Nach Neuseeland exportieren / aus Neuseeland importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichenGrenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Neuseeland.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Vorschriften für Versand per Post
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Importbestimmungen
Bei der Einfuhr nach Neuseeland sind eine Vielzahl von gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten, unter anderem sind das:
- Quarantänevorschriften beim Import von biologischem Material (siehe „Restriktionen“).
- Medikamente und medizinische Geräte, die eine gesundheitsfördernde Wirkung behaupten, müssen bei der Medicines and Medical Devices Safety Authority (Medsafe) registriert werden.
- Landwirtschaftliche und veterinärmedizinische Chemikalien bedürfen einer Registrierung bei der Ministry for Primary Industries.
- Alle Gefahrenstoffe, die zum ersten Mal in Neuseeland eingeführt werden sollen, müssen von der Environmental Protection Authority (EPA) genehmigt werden.
- Importeure von Funk- und Telekommunikationsgeräten müssen als verantwortlicher Lieferant in das Electrical Equipment Safety System (EESS) eingetragen sein.
Zollbestimmungen
Der neuseeländische Zolltarif folgt dem harmonisierten Zolltarifschema. Bemessungsgrundlage für die Verzollung ist der Warenwert exklusive Transport- und Versicherungskosten (FOB-Wert). Damit weicht Neuseeland in der Berechnung des Zolls zugunsten der Importeure von der sonst üblicherweise gehandhabten CIF Regel ab. Für die meisten Tarifnummern gilt ein Zollsatz von 0 oder 5 %. Bei einigen Produkten ist das Gewicht oder das Volumen die Berechnungsbasis (“specific rate“). Bei Bier und Spirituosen sind die Einfuhrzölle vom Alkoholgehalt abhängig. Keine Zollabgaben werden eingehoben, wenn der zu zahlende Gesamtbetrag unter NZD 60 (ca. EUR 40) liegt bzw. der Warenwert NZD 220 nicht übersteigt. Auskunft zu den einzelnen Zolltarifen finden Sie auf der Homepage des New Zealand Customs Service.
Auch bestehen mit zahlreichen Ländern bilaterale Abkommen über Zollfreiheit bzw. können für ausgewählte Güter (keine Inlandsproduktion, humanitäre Lieferungen usw.) Zollkonzessionen beantragt/gewährt werden. Eine Übersicht über die zahlreichen Free Trade Agreements können Sie auf der Homepage des Ministry of Foreign Affairs and Trade einsehen, gewährte Zollkonzessionen können auf der Seite des New Zealand Customs Service abgerufen werden.
Sonderregeln bzgl. Zoll und GST (siehe nachstehend) gibt es für online-Verkäufe an neuseeländische EndverbraucherInnen.
Sonstige Einfuhrabgaben
Für den Import fällt gegebenenfalls neben Zoll die sog. Goods and Service Tax (GST) von 15%, als Einfuhrumsatzsteuer an. Basis ist der verzollte Warenwert inkl. Transport und Versicherung. Steuerschuldner ist der Importeur. Zusätzlich gibt es weitere Gebühren wie die ‚Import Entry Transaction Fee‘ (ca. NZD 29/EUR 17) oder ‚Biosecurity System Entry Levy‘ (ca. NZD 23/EUR 13).
Muster
Sollen Muster oder andere Gegenstände nur für eine beschränkte Zeit nach Neuseeland gebracht werden, bietet sich insbesondere das Carnet ATA an, das Sie über Ihre Landeskammer erhalten können. Dadurch wird es ermöglicht, Muster bis zu einem Jahr in ein oder mehrere Abkommensländer einzuführen, ohne dafür Steuern oder Zölle zu zahlen. Dies gilt allerdings nur für bestimmte Produktgruppen. Sollte kein Carnet ATA verfügbar sein, ist grundsätzlich trotzdem ein temporärer Import möglich, falls entsprechende Sicherheiten in Höhe der Zölle und Steuern, die bei der Einfuhr zu entrichten wären, beim neuseeländischen Zoll hinterlegt werden. Eine Genehmigung gilt für maximal zwölf Monate und kann unter Umständen verlängert werden. Es ist außerdem zu beachten, dass abhängig von der Art der Waren möglicherweise Einfuhrgenehmigungen für kommerzielle Proben eingeholt werden müssen beziehungsweise bestimmte Produktgruppen nur in begrenzten Mengen eingeführt werden können.
Vorschriften für Versand per Post
Pakete bis zu maximal 20 kg können durch die österreichische Post versandt werden und müssen von einer internationalen Paketkarte sowie einer Zollinhaltserklärung in englischer Sprache begleitet sein. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Post.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Verpackungsvorschriften
Im Allgemeinen wird strengstens darauf geachtet, dass Lieferungen sauber und frei von Quarantänerisikomaterial (wie lebenden Insekten, Erde, sonstigen Schmutzresten oder Samen) in Neuseeland ankommen.
Nicht verwendet werden dürfen Materialien mit Rinde oder Resten davon, Stroh, Strohhüllen, Häcksel, Heu, Flachs, Papierwolle sowie bereits verwendete Hanf-, Jute- oder Flachssäcke und alte Reifen.
Bei Verpackungsmaterial aus Holz und Holzpaletten ist eine Behandlung gegen Insektenbefall z.B. nach der ISPM 15 Norm erforderlich. Detaillierte Hinweise zu den für die Verpackung zulässigen Materialien und allfällig erforderlichen Behandlungsmethoden finden Sie auf der Website der Biosecurity New Zealand.
Ursprungsbezeichnung
Die Kennzeichnung des Ursprungslandes ist für bestimmte Waren erforderlich, z.B. für Kleidung, Schuhe und Traubenwein. Um einen Hinweis auf den Ursprung des Produkts zu geben, sind Begriffe wie "Made in" oder "Product of" zulässig. Besondere Kennzeichnungsanforderungen gelten für eine Reihe von Produkten, z.B. Saatgut, Lebensmittel, Kleidung, Arzneimittel, Kosmetikprodukte, Möbel, Fahrräder, Reifen, Spielzeug, Giftstoffe, Batterien, elektrische und elektronische Geräte sowie Textilien. Um in den Genuß von Zollbefreiungen unter einem der bilateralen Freihandelsabkommen zu kommen, muss eine Ursprungserklärung, wie im jeweiligen Abkommen festgelegt, beigebracht werden.
Begleitpapiere
Im Allgemeinen sollten Importdokumente in englischer Sprache verfasst oder, falls dies nicht möglich ist, zusammen mit einer Übersetzung ins Englische eingereicht werden.
Für Waren mit einem Wert >NZD 1000 wird ein sog. Import Entry verlangt, das elektronisch über Trade Single Window (TSW), innerhalb von 20 Tagen vor der Ankunft der Waren in Neuseeland, eingereicht werden kann. Die neuseeländischen Zollbehörden verwenden somit ein Vorprüfsystem, d.h. die Dokumente sind bei Ankunft der Waren bereits bearbeitet und es erfolgt lediglich eine Warenkontrolle.
Der neuseeländische Zoll erfordert keine spezielle Rechnungsform. Normale Handelsrechnungen sind zulässig, sollten aber mindestens folgende Informationen enthalten:
- Zahlungsbedingungen/Incoterms
- Angabe der Fakturenwährung
- Name und Adresse des Käufers und Verkäufers
- Beschreibung der Liefergegenstände
- Menge und Preis
- Fracht- und Versicherungskosten
Restriktionen
Neuseeland ist bestrebt, seine einzigartige Flora und Fauna gegen das Einschleppen von Krankheiten zu schützen. Daher sind die Vorschriften beim Import von organischem Material sehr streng und genau zu befolgen. Für die Prüfung ist die die neuseeländische Quarantänebehörde Biosecurity New Zealand betraut. Die aktuellen Informationen über Quarantäne-/Importbedingungen sind online über die Import Health Standard Search (IHSs) Datenbank von Biosecurity abrufbar. Tiere und Produkte tierischen Ursprungs, Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Düngemittel dürfen in vielen Fällen nur unter der Voraussetzung des Vorliegens eines gültigen Import Permits eingeführt werden.
Achtung: In Neuseeland gibt es außerdem immer wieder temporäre Quarantänemaßnahmen wie z.B. gegen die Einschleppung der Braunen Stinkwanze für Lieferungen von Risikogütern insbesondere Maschinen aus bestimmten Risikoländern, u.a. auch Österreich, Deutschland und Italien, die auch den Transport durch diese Länder betreffen. Nähere Details finden Sie auf unserer Seite Transporte nach Neuseeland.
Aufgrund von BSE bzw. PRRS und PMWS bleibt der Markt für österreichische Rind- und Schweinefleisch(waren) bis auf wenige Ausnahmen weiterhin geschlossen.
Eine vollständige Liste von Produkten, die verboten sind oder Beschränkungen unterliegen, finden Sie auf der Homepage des New Zealand Customs Service.
Artenschutz
Neuseeland ist Mitglied des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) und ist bestrebt, seine einzigartige Flora und Fauna vor weiteren fremden Einflüssen zu bewahren. Die Ein- oder Ausfuhr, der 35.000 CITES-gelisteten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, unterliegt strengen Zollkontrollen bzw. sind zusätzliche Begleitpapiere notwendig. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, T +43(1)515 22-1402, W www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich.