Informationen zu Impffahrplan und Impfmöglichkeiten für Betriebe
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Stand: 13.4.2021. Diese Seite wurde gemeinsam mit dem BMSGPK erstellt.
Die Abwicklung und Organisation der Corona-Schutzimpfung liegt seit Jänner 2021 in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesländer setzen ihre jeweiligen Impfstrategien selbständig um, die Bundesregierung übernimmt dabei eine koordinierende Rolle.
Dadurch kann es bundeslandspezifisch zu unterschiedlichen Regelungen und Vorgehensweisen kommen. Die meisten Bundesländer sehen Impfungen in Betrieben für die Impfphase 3 vor (frühestens ab dem 2. Quartal 2021). Eine Vormerkung zur Corona Schutzimpfung ist für Unternehmen beziehungsweise deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in manchen Bundesländern bereits möglich. Nähere Informationen erhalten Sie über die unten angegebene Kontaktmöglichkeit Ihrer Landesregierung oder Landeskammer.
Die hier dargestellten bundesweiten Informationen werden uns vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert. Weiterführende Informationen des BMSGPK
Detail-Infos zum Impfen für Betriebe
- Nationaler Impfplan
- Impfmöglichkeiten und Impfumsetzung für Betriebe
- Voraussetzungen für Impfungen in Betrieben
- Kontakt Bundesländer für Umsetzung der betrieblichen Impfungen
- Aufklärungsbogen Impfung
- Information für Impfbeauftragte
- Übersicht Impfstoffe
- FAQ - Antworten des BMSGPK auf häufige Fragen
Nationaler Impfplan
Um die Ausbreitung der Pandemie zu reduzieren und dabei vulnerable Gruppen und sensible Bereiche zuerst zu schützen, sieht der nationale Impfplan bestimmte Prioritäten vor. Betriebliches Impfen ist für Phase 3 vorgesehen. Innerhalb dieser Phase kann durch die Gesundheitsbehörden eine zusätzliche Priorisierung nach organisatorischen Aspekten erfolgen, etwa die Möglichkeit, eine große Personenanzahl rasch und einfach zu impfen.
Phase 3
In Phase 3 startet die breite Impfung der Bevölkerung entsprechend der Verfügbarkeit und Priorisierungskriterien des Nationalen Impfgremiums hinsichtlich Alter und gesundheitlicher Risiken.
Die weitere Priorisierung orientiert sich an Lebens- und Arbeitsverhältnissen, wie z.B.
- Personal in Arbeitsverhältnissen oder Betätigungsfeldern, die eine Virusübertragung begünstigen
- Personal zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Verwaltung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Personen mit regelmäßigem Kunden- bzw. Personenkontakt
- Personen mit beruflich unbedingt erforderlicher grenzüberschreitender Reisetätigkeit
Details des nationalen Impfplans zur Priorisierung und Umsetzung in den einzelnen Phasen sind in dem vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Impfplan abgebildet und erläutert: COVID-19 Impfplan (PDF)
Impfmöglichkeiten und Impfumsetzung für Betriebe
Anmeldung
Für die Logistik der Durchführung der Covid-19-Impfung sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich:
- Die Bundesländer legen die Impfmöglichkeiten für Organisationen, Verbände und Betriebe eigenständig fest
- Die Information und Kontaktaufnahme erfolgen nicht über den Bund, sondern nur über die hier angeführten Länder-Websites, andere Kanäle oder die Landesimpfkoordinatoren.
Registrierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten für die Anmeldung – diese stehen allerdings nicht in allen Bundesländern zur Verfügung:
- Im Einklang mit den zuständigen Personen auf Landesebene erfolgen Impfungen direkt im Unternehmen
- Das Unternehmen meldet die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Bundesland bzw. dem Landeskoordinator oder
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen eigenständig online die Voranmeldung auf den zuständigen Plattformen ihres Bundeslandes
- Die Unternehmen bekommen zeitliche Impfslots bei eingerichteten Impfstraßen
Impftermin
Die Information zum Impftermin erfolgt durch die Länder. Je nach Registrierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Details dazu erfolgen über die entsprechenden Infokanäle direkt durch die Länder.
Impfort
Die Impfung kann je nach Gegebenheit in folgenden Settings erfolgen:
- Das Unternehmen meldet sich im Bundesland als Impfstelle an, bestellt den Impfstoff und führt die Impfung eigenständig durch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden somit direkt im Unternehmen geimpft. Es sollen vor allem die eigenen Ressourcen des Unternehmens genutzt werden. Die Impfung muss mittels E-Impfpass dokumentiert werden.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen zugewiesenen Termin direkt bei der Hausärztin oder dem Hausarzt bzw. in einer Impfstraße.
Voraussetzungen für Impfungen in Betrieben
Unabhängig von den Bestimmungen in den Bundesländern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um am betrieblichen Impfen teilzunehmen:
- Bedarfserhebung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich impfen lassen möchten
- Verfügbarkeit von medizinischem Personal: Arzt, unterstützendes Personal
- Verfügbarkeit von geeigneter Infrastruktur
- Eintragung im E-Impfpass kann gewährleistet werden
- Zustimmung des Landesimpfkoordinators ist gegeben
Kontakt Bundesländer für Umsetzung der betrieblichen Impfungen
Bundesland | Kontakt für Unternehmen |
---|---|
Burgenland | koordination-coronaimpfung@bgld.gv.at Gegenwärtig ist noch keine Registrierung für Betriebe möglich. |
Kärnten | impfen@wkk.or.at Nur für Betriebe ab 200 MitarbeiterInnen |
Niederösterreich | Infoseite |
Oberösterreich | Infoseite |
Salzburg | sozialpolitik@wks.at |
Steiermark | impfen@wkstmk.at |
Tirol | wirtschaft.impft@tirol.gv.at |
Vorarlberg | Keine Möglichkeit der betrieblichen Impfung. Bei Fragen zur Corona-Schutzimpfung nehmen Sie Kontakt mit dem Landesimpfkoordinator auf. |
Wien | testenimpfen@wkw.at |
Aufklärungsbogen Impfung
Der Aufklärungs- und Dokumentationsbogen zur Corona-Schutzimpfung samt Einverständniserklärung muss von den zu impfenden Personen sowie der Impfstelle ausgefüllt und unterzeichnet werden: Als PDF downloaden
Das BMSGKP bietet auch Aufklärungs- und Dokumentationsbögen in Fremdsprachen.
Information für Impfbeauftragte
Impfung am bzw. in Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und Gemeinschaftseinrichtungen nehmen in der Impfphase 3 einen wichtigen Stellenwert ein. Um die Umsetzung der Impfungen in Betrieben, Gemeinschaftseinrichtungen und anderen Institutionen zu ermöglichen, muss jede Einrichtung eine dezidierte Impfkoordinatorin / ein dezidierter Impfkoordinator ernennen, die / der folgende Aufgaben wahrnimmt:
- Umsetzung des COVID-19-Impfplans des BMSGPK
- Organisation und Festlegung von Impfterminen sowie ggf. Terminmanagement
- Führen von Wartelisten zur Vermeidung von Impfstoff-Verwurf
- Sicherstellung, dass der Impfstoff nicht missbräuchlich verwendet wird
Detailinformationen zu diesen Aufgaben (PDF)
Übersicht Impfstoffe
Die Gebrauchs- und Fachinformationen der in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfstoffe finden Sie auf der BASG-Infoseite. Daten und Detailinformationen zur Entwicklung und Zulassung von COVID-19 Impfstoffen sind auf den Websites des BMSGPKs und der AGES verfügbar.
FAQ - Antworten des BMSGPK auf häufige Fragen
Stand: 13.4.2021 | 11:00 Uhr
- Alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig von ihrem Fachgebiet oder ihrer Ausbildung
- Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner und Schulärztinnen/Schulärzte
- Turnusärztinnen/Turnusärzte, pensionierte Ärztinnen/Ärzte und ausländische Ärztinnen/
- Ärzte in Zusammenarbeit mit zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen/Ärzten
- Medizinstudierende in einem strukturierten Setting unter ärztlicher Aufsicht
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach schriftlicher ärztlicher Anordnung
- Weitere Rettungs- bzw. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter nach entsprechender Schulung unter ärztlicher Aufsicht
- Die Vorbereitung zur Impfung kann durch entsprechendes pharmazeutisches Personal erfolgen
- Detailinformationen zu rechtlichen Themen rund um Corona sind auf der Infoseite des Sozialministeriums verfügbar.
Im Zuge des betrieblichen Impfens soll einfach und rasch eine große Personenanzahl in Unternehmen geimpft werden und so das Ziel einer hohen Impf-Beteiligung in der Bevölkerung weiterverfolgt werden. Dadurch wird die Krankheitslast deutlich reduziert, schwere Fälle und Todesfälle können vermieden werden und das Gesundheitssystem wird entlastet.
Auch beim betrieblichen Impfen gilt es grundsätzlich die Reihung nach Alter und gesundheitlichen Risiken zu berücksichtigen. Entlang der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums (NIG) soll aber möglichst schnell und effektiv der Impfstoff im Betrieb/in der Impfstraße verimpft werden. Die Impfaktionen in Betrieben sind meist zeitlich auf Tage bzw. wenige Wochen begrenzt – das heißt, die Durchimpfung der imfpwilligen Belegschaft erfolgt ohnehin in absehbaren Zeitabständen. Letztendlich hat oberste Priorität, dass die verfügbaren Impfstoffe bestmöglich eingesetzt werden, ein Impfstoff-Verwurf ist unbedingt und in jedem Fall zu vermeiden.
Um die Ausbreitung der Pandemie in Bereichen zu reduzieren, deren Ausfall oder Beeinträchtigung das öffentliche Leben und die Sicherheit nachhaltig beeinträchtigen, starten laut Impfplan der Bundesregierung in Phase 2 Impfungen für: Ausgewähltes Personal im Gesundheitsbereich, Personal in Kindergärten und –krippen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie ausgewählte Beschäftigte mit direktem Personenkontakt und erhöhtem Ansteckungsrisiko in Polizei, Strafvollzug und Bundesheer.
Die Phase 3 ist durch eine großflächige Impfstoffverfügbarkeit gekennzeichnet, wodurch eine breite Impfung der Bevölkerung begonnen werden kann. Die weitere Priorisierung orientiert sich an Lebens- und Arbeitsverhältnissen wie z.B. Personal in Arbeitsverhältnissen oder Betätigungsfeldern die eine Virusübertragung begünstigen, Personal zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Verwaltung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Personen mit regelmäßigem Kunden bzw. Personenkontakt und Personen mit beruflich unbedingt erforderlicher grenzüberschreitender Reisetätigkeit.
Eine zusätzliche Priorisierung kann nach organisatorischen Aspekten erfolgen, wie der Möglichkeit, eine große Personenanzahl rasch und einfach zu impfen z.B. betriebliches Impfen.
Das Nationale Impfgremium empfiehlt, die Impfintervalle bei den beiden verfügbaren mRNA-Impfstoffen auszudehnen. Die Zweitimpfung soll in der 6. Woche nach erfolgter Erstimpfung stattfinden. Ab dem 22. Tag nach der 1. Dosis ist bei allen verfügbaren Impfstoffen mit Beginn einer gewissen Schutzwirkung zu rechnen.
Für einen vollständigen Impfschutz soll eine Impfserie mit dem Impfstoff beendet werden, mit dem sie begonnen wurde. Die Verwendung unterschiedlicher Impfstoffe bei Dosis 1 und 2 ist weder vorgesehen noch empfohlen und wäre eine off-label-Anwendung. Derzeit liegen zum Einsatz unterschiedlicher Impfstoffe im Rahmen der Erstimmunisierung keine Daten vor.
- Der Impfstoff Comirnaty der Firma BioNTech/Pfizer wird laut Fachinformation in 2 Dosen in einem Intervall von 19-42 Tagen verabreicht, der Impfstoff ist ab einem Alter von 16 Jahren zugelassen. Personen, die eine erste Dosis mit Comirnaty erhalten haben, müssen eine zweite Dosis mit Comirnaty erhalten, um die Impfserie abzuschließen.
- Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Moderna der Firma Moderna wird laut Fachinformation in 2 Dosen in einem Intervall von 21-42 Tagen verabreicht, der Impfstoff ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen. Personen, die eine erste Dosis mit COVID-19 Vaccine Moderna erhalten haben, müssen auch die zweite Dosis zum Abschluss der Impfung mit COVID-19 Vaccine Moderna erhalten.
- Der Impfstoff COVID-19 Vaccine der Firma AstraZeneca wird laut Fachinformation in 2 Dosen verabreicht, der Impfstoff ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen. Bereits 3 Wochen nach der ersten Dosis beginnt die Schutzwirkung. Die 2. Dosis kann laut Fachinformation in einem Zeitintervall von 4 Wochen bis 12 Wochen (28 bis 84 Tagen) verabreicht werden, soll aber vorzugsweise 11-12 Wochen nach der 1. Dosis verabreicht werden. Für einen anhaltenden und vollständigen Impfschutz ist die 2. Dosis notwendig Eine bessere Immunogenität zeigte sich beim Impfstoff der Firma AstraZeneca bei längeren Impfabständen zwischen 1. und 2. Dosis, weshalb das Intervall von 11-12 Wochen bei der Planung von Impfterminen angestrebt werden soll.
- Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen der Firma Janssen wird als Einzeldosis verabreicht und ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen.
Für die Umsetzung der betrieblichen Impfungen sind die Länder verantwortlich. Grundsätzlich erfolgt das Impfen in den Betrieben nach Empfehlung des Nationalen Impfgremiums (NIG). Die Umsetzung legt jedes Bundesland individuell fest und kann daher auch regional unterschiedlich erfolgen.
Die Kontakte der Bundesländer finden Sie hier auf dieser Website oder auch auf der Website der Initiative Österreich impft. Sobald die betriebliche Impfung in den Bundesländern möglich ist, werden die Betriebe über die bestehenden Informationskanäle informiert.
Eine Voranmeldung ist auf der jeweiligen Website des Bundeslandes möglich. Eine Doppelanmeldung ist somit möglich, es kann jener Impftermin wahrgenommen werden, der am frühesten angeboten wird.
Hier geht es zur Impfvoranmeldung bzw. Registrierung auf den Länder-Websites: www.oesterreich-impft.at/impfanmeldung
Der Impfplan des Bundes ist die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen in Österreich. Die angeführten Priorisierungen basieren auf den Grundlagen der medizinisch-fachlichen Empfehlungen durch das Nationale Impfgremium (NIG). Grundsätzlich liegt die konkrete Umsetzung der Impfung in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, diese kann regional unterschiedlich erfolgen.
Je nach festgelegter Konzeption in den Ländern gibt es auch verschiedene Varianten für betriebliche Impfungen, wie z.B. Impfen im Betrieb oder Impfen in einer externen Einrichtung (öffentliche Impfstelle, Arztpraxis, Impfinstitut…).
Die Kosten für den Impfstoff sowie für die Nadeln, Spritzen und allfällige Lösungsmittel trägt der Bund. Für die Umsetzung der betrieblichen Impfung ist kein Kostenersatz für den Betrieb vorgesehen.
Vom Betrieb sind für die Impfung folgende Materialien bereitzustellen: Persönliche Schutzausrüstung für die Impfenden, Hand-, Haut- und Flächendesinfektionsmittel, Tupfer, Wundpflaster, Abwurfbehältnisse für kontaminiertes Material, von dem eine Verletzungsgefahr ausgeht („Kanülenabwurfbox“), sowie Notfallausrüstung. Der Betrieb ist zudem verantwortlich für die Dokumentation (E-Impfpass) und die Abwicklung der zweiten Impfung in der vorgesehenen Frist.
Auszubildende, Gast- und Vertretungspersonal, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Zivildienstleistende werden laut COVID-19 Impfplan in der Phase 3 geimpft.
Das heißt, auch Lehrlinge sollen geimpft werden. Minderjährige Auszubildende müssen den Aufklärungs- und Dokumentationsbogen durch eine/n Erziehungsberechtigte/n unterschreiben lassen.
Derzeit sind in Österreich zwei mRNA-Impfstoffe sowie ein Vektor-Impfstoff zugelassen. Die Impfstoffe sind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Comirnaty von Pfizer) bzw. vollendeten 18. Lebensjahr (COVID-19-Vaccine Moderna und Covid-19-Vaccine AstraZeneca) zugelassen.
Personen unter 16 Jahren können derzeit nicht geimpft werden.
Die Phase 3 kennzeichnet sich durch eine großflächige Impfstoffverfügbarkeit, wodurch eine breite Impfung der Bevölkerung begonnen werden kann. Die Priorisierung erfolgt auch hier nach Alter und gesundheitlichen Risiken. Zusätzlich kann eine Impfreihung aufgrund von Lebens- und Arbeitsverhältnissen erfolgen.
Diese Frage kann in den Bundesländern unterschiedlich beantwortet werden, bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Impfkoordinator in Ihrem Bundesland auf. Grundsätzlich erfolgen die Umsetzung und Priorisierung entlang des COVID-19-Impfplans des BMSGPK. Ein Impfstoff-Verwurf ist in jedem Fall zu vermeiden, z.B. durch entsprechendes Terminmanagement und das Führen von Wartelisten.
Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, sollen eine Covid19-Impfung erhalten – unabhängig davon, ob sie in Österreich mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Auch Personen ohne Wohnsitz in Österreich, die sich aber etwa aufgrund ihrer Arbeit in Österreich unter der Woche oder auch länger am Stück aufhalten, sind im österreichischen Impfplan umfasst und sollen/können hier eine Impfung erhalten.
Für Personen ohne Sozialversicherungsnummer (u.a. privatversicherte Personen, die aus der staatlichen Krankenversicherung hinausoptiert haben und AuslandsösterreicherInnen) gibt es in allen Bundesländern eingerichtete Impfstraßen, in denen sich diese Personen gratis impfen lassen können. Dies geschieht natürlich immer entsprechend der Vorgaben, Phasen und Priorisierungsempfehlungen das nationalen Impfplans.
Die Impfung ist von der Impfstelle zu dokumentieren. Die verabreichten COVID-19-Impfungen werden im nationalen Impfregister („elektronischer Impfpass“) erfasst. Für die Eintragung ins nationale Impfregister gibt es mobile Lösungen (Tablets mit App „e-Impfdoc“).
Die Tablets zur elektronischen Impferfassung sind mit der Funktion ausgestattet, die persönlichen Daten der zu impfenden Person von einer E-Card einzuscannen. Zur elektronischen Dokumentation der Impfungen ist die Sozialversicherungsnummer erforderlich. Weiterführende Informationen zur Tablet-Nutzung in der Impfstelle und zur Erfassung der Impfung finden Sie auf der SV-Infoseite.
Die Impfdaten werden nicht auf der e-card gespeichert, sondern in einem elektronischen Impfregister - einem besonders abgesicherten Computersystem. Die e-card braucht man nur, um sich identifizieren zu können.
Folgende Daten sind zur elektronischen Dokumentation verpflichtend zu erfassen: Datum der Impfung, Daten der geimpften Person (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer), Daten zum Impfstoff (Impfstoffname, Impf-Dosis 1 oder 2, Chargennummer LOT), Angaben zur Impfstelle (Impf-Ort/Organisation, Name der verantwortlichen Ärztin oder des verantwortlichen Arztes, Name der impfenden Person falls abweichend von der Ärztin oder dem Arzt).
Sollte die Dokumentation vor Ort im nationalen Impfregister aus technischen Gründen nicht möglich sein (z.B. Login funktioniert nicht, kein Netz verfügbar), so sind vom Gesundheitsdienstanbieter die Pflichtfelder für das nationale Impfregister elektronisch oder schriftlich festzuhalten und zum ehestmöglichen Zeitpunkt im nationalen Impfregister nachzuerfassen.
Die Koordination der Corona-Impforganisation erfolgt über die jeweils zuständige Stelle des Bundeslands. Wenn Sie an der regionalen Impfaktion beteiligt sind, bekommen Sie von der zuständigen Stelle Ihres Bundeslands alle Informationen zur Impfung und zur Dokumentation sowie ggf. ein Tablet.
Für die aktuellen Kontaktdaten in den Bundesländern wenden Sie sich bitte an die ELGA-Serviceline:
- Tel.: +43 50 124 4422
- Mo. bis Fr. von 6.00 - 20.00 Uhr, Sa. 6.00 - 13.00 Uhr
- E-Mail: e-impf-support@elga-serviceline.at
Auf der Website www.e-Impfdoc.at wird ein umfangreiches Schulungsmaterial (Handbuch, Videos, Schulungsmitschnitte) angeboten. Die ELGA-Serviceline bietet Online-Schulungen für Power-User. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Es ist möglich, dass sich mehrere Personen am Tablet anmelden. Dabei ist jedenfalls ein neuerliches Registrieren über die App „Digitales Amt“ durchzuführen. Eine parallele Registrierung mehrerer Ärztinnen und Ärzte auf einem Tablet ist nicht möglich.