Blick auf  die Stadt Tirana, Hauptstadt von Albanien, wolkiger Himmel und viele rote Dächer
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Albanien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 3 Minuten

Export und Import: So geht's

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

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Importbestimmungen

Albanien genießt ein liberales Handelssystem. Der Außenhandel wurde 1990 liberalisiert und folgt den Richtlinien der Europäischen Union (EU) und der World Trade Organisation (WTO). Albanien ist seit 2000 Mitglied der WTO. Die Zolltarifnomenklatur basiert auf dem Harmonisierten Warenbezeichnungs- und Codierungssystem (HS).

Jede eingetragene Firma kann Importe und/oder Exporte durchführen. Im Allgemeinen werden keine Importlizenzen benötigt (Ausnahmen gibt es beispielsweise für Pharmaprodukte).

Aktuelle Export- und Importzahlen finden Sie am WKÖ-Exportradar. Sie suchen bestimmte Daten? Wir bieten auch individuelle Analysen. 

Zollbestimmungen 

Waren, die nach Albanien importiert werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt ihrer Einfuhr der zollamtlichen Überwachung. Sie können einer Kontrolle durch die Zollbehörden unterliegen. Bis zur Zuweisung einer zollrechtlich genehmigten Behandlung haben importierte Waren den Status der vorübergehenden Lagerung. Erst nach Überprüfung der Importunterlagen und gegebenenfalls Kontrolle der Ware wird die Verzollung durchgeführt.

Es gibt noch folgende Zollregime für importierte Waren:

  • Transit: Das Verfahren ermöglicht die Beförderung von Waren von einem Ort zu einem anderen im Zollgebiet der Republik Albanien, ohne dass diese Waren den Einfuhrabgaben unterliegen.
  • ATA-Carnets: werden für Albanien ausgestellt (Berufsausrüstung, Messen und Ausstellungen, wissenschaftliches Gerät, Lehrmaterialien und Warenmuster). Ein zollfreier temporärer Import von Berufsausrüstung ist für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten möglich. Dafür ist ein Bestätigungsschreiben in englischer Sprache in zweifacher Ausfertigung vorzulegen, das die persönlichen Angaben des Reisenden, den Zweck des Besuchs, die Aufenthaltsdauer sowie eine Liste der mitgeführten Gegenstände inklusive genauer Wertangabe jedes Gegenstandes enthalten muss. Grundlage für die Verzollung ist der Warenwert inklusive Transport- und Versicherungskosten, Kommissionen, Verpackungs- und andere damit zusammenhängende Kosten. Der zollfreie temporäre Import kann wiederholt und verlängert werden (bis zu 12 Monate). 

Handelsabkommen 

Albanien hat folgende Handelsabkommen in Kraft:

  • Abkommen mit CEFTA-Mitgliedstaaten (seit 2007)
  • Freihandelsabkommen mit EFTA-Staaten (seit 2010)
  • Freihandelsabkommen mit der Republik Türkei (seit 2008)
  • Handels- und Kooperationsabkommen mit Großbritannien und Nordirland (seit 2021) 

Sonstige Einfuhrabgaben 

Die Mehrwertsteuer beim Import beträgt 20%. Alle Spirituosen, die nach Albanien importiert werden, unterliegen außerdem einer Verbrauchssteuer, die je nach Importmenge und Jahresproduktionsmenge des Herstellers berechnet wird. 

Muster 

Warenmuster können mit ATA-Carnet zollfrei nach Albanien importiert werden. 

E-Commerce 

Der Import von Waren für E-Commerce-Zwecke in Albanien folgt denselben Importverfahren wie andere Waren. 

Paketversand 

Bei Paketen im Wert von bis zu 45 Euro gibt es keine Zollabgaben. Falls dieser Wert überschritten wird, muss die Ware verzollt werden (Zollabgaben ca. 23% des Paketwertes).

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung 

Alle Produkte, die nach Albanien exportiert werden, müssen Informationen auf Albanisch enthalten. Zu den Kennzeichnungspflichten gelten folgende Regelungen aus dem Konsumentenschutzgesetz (Nr. 9902, vom 17.04.2008):

  • Die Angaben müssen richtig und klar für alle Charakteristika der Waren und Dienstleistungen sowie für ihre Handelsbedingungen sein. Diese Angaben müssen folgendes beinhalten:
    • Art der Ware, Identität des Herstellers, Preis, Qualität, Menge, Anwendungsbereich, Herkunft, Ablaufdatum, Herstellungs- und Anwendungsweise, Lagerung/Bewahrungsweise, Garantie der Ware und Dienstleistung.
  • In Bezug auf die Etikettierung wird im Artikel 8 des Konsumentenschutzgesetzes festgelegt:
    • Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Waren mit Etiketten auf Albanisch zu versehen, wobei die Benennung, die Adresse des Herstellers, die Menge, der Inhalt, die Qualität, das Herstellungsdatum und die Ablauffrist, die Gebrauchsweise und Instandhaltung sowie deren Risiken angegeben werden müssen.
    • Falls die Natur der Produkte keine Etikettierung ermöglicht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Kennzeichnung der Ware auf andere Weise sicherzustellen. 

Begleitpapiere 

Folgende Unterlagen sind für die Einfuhr nach Albanien notwendig (gemäß Artikel 150 des albanischen Zollkodex):

  • Zollerklärung
  • Ursprungszeugnis
  • Rechnung
  • Transportdokument
  • Packliste
  • sowie jedes andere erforderliche Dokument, wenn die Anwendung eines Präferenzzollregimes oder einer anderen Maßnahme erforderlich ist (z. B. Gesundheitszertifikat oder Phytosanitärzeugnis). 

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR1 wird anerkannt. 

Restriktionen

Folgende Waren unterliegen Handelsbeschränkungen: militärische Produkte, radioaktives Material und psychotrope Substanzen. Produkte, die das Leben, die Gesundheit oder die Umwelt beeinflussen, dürfen nur von Importeuren mit spezieller Genehmigung importiert werden (z. B. Medikamente, medizinische Geräte).

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Athen hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.


Stand: 02.08.2023