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Ukraine: Wiederaufbau

Informationen, Services und Downloads


Pläne für den Wiederaufbau

Die unmittelbare Zerstörung durch den Krieg in der Ukraine wird auf rund 127 Mrd. EUR geschätzt. Laut einer umfassenden Schadenserhebung durch die Europäische Kommission und Weltbank werden sich die Kosten des Wiederaufbaus auf mindestens 349 Mrd. USD belaufen. Davon betroffen sind die Sektoren Wohnen, Infrastruktur, Gewerbe und Industrie, vor allem in den Provinzen Tschernihiw, Kyjiw, Kharkiv, Zaporischschija, Donezk und Luhansk. 

Ein Wiederaufbau findet bereits jetzt in der gesamten Ukraine statt. So werden etwa Wohnbauten repariert und wiedererrichtet, die Gesundheitsversorgung wiederhergestellt, Brücken, die Energieversorgung und weitere Infrastruktur wiederaufgebaut, um die in Mitleidenschaft gezogenen Gebiete wieder bewohnbar zu machen. Gleichzeitig werden bereits Wiederaufbaupläne erarbeitet und Projekte entwickelt, um bei Kriegsende rasch mit der Umsetzung beginnen zu können.  

Der Aufbauplan der ukrainischen Regierung umfasst 850 Projekte. Das Prinzip lautet „build back better“: Das Land soll tiefgreifend modernisiert werden. Die Umsetzung von umfassenden Reformen ist eine grundlegende Voraussetzung für das Gelingen dieser Transformation und die weitere Unterstützung durch internationale Finanzinstitute. 

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Unterstützung durch die EU und Internationale Finanzinstitutionen 

Europäische Kommission

Die Ukraine hat seit Juni 2022 den Status eines Beitrittskandidaten. Der EU-Annäherungsprozess findet jedoch bereits seit 2017 auf Basis eines Assoziierungsabkommens inkl. eines „vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens“ (DCFTA) statt.  

Die EU hat für 2023 ein Finanzpaket von 18 Mrd. EUR für die Ukraine zugesagt und eine Plattform für den Wiederaufbau geschaffen.  

European Bank for Reconstruction and Development (EBRD)

Die EBRD hat für die Jahre 2022 und 2023 EUR 3 Mrd. für die Wirtschaft und den Privatsektor in der Ukraine zur Verfügung gestellt. Einer der Schwerpunkte ist die Überbrückung von Liquiditätsengpässen staatlicher Unternehmen (Eisenbahn, Energieversorgung, etc.). 
Gelder für den Wiederaufbau wurden in Aussicht gestellt, sobald die Rahmenbedingungen es zulassen. Im Rahmen des Wiederaufbaues sollen dann auch Projekte ausgeschrieben werden. 

European Investment Bank (EIB)

Die EIB hat nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges rasch gehandelt und finanzielle Unterstützung im Ausmaß von EUR 4 Mrd. zugesagt. Im Fall der EIB handelt es sich zum größten Teil um direkte Budgethilfe für die ukrainische Regierung, um die staatlichen Aktivitäten aufrecht zu erhalten (z.B. Gehälter für Lehrer/Feuerwehr, Unterstützung der Energieversorger). In Zukunft soll es auch Gelder für die Umsetzung von Projekten vor Ort geben. 

World Bank (WB)

Die Weltbank-Gruppe hat seit Beginn des Ukraine-Konflikts USD 18 Mrd. für die Ukraine mobilisiert. Dies beinhaltet hauptsächlich die finanzielle Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung seitens des ukrainischen Staates.

International Financial Corporation (IFC)

Die IFC hat USD 2 Mrd. zur Unterstützung von Investitionen in der Ukraine bereitgestellt (nähere Informationen).

Private Investitionen und Finanzierung

Die wichtigste Säule des zukünftigen Wiederaufbaus werden der Privatsektor und ausländische Direktinvestitionen sein.

Informationen zu konkreten Investitionsprojekten können über die Plattform advantageukraine.com angefragt werden. Die Ukraine legt dabei den Fokus auf die Agrar- und Lebensmittelindustrie, Logistik, Metallverarbeitung, holzverarbeitende Industrie sowie auf Mining und Rohstoffe.

Für Projekte des Privatsektors ist die Absicherung gegen politische Risiken und etwaige Schäden durch den Krieg von zentraler Bedeutung. Die Multilaterale Agentur für Investitionsgarantien (MIGA) prüft aktuell die Möglichkeit, Investitionsgarantien für die Ukraine bereitzustellen.

Oesterreichische Kontrollbank (OeKB)

Österreichischen Unternehmen stehen die Instrumente des Exporthaftungsverfahrens für Exportgeschäfte in die Ukraine in begrenztem Umfang zur Verfügung. Am 28.2. wurden die Deckungsmöglichkeiten angepasst.

» Aktuell geltende Rahmenbedingungen und Voraussetzungen

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