Blick auf Nairobi, Hauptstadt von Kenia, Skyline
© Wollwerth Imagery | stock.adobe.com

Kenia: Reisen und vor Ort

Die österreichischen Wirtschaftsdelegierten kennen nicht nur die lokale Wirtschaft: Sie sind auch Ihre persönlichen Reiseführerinnen und Reiseführer

Lesedauer: 4 Minuten

Reiseinformationen 

Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen.

Reiseinformationen finden Sie darüber hinaus im Länderreport Kenia

Einreise

Seit Jänner 2024 wurde die Visumspflicht mit einer unbedingt erforderlichen „electronic Travel Authorisation“ ersetzt.

Bei Geschäftsreisen müssen die Reisenden ein Einladungsschreiben der einladenden Firma u.a. vorlegen. Familienbesucher benötigen ein Einladungsschreiben ihrer Gastgeber und einen Personalausweis/Reisepass des Gastgebers. Bei diplomatischen Reisen wird ein Diplomatenpass und ein offizielles Schreiben des Herkunftslandes benötigt.

Es wird empfohlen, die Anträge mindestens 3 Tage vor der Reise einzureichen, damit genügend Zeit für die Genehmigung bleibt. Reisende können ihre Anträge auch bis zu 3 Monate vor der Reise einreichen.

Zudem wird den Reisenden empfohlen, die „Kenya Travel Authorisation Mobile App“ herunterzuladen. Die App ermöglicht es, das Profil und die Reisedokumente sicher auf dem Gerät zu speichern und bei künftigen Reisen wieder zu verwenden.

Bei Reisen aus einem Gelbfiebergebiet (auch Zwischenstopps) ist eine gültige Gelbfieberimpfung vorzuweisen.

Bei der Ankunft ist es nicht mehr erforderlich, den Nachweis einer COVID-19 Impfung bzw. eines COVID-19 Tests vor dem Abflug vorzuweisen. Reisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen  das Formular „Travel Health Surveillance Form“ vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Weiters ist in diesem Fall bei Einreise – auf eigene Kosten - ein COVID-19 Antigen Test zu machen. Sollte dieser positiv ausfallen, ist – auf eigene Kosten - ein COVID-19 PCR Test durchzuführen und den Anordnungen der kenianischen Gesundheitsbehörden Folge zu leisten. Seitens Kenia wird bei Ausreise kein COVID-19 PCR-Test verlangt (ein solcher ist von den Erfordernissen des Ziellandes bzw. der Fluglinie abhängig).

Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreise-Ticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Außenministerium oder die österreichische Botschaft darüber vorher unterrichtet werden.

Rechtsverbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung Ihres Ziellandes.

Weitere Informationen auf der Kenia-Webseite des BMEIA

Dos and Don'ts 

Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet.

Die korrekte Bezeichnung für Bewohnerinnen und Bewohner des afrikanischen Kontinents ist Africans. Will man erfolgreich sein, muss man den Ärger über die übliche Unpünktlichkeit hinunterschlucken. Vorwürfe über Unpünktlichkeit würden auf Unverständnis stoßen.

Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man in den großen Städten oder an menschenleeren Stränden nicht allein spazieren gehen.

In Ostafrika herrscht Linksverkehr. Pkw sollten mit Fahrer gemietet werden. Ein Chauffeur bietet bei Unfällen den Vorteil, dass man nicht direkt mit der Polizei zu tun hat. Vor Antritt einer Taxifahrt sollte unbedingt der Preis im Voraus vereinbart werden (Ausnahme online bei Uber, etc.). Es empfiehlt sich, bei einem Besuchsprogramm ein Taxi für einen längeren Zeitraum zu mieten.

Safaris können meist kurzfristig gebucht werden, zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen allerdings nur bei guten Büros. Besonders billige Angebote sollte man meiden. Hier besteht die Gefahr, dass das Programm nicht eingehalten wird.

Das erste Wort, das man wohl hören wird, wenn man in Kenia ankommt, ist ein freundliches Jambo. Es heißt so viel wie Guten Tag. Ein paar Brocken Swahili zu beherrschen, erfreut die Kenianerinnen und Kenianer sehr, Verhandlungen werden aber auf Englisch geführt.

Offenheit und Direktheit werde sehr geschätzt. Über den Preis zu feilschen und zu verhandeln gehört in Kenia zu den allgemeinen Geschäftspraktiken.

Zu Beginn soll man den Geschäftspartnern mit den vollständigen Namen und gegebenenfalls mit dem Titel ansprechen.

Nehmen Sie nicht zu viel Bargeld mit.

Feiertage und Geschäftszeiten 

Feiertage

Onlinekalender für Kenia
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.

Man sollte die islamischen und indischen Feiertage bei der Planung von Geschäftsreisen beachten.
Fällt der Feiertag an einem Sonntag, ist es in Kenia üblich, dass der darauffolgende Montag als Feiertag gilt.

Geschäftszeiten

Geschäfte: Montag – Samstag: 8.00 – 13.00 und 14.00 – 17.00 Uhr

Banken: Montag – Freitag: 9.00 – 15.00 und Samstag: 9.00 - 11.00 Uhr

Büros: Montag – Freitag: 9.00 – 13.00 und 14.00 – 17.00 Uhr

Post: Montag – Freitag: 9.00 – 13.00 und 14.00 – 17.00 Uhr

Sonstige Informationen

Sicherheit

Grundsätzlich gilt Kenia als sicheres Reiseland, insbesondere bei Safaris oder den Stränden am Indischen Ozean mit Ausnahme des Lamu-Archipels. Die Beachtung grundsätzlicher Sicherheitsregeln, wie (nächtliche) Autofahrten mit geschlossenen Türen und Fenstern, wird empfohlen.

Von Besuchen in den Stadtvierteln Eastleigh und Pangani in Nairobi sowie allen Slumgebieten (Kibera, Mathare, Dandora, Korogocho, etc.) wird dringend abgeraten. Vorsicht gilt auch für das Stadtzentrum von Mombasa. Vor Reisen in die Provinzen Mandera, Wajir und Garissa (Grenze zu Somalia) wird gewarnt.

Weitere Sicherheitsinformationen zu Kenia finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.

Stand: 14.02.2024