Blick auf Kopenhagen, Hauptstadt von Dänemark, mit vielen historischen Gebäuden und Türmen. Durch die Stadt schlängelt sich der Öresund
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Dänemark: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 5 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsBüro Kopenhagen die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Papiere für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Arbeitsrecht und Entsendung

Der dänische Arbeitsmarkt 

Der dänische Arbeitsmarkt ist in vielen Bereichen anders als jener Österreichs. Das Land ist stolz auf sein "dänisches Modell" der „Flexicurity“: Im Zusammenspiel zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und dem dänischen Staat sorgen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für flexible Anstellungsmöglichkeiten mit schneller Anstellung und Kündigung. Der Staat stellt ein stabiles soziales Sicherheitsnetz und Weiterbildungsmöglichkeiten für gekündigte Arbeitskräfte sicher.

Das „dänische Modell“ setzt voraus, dass die Tarifvertragsparteien im Rahmen von Tarifvereinbarungen selber angemessene Arbeitsbedingungen verhandeln und diese überwachen. Da die dänischen Tarifverträge ausgesprochen viele Verpflichtungen festlegen, ersetzen sie in vielen Fällen gesetzliche Bestimmungen. Beispielsweise gibt es in Dänemark keine gesetzlich festgelegten Mindestlöhne oder gesetzlich geregelte Arbeitszeit. Jedoch übernehmen häufig Kollektivverträge, die sehr weit verbreitet sind, diesen Schutzmechanismus. Gewerkschaften in Dänemark weisen einen sehr hohen Organisationsgrad auf und betrachten Arbeitsverhältnisse, die davon nicht umfasst sind, mit Argwohn. 

Der dänische Arbeitsmarkt ist durch seine große Mobilität gekennzeichnet. Jedes Jahr wechseln zahlreiche Beschäftigte außer- oder innerbetrieblich ihren Arbeitsplatz. Im Durchschnitt haben die Däninnen und Dänen sechs unterschiedliche Jobs. Im Land der "Work Life Balance" sind Teleworking und flexible Arbeitszeiten durchaus üblich.

Registrierungspflichten bei Erbringung von Dienstleistungen 

Dänemark hat ein besonderes Register für ausländische Unternehmen, die in Dänemark Dienstleistungen oder Bautätigkeiten erbringen – das „RUT-Register“ („Register for udenlandske tjenesteydere,“ Register für ausländische Dienstleistungserbringer). Die Eintragung im RUT-Register ist zwingend für jedes ausländische Unternehmen vorgeschrieben, das in Dänemark Dienstleistungen erbringt. Sowohl das Unternehmen als auch die einzelnen Arbeitskräfte, die das Unternehmen für die Tätigkeiten in Dänemark beschäftigt, sind namentlich einzutragen. Bei fehlender Eintragung fallen Geldstrafen an. 

Steuerliche Rahmenbedingungen 

Dänemark hat traditionell den Ruf eines Hochsteuerlandes. Bei genauer Betrachtung trifft dies zwar auf die Individualsteuer zu, nicht aber auf die Unternehmensbesteuerung, die in den letzten Jahren schrittweise gesenkt wurde. 

Die wichtigste Individualsteuer ist die Einkommensteuer, die sich aus lokalen und staatlichen Komponenten zusammensetzt, progressiv aufgebaut ist und in ihrer Höhe aufgrund unterschiedlicher lokaler Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Im Verhältnis zu Österreich sind die Sozialversicherungspflichten eines Unternehmens in Dänemark eher begrenzt, weil die staatliche Pension oder das Gesundheitssystem steuerfinanziert sind. Für ausländische Führungskräfte bzw. Schlüsselpersonal kann für längstens 60 Monate ein reduzierter Einkommenssteuersatz beantragt werden, der ein Mindest-Bruttogehalt voraussetzt. 

In Dänemark gibt es nur einen Umsatzsteuersatz. Es gibt keinen ermäßigten Steuersatz, der in vielen anderen Ländern oft die Güter des täglichen Bedarfs einschließt. Steuerfrei ist nur eine begrenzte Zahl von Leistungen wie öffentlicher Transport von Privatpersonen, Gesundheitsleistungen oder Reiseveranstaltungen. Auf eine Vielzahl von Konsumgütern wie Tabak, Alkohol, Fahrzeuge, Schokolade oder Limonaden werden hohe Verbrauchssteuern erhoben. 

Seit 1. Jänner 2009 gilt in Dänemark für alle Fälle der Leistungserbringung durch ausländische Unternehmen ohne steuerpflichtige Betriebsstätte die Regelung des „Reverse Charge“ („Umkehr der Steuerschuld“). Zwischen Österreich und Dänemark gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, zu dem im Jahr 2008 und im Jahr 2010 Zusatzprotokolle erlassen wurden. Das Abkommen verhindert die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen und ermöglicht eine gerechte Aufteilung der Steuern auf beide Staaten. Siehe auch unter Doppelbesteuerungsabkommen. 

Binnenmarkt

Aus steuerlicher Sicht sind bei Handelsgeschäften innerhalb der EU die Bestimmungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie für verbrauchsteuerpflichtige Produkte zu beachten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition

Die dänisch-österreichischen Wirtschaftsbeziehungen sind gut entwickelt, stabil und bei vielen Firmen langfristig ausgerichtet. Nicht selten wird der Standort Dänemark nicht nur zur Bearbeitung des lokalen, sondern mit einem Auge auf den skandinavischen Markt eingesetzt. Die Stärke Dänemarks liegt in einem gut ausgebildeten Arbeitskräftepotential, Innovationsführerschaft, sozialer Stabilität verbunden mit einem ausgesprochen flexiblen Arbeitsmarkt, einer liberalen Wirtschaftsordnung und einer wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung

In Dänemark ist das System der Unternehmensgründungen vergleichsweise liberal und enthält nur wenige formale Voraussetzungen. Unternehmen können online durch Dateneingabe und einer digitalen Signatur gegründet werden.

Wie in Österreich gibt es auch in Dänemark eine Reihe von verschiedenen Gesellschaftsformen. Das dänische Gewerberecht ist in seiner Grundkonzeption sehr liberal gestaltet; nur für wenige Berufe ist eine ausdrückliche Genehmigung notwendig. Im Vergleich zu Österreich bestehen eher begrenzte Sozialbeitragspflichten.

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen

Vertretungsvergabe

Der dänische Markt ist vor allem für die Bearbeitung durch Absatzmittler geeignet. Direkte Bearbeitung ist nur in Fällen empfehlenswert, in denen die Zahl der potentiellen Kunden gering und überschaubar ist oder aber die Art des Produktes den laufenden, engen Kontakt mit dem Endnutzer notwendig macht. Die Marktpräsenz des Exporteurs, seine Fähigkeit zur Beobachtung des Geschehens und sein zügiges Reagieren darauf sowie die konsequente Kundenbearbeitung, wobei i.d.R. auch im B2B Bereich ein lokaler Ansprechpartner bevorzugt wird, bleiben weiterhin die entscheidenden Erfolgsfaktoren.

In Dänemark gibt es keine umfassenden Handelsvertreter-Datenbanken und auch keine Handelsvertreterverbände, bei denen der Großteil der Handelsvertreter einer bestimmten Branche organisiert ist.

Die Auswahl des Vertretertyps hängt in erster Linie von der Warenart und der Möglichkeit des exportierenden Unternehmens zur direkten Belieferung seiner dänischen Kunden ab. Grundsätzlich ist in den Fällen, in denen das Produkt Kundendienst und/oder Lagerung erfordert, die Einschaltung eines Großhändlers zweckmäßig.

Bei hochtechnischen Produkten kann die Übergabe der Vertretung an Fachkonsulenten oder Ingenieurbüros vorteilhaft sein, die dann auch das Vertriebsproblem, z.B. durch Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Großhändler, lösen.

Auch die Frage des Zahlungsrisikos kann bei der Auswahl des Vertretertyps eine Rolle spielen. 

Das AußenwirtschaftsBüro Kopenhagen unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können.

Stand: 02.03.2023