Neue Bestimmungen für Lebensmittel- und Agrarimporte in das Vereinigte Königreich

Britisches Border Target Operating Model (TOM) startet in Phasen ab 31.1.2024 

Lesedauer: 4 Minuten

Vereinigtes Königreich Nahrungsmittel/Softdrinks Agrarwirtschaft

Das "Border Target Operating Model" (kurz auch TOM genannt) regelt Sicherheitskontrollen für alle Importe in das Vereinigte Königreich (VK), sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen (für die Einfuhr von SPS Waren wie lebende Tiere, tierische Erzeugnisse, Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse). Das AußenwirtschaftsCenter London berät Sie in Verständnis- und Detailfragen.

Einführung in Phasen

Am 29.8.2023 gab die britische Regierung neue Fristen zur Einführung von TOM bekannt:

  • 31.01.2024: Einführung einer Gesundheitszertifizierung für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nicht-tierischen Ursprungs mit mittlerem Risiko („medium risk“) aus der EU. Die Voranmeldepflicht für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko aus der EU ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig.
  • 30.04.2024: Einführung risikobasierter physischer Warenkontrollen bei tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nicht-tierischen Ursprungs mit mittlerem Risiko aus der EU.
  • 31.10.2024: Einführung von Sicherheitserklärungen (Safety and Security Declarations) für alle EU-Einfuhren tritt in Kraft.

Die britische Regierung zielt mit TOM auf eine Vereinfachung und Digitalisierung der Kontrollen und die langfristige Realisierung eines einheitlichen Prozesses für alle Importe in das VK ab. Nähere Details finden Sie im The Border Target Operating Model 2023. Auf Seite 23 findet sich eine graphische Darstellung des gesamten Prozesses zum besseren Verständnis.

Was ist neu?

Mit der Einführung von TOM sind für Importe von Lebensmitteln, lebenden Tiere, tierischen Erzeugnisse, Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse aus der EU in das VK, Kontrollen und Formulare, die je nach Risikograd des Produktes variieren können, notwendig.

Neues Format für das Export Health Certificate (EHC)

Das Border Target Operating Model soll das Format und den Inhalt der Gesundheitsbescheinigungen („Export Health Certificate“ (EHC)) für Tiere und tierische Erzeugnisse für den Import in das VK vereinfachen.

Eine Übersicht der neuen Gesundheitsbescheinigungen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Products of Animal Origin - POAO) und eine Reihe von tierischen Nebenprodukten (Animal By-Products - ABP) finden Sie hier
W: Model health certificates for exports of live animals and animal products to Great Britain - GOV.UK (www.gov.uk)  

Trusted Trader Scheme

Die britische Regierung plant das bestehende System für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte (trusted trader scheme) auszubauen. So soll auch die Einfuhr von SPS-Waren für zugelassene Importeure einfacher werden.

FAQs & Detailinformation

Die EU Delegation im VK hat an das britische Department for Environment Food & Rural Affairs (DEFRA) Fragestellungen geschickt und folgende Antworten bekommen:

1. Prozedere für Produkte mit niedrigem Risiko

Produkte, die mit niedrigem Risiko eingestuft sind, müssen vorab angemeldet, aber nicht zertifiziert werden. Die Voranmeldung ist auch für Transitwaren notwendig. Es werden jedoch Dokumente, die die Herkunft des Produktes rückverfolgen lassen, benötigt – dies ist auch innerhalb der EU der Fall. Die Verwendung der genormten neuen Zertifikate ist für Produkte mit niedrigem Risiko freiwillig.

Achtung: Regionale Einschränkungen (für Produkte aus Risikogebieten, wie beispielsweise bei einem regionalen Ausbruch einer Tierseuche) gelten weiterhin und können jederzeit eingeführt werden.

2. Einfuhr von Hochrisikoprodukten

Details zu den Auflagen, Lizenzen und Dokumenten für die Einfuhr von tierischen Nebenprodukten und risikoreichen Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs aus der EU in das VK finden Sie hier, W: Import animal by-products and high-risk food and feed not of animal origin from the EU to Great Britain - GOV.UK (www.gov.uk)

3. Bestimmungen zur Etikettierung

TOM hat keine Auswirkung auf die geltenden Bestimmungen zu Daten, die auf den Etiketten angeführt werden müssen. Nähere Details dazu finden Sie hier, W: Packaging and labelling | Food Standards Agency

Achtung: Ab dem 1.1.2024 müssen vorverpackte Lebensmittel und Milcheiweiß, die im VK verkauft werden, eine britische Adresse für den FBO (Food Business Operator) enthalten. Wenn sich der FBO nicht im VK befindet, muss die Adresse des Importunternehmens mit Sitz im VK angegeben werden.

4.Zertifikate für Bioprodukte

Laut der Aktualisierung der Organic Guidance im April 2023 benötigt man für den Import von ökologischen Lebensmitteln aus der EU in das VK keinen Certificate of Inspection (COI). Generelle Informationen zum Import von Bioprodukten finden Sie hier, W: Importing organic food to the UK - GOV.UK (www.gov.uk)

5. Änderungen der Risikoeinstufung

Die vorgenommene Risikokategorisierung ist dynamisch, um gegebenenfalls auf geänderte Sicherheitsrisken eingehen zu können. Eine Überprüfung und möglicherweise Anpassung der Risikokategorien ist jedoch nicht vor April 2024 geplant.

6. Gewerbliche Tiertransporte

Die Vorschriften für gewerbliche Tiertransporte sind in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und in der Verordnung "The Welfare of Animals (Transport) (England) Order 2006" sowie in entsprechenden nationalen Vorschriften in Wales und Schottland festgelegt.

Transportunternehmen, die mit der Bahn (einschließlich Eurotunnel), auf der Straße, zu See oder auf dem Luftweg nach oder durch das VK fahren, müssen im Besitz einer Transportgenehmigung, eines Befähigungsnachweises und einer Fahrzeugzulassungsbescheinigung sein, die von der zuständigen Behörde im VK oder Nordirland ausgestellt worden sind. Derzeit gibt es keine Pläne, dieses Verfahren zu ändern.

7. Verantwortung für die Voranmeldung und Vollständigkeit der Dokumente

TOM hat keine Auswirkungen auf das bestehende Prozedere des Imports: Das Importunternehmen ist für die Voranmeldung und die Vorlage der benötigten Dokumente verantwortlich. Das Exportunternehmen muss allerdings die erforderlichen Informationen zeitgerecht bereitstellen.

Generelle Informationen zum Import in das VK finden Sie hier, W: Import goods into the UK: step by step - GOV.UK (www.gov.uk)

Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter:

AußenwirtschaftsCenter London
london@wko.at
T +44 20 7584 4411

Stand: 01.09.2023

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