dort nicht gelten. Um dies zu ändern, verhandelt die EU seit März 2015 mit Andorra, Monaco und San Marino über ein oder mehrere Assoziierungsabkommen.

Stand: 11.01.2022