LKW-Wochenendfahrverbote in Tschechien

Fahrtbeschränkung einiger Fahrzeuge 

Lesedauer: 1 Minute

Tschechische Republik Logistik

In Tschechien gelten Fahrverbote für

  • Fahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen
  • Fahrzeuge und Sonderfahrzeuge mit einem höchstzugelässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen inkl. Anhänger

in bestimmten Zeiträumen an Wochenenden und Feiertagen.

Wann gelten die Wochenendfahrverbote?

  • an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen: 13.00 bis 22.00 Uhr
  • an Samstagen im Zeitraum von 1. Juli bis 31. August:  7.00 bis 13.00 Uhr
  • an Freitagen im Zeitraum von 1. Juli bis 31. August:  17.00 bis 21.00 Uhr

Fahrverbote auf der Schnellstraße

Auf Straßen der I. Ordnung gelten von 15. April bis 30. September folgende Fahrverbote

  • am letzten Werktag vor Samstagen und Feiertagen:  15.00 bis 21.00 Uhr
  • am ersten Feiertag und am Samstag, falls der Feiertag auf einen Arbeitstag folgt:  7.00 bis 11.00 Uhr
  • am letzten Feiertag:  15.00 bis 21.00 Uhr

Ausnahmen und Ausnahmegenehmigung

Das AußenwirtschaftsCenter Prag hat die geltenden Vorschriften sowie die notwendigen Schritte für eine Ausnahmegegehmigung in einer kompakten Fachinformation zusammengefasst. Sie können diese gerne unter E prag@wko.at oder T +420 222 210 255 bei uns anfragen (für WKO-Mitglieder kostenlos).

Weitere Fragen?

Unser Team berät Sie gerne auch individuell zu allen Anliegen im tschechischen Markt.

Schreiben Sie uns an prag@wko.at oder rufen Sie uns an unter +420 222 210 255!

Stand: 19.07.2023

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