Neue Rentenregulierung in der Türkei

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Türkei

Seit dem 03. März 2023 ist es Arbeitenden möglich in Rente zu gehen, auch wenn das offizielle Rentenalter noch nicht erreicht worden ist. 

Mit dieser Änderung wird geregelt, dass Personen, die ihre Beschäftigung vor dem 08.09.1999 (einschließlich) aufgenommen haben, ohne Altersvoraussetzung in den Ruhestand gehen können, wenn sie die erforderliche Versicherungsdauer und die Anzahl der Beitragszahlungstage gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt haben. 

Laut offiziellen Angaben sind 2,2 Millionen Menschen für diese Rente berechtigt.
Bereits 26% der Berechtigten sollen sich schon registriert haben. 

Weiters finden Sie hier nähere Informationen zu der Gesetzesänderung, wie es sich für die Arbeitgeber:innen auswirkt sowie detaillierte Vorschriften für die Berechtigung.

Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen und politischen Lage in der Türkei finden Sie kompakt aufbereitet zum Download in unserem Wirtschaftsbericht Türkei.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team vom AußenwirtschaftsCenter Istanbul gemeinsam mit dem AußenwirtschaftsBüro Ankara gerne zur Verfügung. 

Stand: 06.04.2023

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